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Das Wichtigste in Kürze:
  • Seit dem 1. Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip in Österreich. Wohnimmobilien zur Miete, die von Makler:innen über Immobilienplattformen angeboten werden, sind jetzt für Suchende in der Regel provisionsfrei.

 

  • Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich bei der Vermietung und bei Wohnimmobilien. Kauf- sowie Gewerbeimmobilien sind davon ausgenommen.

Was ist das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip legt fest, dass der:die Auftraggeber:in einer bestimmten Dienstleistung auch die Kosten übernimmt, die aus der Beauftragung resultieren. Das heißt: Beauftragt ein:e Vermieter:in eine:n Immobilienmakler:in mit der Mietersuche, kann die Maklerprovision nicht mehr auf die neuen Mieter:innen umgelegt werden.

Das Bestellerprinzip findet bei folgenden Arten von Immobilien Anwendung:

  • Mietwohnungen
  • Häuser zur Miete
  • WG-Zimmer

Auf Grundstücke, sowie Parkplätze, die nicht gemeinsam mit Wohnungen vermietet werden, findet das Bestellerprinzip keine Anwendung, da sie nicht unter die Definition von Wohnung bzw. Wohnraum fallen.

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Tipp

Falls du dir unsicher bist, ob eine angebotene Wohnung unter das Bestellerprinzip fällt, frage am besten einfach bei dem:der Anbieter:in oder Makler:in nach. Da es sich um ein neues Gesetz handelt, können in der Praxis noch rechtliche Unklarheiten entstehen. In diesen Fällen empfehlen wir dir eine:n Anwalt:in zu konsultieren oder dich bspw. an die Arbeiterkammer zu wenden.

Vorteile & Nachteile des Bestellerprinzips

Mögliche Vorteile für Vermieter:innen   Mögliche Nachteile für Vermieter:innen 
  • Spezialisierung der Maklerleistungen und sich daraus ergebender Mehrwert für Vermieter:innen
 
  • Zusätzliche Kosten, die bisher meist die Mieter:innen tragen mussten
  • Vermieter:innen haben eine gute Verhandlungsposition gegenüber den Makler:innen
 
  • Erhöhter Arbeitsaufwand für die Vermieter:innen, falls diese gänzlich auf die Dienste von Makler:innen verzichten
  • Digitale Möglichkeiten, die den Vermieter:innen helfen, Mieter:innen in Eigenregie zu finden
 
  • Ohne die professionelle Aufbereitung von Makler:innen kann es zu längeren Vermarktungszeiten kommen
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Übrigens: In Deutschland gibt es das Bestellerprinzip schon seit 2015 für Mietobjekte und es wurde 2020 auch auf die Vermittlung von Kaufimmobilien ausgeweitet.

Tipp: Der aktuelle Artikel befindet sich in Phase 1:
Vermietung vorbereiten
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