Eigenbedarf - Der häufigste Kündigungsgrund
Benötigt ein Eigentümer seine vermietete Wohnung, so hat er unter gewissen Voraussetzungen das Recht, das Mietverhältnis auf Eigenbedarf zu kündigen. Früher war es nahezu unmöglich bzw. sehr schwer, seinem Mieter aus diesem Grund zu kündigen. In den letzten Jahren ist die Rechtsprechung in solchen Fällen jedoch sehr vermieterfreundlich geworden, sofern tatsächlich dringender Wohnraumbedarf nachgewiesen werden kann. In Österreich gehört eine Kündigung wegen Eigenbedarf daher zu den häufigsten Kündigungsgründen.
INFO: Überprüfen Sie vorher, ob Ihre vermietete Wohnung in den Voll- oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) fällt. Ist dies nämlich nicht der Fall, darf der Vermieter ohne Angabe eines Grundes das Mietverhältnis kündigen. |
Wann kann man auf Eigenbedarf kündigen?
Eine Eigenbedarfskündigung kann trotz allem nicht ohne Weiteres durchgeführt werden. Neben einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Mieter muss der Eigenbedarf auch bewiesen werden. Es reicht also nicht aus anzugeben, selbst die Immobilie bewohnen zu wollen. Darüber hinaus kann das Mietverhältnis nur aufgelöst werden, wenn dessen Fortsetzung für den Vermieter einen größeren Schaden mit sich zieht als die Kündigung für den Mieter. Möchte der Vermieter die Wohnung an seine Kinder oder Enkelkinder vermieten, ist eine Kündigung auf Eigenbedarf ebenfalls möglich. Davon ausgeschlossen sind Eltern, Schwieger- oder Pflegekinder.
Gibt es für die Kündigung bei Eigenbedarf Muster?
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf wird mit einer Vorlage vom Gericht erstellt. Online bietet die österreichische Justiz entsprechende Formulare zum Ausdrucken. Die Kündigung bei Eigenbedarf wird mit der Vorlage, die Sie ausgefüllt haben, vom Gericht postalisch versandt. Möchten Sie also eine bestimmte Kündigungsfrist einhalten, sollten Sie darauf achten, Ihre Kündigung wegen Eigenbedarf und das Muster mit Ihren Angaben rechtzeitig beim Gericht einzureichen.
Was genau fällt unter "dringenden Bedarf"?
Im Folgenden finden Sie einige Beispiele, die einen dringenden Bedarf darstellen und den Vermieter dazu berechtigen, das Mietverhältnis aufzulösen. Grundsätzlich werden hierbei sowohl wirtschaftliche oder persönliche Bedürfnisse als auch die aktuelle Wohnsituation berücksichtigt. Die Gründe für eine Kündigung wegen Eigenbedarf werden im Muster-Kündigungsschreiben des Gerichts ausgeführt.
Ein dringender Bedarf besteht, wenn
- ein naher Verwandter (z.B. ein Elternteil) pflegebedürftig ist und der Eigentümer die vermietete Wohnung benötigt, um der Pflege nachkommen zu können.
- die Kinder des Eigentümers studieren und nicht im Haus der Eltern oder in einem Studentenwohnheim wohnen wollen.
- der Eigentümer plötzlich (auf unabsehbare Dauer) erkrankt und die vermietete Wohnung einen vorteilhafteren Wohnraum bietet, der dem Eigentümer mehr Bewegungsfreiheit und ein (weitestgehend) schmerzfreies Wohnen ermöglicht.
- der Eigentümer plant, eine Familie zu gründen (dabei ist es unerheblich, ob bereits ein Partner vorhanden ist oder nicht).
- das Kind des Eigentümers nach einer Trennung vom Partner aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen möchte.
Trotz dieser Beispiele lassen sich nicht alle (ähnlichen) Anträge auf Eigenbedarfskündigung pauschalisieren. Jeder Fall wird vom Gericht einzeln betrachtet und genauestens überprüft.
HINWEIS: Wenn Sie eine zweite Wohnung besitzen, die in allen Aspekten der verhandelten Wohnung gleicht, können Sie diese als Ersatzwohnung vorschlagen und Ihre Gewinnchancen somit erhöhen. |
Wie sind die Kündigungsfristen?
Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. In den meisten Fällen wurde im Mietvertrag allerdings eine Frist von drei Monaten vereinbart. Außerdem kann nur zum Monatsende gekündigt werden. Die Laufzeit der Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, in dem der Mieter das Kündigungsschreiben vom Gericht erhalten hat. Eigenbedarfskündigungen müssen nämlich immer über ein Gericht vollzogen werden – dieser Weg ist gesetzlich vorgeschrieben.
Was passiert, wenn der Mieter Einwendungen erhebt?
Wurde der Grund für die Eigenbedarfskündigung vom Gericht überprüft und akzeptiert, kann der Mieter trotzdem innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Dies kann dazu führen, dass entweder ein rascher Auszug verhindert oder der Grund der Eigenbedarfskündigung selbst angezweifelt wird. Das Gericht nimmt die Verhandlung in solchen Fällen wieder auf. Solange es den Fall nicht endgültig abschließt, muss der Mieter nicht aus der Wohnung ausziehen.