In Österreich können Sie für bestimmte private Ereignisse beziehungsweise für wichtige, Ihre Person betreffende Gründe Sonderurlaub beantragen. Dieser Urlaub wird nicht von Ihrem vertraglich festgelegten Urlaub abgezogen.
Der Sonderurlaub bei Umzug in Österreich beträgt maximal eine Woche, betrifft in der Regel jedoch nur den Umzugstag selbst.
Da die meisten Umzüge nicht an einem Tag vonstatten gehen, ist es sinnvoll, sich Sonderurlaub zu sichern. Kisten packen, Verträge kündigen, eventuell Möbel verkaufen, sich ummelden – einen Umzug vorzubereiten, kostet Zeit, die die meisten Arbeitnehmer nicht haben. Besonders wenn Sie Kinder haben, ist die Zeit am Abend und an Wochenenden knapp bemessen.
Wenn Sie am Wochenende umziehen, können Sie sich den Freitag und Montag als Sonderurlaub freinehmen. So können Sie freitags alles für den Umzug vorbereiten und montags in der Früh zum Amt gehen, um sich umzumelden, danach die Wohnung weiter einzurichten sowie Kisten auszupacken.
Wird der Sonderurlaub bei Übersiedlung bezahlt?
Ja, Sie haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der Anspruch gilt für maximal eine Woche.
Habe ich das Recht auf Sonderurlaub?
Sie haben einen Anspruch, aber nicht das Recht, bei einem Umzug Sonderurlaub gestattet zu bekommen. Rechtlich heißt es in § 8 Abs. 3 des Angestelltengesetzes (AngG):
„Der Angestellte behält ferner den Anspruch auf das Entgelt, wenn er durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung seiner Dienste verhindert wird.“ |
Sie haben also das Recht, für den Sonderurlaub bezahlt zu werden, aber nicht das Recht, den Sonderurlaub genehmigt zu bekommen.
Gerade Umzüge werden von Arbeitgebern oft nicht als triftiger Grund für einen Sonderurlaub angesehen, da Sie theoretisch auch am Wochenende umziehen können. Erkundigen Sie sich deswegen rechtzeitig, ob Ihnen der Sonderurlaub für einen Umzug während der Woche genehmigt wird.