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hint
Das Wichtigste in Kürze:
  • Seit dem 1. Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip in Österreich. Wohnimmobilien zur Miete, die von Makler:innen über Immobilienplattformen angeboten werden, sind jetzt für Suchende in der Regel provisionsfrei.

 

  • Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich bei der Vermietung und bei Wohnimmobilien. Kauf- sowie Gewerbeimmobilien sind davon ausgenommen.

Was ist das Bestellerprinzip und worum geht es dabei?

Das Bestellerprinzip legt fest, dass der:die Auftraggeber:in einer bestimmten Dienstleistung auch die Kosten übernimmt, die aus der Beauftragung resultieren. Das heißt: Beauftragt ein:e Vermieter:in eine:n Immobilienmakler:in mit der Mietersuche, kann die Maklerprovision nicht mehr auf die neuen Mieter:innen umgelegt werden.

Das Bestellerprinzip findet bei folgenden Arten von Immobilien Anwendung:

  • Mietwohnungen
  • Häuser zur Miete
  • WG-Zimmer

Auf Grundstücke, sowie Parkplätze, die nicht gemeinsam mit Wohnungen vermietet werden, findet das Bestellerprinzip keine Anwendung, da sie nicht unter die Definition von Wohnung bzw. Wohnraum fallen.

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Tipp

Falls du dir unsicher bist, ob eine angebotene Wohnung unter das Bestellerprinzip fällt, frage am besten einfach bei dem:der Anbieter:in oder Makler:in nach. Da es sich um ein neues Gesetz handelt, können in der Praxis noch rechtliche Unklarheiten entstehen. In diesen Fällen empfehlen wir dir eine:n Anwalt:in zu konsultieren oder dich bspw. an die Arbeiterkammer zu wenden.

Was ändert sich mit der Einführung des Bestellerprinzips in Österreich?

Bestellerprinzip: Mögliche Auswirkungen für Mieter:innen

  • Mit Blick auf die Kosten hat das Bestellerprinzip wohl deutlich positive Auswirkungen für Mieter:innen. Sie müssen die Kosten für Makler:innen nicht mehr übernehmen. Dadurch wird der Umzug für Mieter:innen günstiger.
  • Wenn du als Wohnungssuchende:r eine:n Makler:in beauftragen möchtest, der:die für dich aktiv auf die Suche nach einer passenden Wohnung geht, kannst du das auch weiterhin tun. In der Regel zahlst du dann allerdings die Maklerprovision als Auftraggeber:in.
  • Maklervereinigungen warnen davor, dass die Servicequalität gegenüber Suchenden leiden könnte. Bisher waren Makler:innen meist in ihrer Doppelrolle auch dem Interesse der Suchenden verpflichtet. So kann es sein, dass Suchende nun bei Fragen hinsichtlich Mietrecht, Mietzinsberechnung und Vertragsabschluss zusätzliche Recherche betreiben müssen.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass in der ersten Zeit nach Einführung des Bestellerprinzips das öffentliche Angebot an Wohnungen kleiner wird. Nach und nach werden diese Immobilien aber wieder über Makler:innen oder private Vermieter:innen angeboten werden.

Bestellerprinzip: Mögliche Auswirkungen für Vermieter:innen

Für Vermieter:innen ist das Bestellerprinzip auf den ersten Blick ein Nachteil. Sie sind für gewöhnlich die Auftraggeber:innen und müssen nun Maklerprovision zahlen. Eine Alternative dazu ist die Eigenvermarktung der Immobilie, also das Suchen nach Mieter:innen auf eigene Faust. Makler:innen hingegen nehmen viel Arbeit ab, können die Wohnung professionell vermarkten und außerdem das Risiko, eine:n zahlungsunwilligen Mieter:in oder Mietnomaden zu erwischen, auf ein Minimum senken.

Mögliche Vorteile für Vermieter:innen   Mögliche Nachteile für Vermieter:innen 
  • Spezialisierung der Maklerleistungen und sich daraus ergebender Mehrwert für Vermietende
 
  • Zusätzliche Kosten, die bisher meist die Mietenden tragen mussten
  • Vermieter:innen haben eine gute Verhandlungsposition gegenüber den Makler:innen
 
  • Erhöhter Arbeitsaufwand für die Vermieter:innen, falls diese gänzlich auf die Dienste von Makler:innen verzichten
  • Digitale Möglichkeiten, die den Vermieter:innen helfen, Mietende in Eigenregie zu finden
 
  • Makler:innen könnten sich künftig auf den Bereich der Verkaufsimmobilien fokussieren und im Mietmarkt weniger tätig sein
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Zum Nachlesen: Maklergesetz-Änderungsgesetz

 

Übrigens: In Deutschland gibt es das Bestellerprinzip schon seit 2015 für Mietobjekte und es wurde 2020 auch auf die Vermittlung von Kaufimmobilien ausgeweitet.

Tipp: Der aktuelle Artikel befindet sich in Phase 1:
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