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Wie du einen Besichtigungstermin organisieren solltest und was es zu beachten gibt, zeigen wir dir in diesem Beitrag auf. Außerdem bekommst du einen Überblick darüber, wie hilfreich ein Immobilienmakler bei einem Besichtigungstermin ist.
- Vermieter können sowohl Einzelbesichtigungen als auch Gruppenbesichtigungen schriftlich oder telefonisch bei den Bewerbern anmelden.
- Massenbesichtigungen sollten vermieden werden, da Vermieter bei solchen Aufläufen schnell den Überblick verlieren.
- Ein Immobilienmakler bietet sich für die Durchführung eines Besichtigungstermins besonders an. Solche Termine bedeuten für den Makler alltägliche Routine und selbst bei kritischen Fragen seitens der Mietinteressenten weiß der Makler souverän mit der Situation umzugehen.
Den Besichtigungstermin kannst du über verschiedene Wege vereinbaren. Falls es viele Interessenten gibt, bietet es sich an, mehrere Personen auf einmal zu einem Termin zu bestellen. So musst du dich nicht ständig wiederholen und sparst zudem viel Zeit. Es ist auch möglich, im Inserat öffentliche Besichtigungstermine zu nennen. Allerdings besteht in dem Fall die Gefahr, dass die Bewerberanzahl unüberschaubar ist. Deswegen ist es empfehlenswert, maximal bis zu vier Bewerber pro Termin zu einzuladen.
Bei einer hohen Anzahl an Bewerbern solltest du gezielt Interessenten aussortieren und eine Vorauswahl an geeigneten Mietinteressenten treffen. Dann kannst du die möglichen Kandidaten entweder für Einzelbesichtigungen oder zu Besichtigungen mit drei bis vier Personen einladen. Die potenziellen Mieter stellen Fragen und möchten sich näher informieren, weswegen du rund 20 bis 30 Minuten pro Bewerber einplanen solltest, wenn du die Termine ausmachst.
Je nach Situation kannst du den Mietinteressenten die Einladung zum Besichtigungstermin als Schreiben zukommen lassen. Alternativ ist die Terminabsprache für den Besichtigungstermin der Wohnung telefonisch möglich. Oder du verwaltest die Kommunikation mit den Interessenten ganz einfach über unser ImmoScout24 Portal – über den entsprechenden Button in der Wohnungsanzeige können sie direkt Kontakt mit dir aufnehmen.
Es gibt keine bestimmte Anzahl an Wohnungsbesichtigungen, die Mieter dulden müssen. Allerdings können Vermieter auch nicht einfach spontan vor der Tür stehen und eine Wohnungsbesichtigung mit Mietinteressenten durchführen wollen. Eine Besichtigung muss immer schriftlich und einige Tage im Vorfeld angemeldet werden. Falls der Termin nicht passt, weil aktuelle Mieter möglicherweise zu der Zeit arbeiten oder aus anderen Gründen zeitlich verhindert sind, muss ein anderer Termin vereinbart werden.
Vor einer Besichtigung gibt es einige Dinge zu erledigen, die von der Situation abhängen. Ist die Wohnung aktuell noch vermietet, müssen zunächst einmal Termine mit dem Mieter für Besichtigungen gefunden werden.
Klär dafür mit dem derzeitigen Mieter folgende Fragen:
- Von wann bis wann sind Besichtigungen möglich?
- Erläutere dem Mieter, was genau während einer Wohnungsbesichtigung auf ihn zukommt und welche Rechte und Pflichten er hat.
- Bitte den Mieter vor der Besichtigung aufzuräumen und mögliche Wertsachen zu verschließen.
Ist die Wohnung bewohnt, dürfen die Teilnehmer der Besichtigung keine Fotos oder Videoaufnahmen machen. Darüber musst du als Vermieter die eingeladenen Interessenten im Vorfeld informieren.
Besichtigungstermine in Objekten, die noch von einem Mieter bewohnt wird, dürfen nur werktags, also von Montag bis Freitag, durchgeführt werden.
Es ist meist praktischer, die Wohnungsbesichtigungen erst nach dem Auszug des alten Mieters durchzuführen. Denn dann ist weniger Organisation gefragt und die Besichtigungen sind viel unabhängiger möglich. Schließlich müssen nur Vermieter und Bewerber einen Termin finden, ohne auf die Zeiten des alten Mieters zu achten.
Handelt es sich um eine leer stehende Wohnung, sollte diese einen guten Eindruck hinterlassen und attraktiv auf die Bewerber wirken. Ganz wichtig sind Ordnung und Sauberkeit bei einer Wohnungsbesichtigung. Falls Baumaßnahmen stattfinden, sollte der Zeitpunkt der Besichtigung möglichst auf danach geschoben werden. Überlege zudem, ob du durch Services wie Homestaging einen besseren ersten Eindruck erzeugen kannst.
Falls es Mängel gibt, solltest du diese entweder im Vorfeld beheben oder zumindest bei der Besichtigung auf den entsprechenden Zustand hinweisen. Es ist nicht empfehlenswert, einen Mangel zu verstecken. Falls der Mangel nach dem Einzug entdeckt wird, hat der Mieter das Recht auf eine fristlose Kündigung. Deswegen ist es wichtig, offen mit bestehenden Mängeln umzugehen.
Du kannst bei Mängeln mit dem neuen Mieter vereinbaren, dass die Miete gemindert wird. Bei einem geringen und weniger relevanten Mangel ist dies durchaus ein sinnvolles Vorgehen. Allerdings hast du als Vermieter auch die Pflicht, die Wohnung in einem guten Zustand zu vermieten, also Mängel zu beheben. Gerade bei größeren Mängeln ist es notwendig, die Schäden vor der Vermietung und am besten noch vor dem Besichtigungstermin zu beseitigen.
Vermieter sollten sich immer über die Situation des möglichen neuen Mieters informieren. Deswegen ist es wichtig, einen Fragenbogen zur Selbstauskunft einzuholen. Diesen können die Bewerber während einer Besichtigung ausfüllen.
Außerdem darfst du als möglicher Vermieter Fragen an die Bewerber stellen. Private Fragen wie Kinderwunsch, Religionszugehörigkeit und Ähnliches sind tabu.
Der organisatorische und zeitliche Aufwand von Besichtigungsterminen ist nicht zu unterschätzen. Nicht jeder Vermieter hat die benötigte Zeit, um sich um die Termine und Formalitäten zu kümmern. Deswegen setzen Vermieter gerne auf Immobilienmakler, die diese Aufgaben erledigen. Vor allem haben Makler gute Argumente und können die Wohnung aufgrund ihrer Fachexpertise und Erfahrung besser vermarkten.
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