Die richtige Auswahl eines neuen Mieters ist für Vermieter essenziell, um möglichen Konflikten in der Zukunft vorzubeugen. Jeder Vermieter scheut sich vor Mietnomaden oder notorischen Mietprellern und den damit zusammenhängenden Kosten. In diesem Artikel liest du, welche Fragen dir bei der richtigen Einschätzung der Interessenten helfen, welche Fragen tabu sind und welche Unterlagen du von Bewerbern einfordern darfst.
- Vermieter dürfen nur zulässige Fragen stellen. Fragen zur Nationalität, Religion und dergleichen gehören nicht dazu.
- Vermieter können sich auch anderweitig über den Mieter erkundigen und beispielsweise beim Vormieter anfragen. Es sind aber nur mietrelevante Fragen erlaubt.
- Ein Immobilienmakler ist für Vermieter ein guter Ansprechpartner rund um die Vermieterfragen. Makler werden gerne beauftragt, da sie vom Fach sind und auch Bonitätsauskünfte verifizieren können.
Bei einer Besichtigung haben sowohl Vermieter als auch Mieter das Recht, Fragen zu stellen. Als Vermieter darfst du aber nur zulässige Fragen stellen. Fragen können zu den folgenden Themen gestellt werden:
- Arbeitsplatz und Verdienst
- Vermögenslage und wirtschaftliche Situation
- Anzahl der Familienmitglieder, die einziehen möchten
- Tiere im Haushalt
- Musikinstrumente
Neben den zulässigen Bereichen gibt es aber auch viele unzulässige Fragen. Alles, was zum privaten Bereich gehört, darfst du nicht fragen. Zu den unzulässigen Fragen gehören unter anderem:
- Welcher Nationalität gehören Sie an?
- Gehören Sie einer bestimmten Religion an?
- Sind Sie geschieden oder getrennt lebend?
- Liegt eine Schwangerschaft vor oder wie sieht es allgemein mit dem Kinderwunsch aus?
- Warum möchten Sie umziehen?
- Liegen Vorstrafen vor?
Auch Fragen zur Rechtsschutzversicherung, zu den Rauchgewohnheiten, Mitgliedschaft in einer Partei, Aufenthaltsgenehmigung, Krankheiten, Besuchsanzahlen und Hobbies dürfen nicht gestellt werden.
Um dich im Vorfeld über den möglichen Mieter zu informieren, darfst du bei Bedarf Informationen vom vorherigen Vermieter einholen. So kannst du dich darüber erkundigen, ob der Mieter stets seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist oder ob es beispielsweise Zahlungsverzögerungen gab. Zudem kannst du erfahren, ob der Mieter seine vorherige Wohnung in einem ordentlichen Zustand hinterlassen hat.
Wichtig: Anderweitige Informationen darf der alte Vermieter nicht preisgeben.
Die Anfragen bei dem vorherigen Vermieter dienen in der Regel zur weiteren Absicherung. Vermieter könnten sich aber auch im Internet umschauen, ob es schon Warnungen zu dem entsprechenden Mieter gibt. Diese Mieter sind als Mietnomaden bekannt. Allerdings muss der alte Vermieter den Mieter darüber informieren, dass er entsprechende Informationen im Internet veröffentlicht hat.
Vermieter können eine Reihe von Unterlagen von den Mietinteressenten verlangen. Wer zu einer Wohnungsbesichtigung geht, sollte bereits die wichtigsten Dinge mitbringen. Zu den relevanten Unterlagen für Vermieter gehören:
- Personalausweis und Einkommensnachweis
- Kredit-KSV-Auskunft und Selbstauskunft
- Arbeitsvertrag und Mietbürgschaft
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und Referenzen
- Lebenslauf und Anschreiben für Bewerbung
- Berechtigungsschein (bei Sozialwohnungen)
Achte darauf, dass jeder Vermieter etwas andere Unterlagen verlangt. Daher fragen viele Mieter vorher nach. Dies ist ein gutes Zeichen und bezeugt die Eigeninitiative der Mieter.
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Mithilfe einer Mieterselbstauskunft kannst du dich rechtzeitig vor der Besichtigung über wichtige Eckdaten zum möglichen Mieter informieren. Die meisten Immobilienmakler, Wohnungsgesellschaften und privaten Vermieter verlangen diese Auskunft vom Mieter. Wer bei der Wohnungsbesichtigung die Mieterselbstauskunft direkt mitbringt, hinterlässt bei dem Vermieter oder dem Makler einen guten Eindruck.
Durch die Mieterselbstauskunft sicherst du dich ab, denn das Dokument hilft dabei, Mietnomaden oder zahlungsunwillige Mieter fernzuhalten. Zudem findest du anhand der Selbstauskunft heraus, welche Bewerber am besten besser zu den bereits vorhandenen Mietparteien passen. Handelt es sich beispielsweise um ein Haus mit überwiegend älteren Herrschaften, würde eine Familie mit kleinen Kindern möglicherweise herausfallen.
Wichtig: Im Bogen zur Mieterselbstauskunft darfst du ebenfalls nur die genannten Fragen stellen und keine privaten Informationen fordern.