Wer kann das Wiener Wohn-Ticket beantragen?
Die Grundvoraussetzung für die Ausstellung ist, dass die Antragstellenden bei Einreichung mindestens seit 2 Jahren in Wien leben, 17 Jahre alt und Bürger der Europäischen Union, der Schweiz oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind. Vormerkgründe sind:
- Überbelegung einer Wohnung, beispielsweise ab drei Personen bei zwei Wohnräumen
- gesundheitsschädliche Wohnungen
- krankheits- oder altersbedingter Wohnungsbedarf
- unverschuldete Aufgabe von Dienstwohnungen
Welche Vorteile bringt das Ticket?
Die Berücksichtigung bei der Wohnungsvergabe von geförderten und kommunalen Wohnungen nimmt zu. Personen mit Wiener Wohn-Ticket können auf der Warteliste für Wohnungen um bis zu neun Monate vorrücken. Wohnungssuchende, die bereits seit mehr als fünf Jahren in Wien leben, erhalten einen zusätzlichen Bonus von bis zu drei Monaten. Allerdings kann der Bonus neun Monate nicht überschreiten.
Wie läuft die Wohnungsvergabe ab?
Wird ein Wohnprojekt zur Vergabe freigegeben, werden alle Interessenten für das Projekt benachrichtigt. Bei der folgenden konkreten Vergabe ist nicht entscheidend, wann der Zeitpunkt der Interessenbekundung stattfindet, sondern das Datum der Erstregistrierung in Wien. Dieses Kriterium ändert sich auch nicht, wenn der Interessent die Wohnung ablehnt. Hier liegt der Unterschied zum Vormerkschein - bei diesem wurde das Datum der Registrierung für den Schein als Kriterium für die Wohnungsvergabe verwendet.
Sollte ich von meinem Vormerkschein zum Wiener Wohn-Ticket wechseln?
Während beim Vormerkschein das Datum der Registrierung für den Schein ausschlaggebend war, berücksichtigt das Wiener Wohn-Ticket das Datum der Erstregistrierung in Wien. Vor allem für Personen, die schon länger als zwei Jahre in Wien leben, können sich Vorteile ergeben. Das Datum der Erstregistrierung in Wien liegt in den meisten Fällen noch weiter zurück als die Registrierung für den Schein. Dementsprechend lohnt es sich, das Wiener Wohn-Ticket zu beantragen.