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- Seit dem 1. Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip in Österreich. Wohnimmobilien zur Miete, die von Makler:innen über Immobilienplattformen angeboten werden, sind jetzt für Suchende in der Regel provisionsfrei.
- Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich bei der Vermietung und bei Wohnimmobilien. Kauf- sowie Gewerbeimmobilien sind davon ausgenommen.
Das Bestellerprinzip legt fest, dass der:die Auftraggeber:in einer bestimmten Dienstleistung auch die Kosten übernimmt, die aus der Beauftragung resultieren. Das heißt: Beauftragt ein:e Vermieter:in eine:n Immobilienmakler:in mit der Mietersuche, kann die Maklerprovision nicht mehr auf die neuen Mieter:innen umgelegt werden.
Das Bestellerprinzip findet bei folgenden Arten von Immobilien Anwendung:
- Mietwohnungen
- Häuser zur Miete
- WG-Zimmer
Auf Grundstücke, sowie Parkplätze, die nicht gemeinsam mit Wohnungen vermietet werden, findet das Bestellerprinzip keine Anwendung, da sie nicht unter die Definition von Wohnung bzw. Wohnraum fallen.
Falls du dir unsicher bist, ob eine angebotene Wohnung unter das Bestellerprinzip fällt, frage am besten einfach bei dem:der Anbieter:in oder Makler:in nach. Da es sich um ein neues Gesetz handelt, können in der Praxis noch rechtliche Unklarheiten entstehen. In diesen Fällen empfehlen wir dir eine:n Anwalt:in zu konsultieren oder dich bspw. an die Arbeiterkammer zu wenden.
Mögliche Vorteile für Vermieter:innen | Mögliche Nachteile für Vermieter:innen | |
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Übrigens: In Deutschland gibt es das Bestellerprinzip schon seit 2015 für Mietobjekte und es wurde 2020 auch auf die Vermittlung von Kaufimmobilien ausgeweitet.