Um die Nebenkosten möglichst gering zu halten, übertreiben es einige Mieter mit dem Sparen an Heizkosten. Dies kann zu Schäden wie Schimmel in der Wohnung führen. Hier erfährst du, was du als Vermieter tun kannst, wenn dein Mieter nicht ausreichend heizt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mieter haben eine Obhutspflicht, zu der unter anderem das korrekte Heizen und Lüften der Wohnung gehört.
  • Viele Vermieter erfahren erst spät oder von dritten Parteien von einer unzureichenden Heizung, sodass eventuell bereits Schäden wie Schimmel oder eingefrorene Rohre vorliegen.
  • Versuche, gemeinsam mit dem Mieter eine Lösung zu finden, bevor du zu Maßnahmen wie einer Kündigung greifst.

Wie erkenne ich eine unzureichend geheizte Mietwohnung?

Erhält der Vermieter keinerlei Hinweise oder Beschwerden von den Mietern der Nachbarwohnungen, bleibt das Problem und die damit verbundenen Gefahren oft unerkannt. Ein Indiz für unzureichendes Heizen kann aber eine ungewöhnlich niedrige Heizkostenrechnung sein. Das sollte jeden Vermieter stutzig machen.

Es gibt für Mieter zwar grundsätzlich keine Pflicht zum Heizen, doch es besteht eine Obhutspflicht. So darf beispielsweise eine Wohnung nicht längere Zeit verlassen werden, wenn niemand nach dem Rechten sieht. Doch für den Vermieter lässt sich das nicht ohne Weiteres überprüfen. Denn er kann die Wohnung nicht ohne vorherige Abstimmung mit dem Mieter betreten. Zwar kannst du Zugang zu deiner Wohnung verlangen, wenn du daran ein berechtigtes Interesse hast – etwa Gefahr im Verzug. Ein gerichtsfester Beweis dafür lässt sich in der Praxis jedoch oft schwer erbringen

Darf ich dem Mieter aufgrund einer ungeheizten Wohnung kündigen?

Die Rechtslage ist in diesem Fall unklar. Einige regionale Gerichte in Deutschland haben bereits geurteilt, dass bei einer komplett ungeheizten, aber vom Mieter bewohnten Wohnung die Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt ist. Dafür müssen nicht unbedingt Schäden vorhanden sein – das unzureichende Heizen ist bereits ein Indiz dafür, dass der Mieter seine vertraglichen Pflichten zur Pflege der Wohnung nicht erfüllt hat.

Achte darauf, dass eine fristgemäße Kündigung mit ausreichenden Belegen ausgesprochen werden muss. Am besten lässt du dich von einem Experten, wie einem Rechtsanwalt oder einem Makler beraten, um korrekt zu kündigen und so viele Beweise wie möglich vorzulegen.

tipp
Tipp

Die Kündigung muss nicht die erste Reaktion sein. Versuche stattdessen, das Gespräch mit dem Mieter zu suchen. Wenn du ansonsten keine Probleme mit ihm hast, lohnt sich eventuell die Suche nach einer finanziellen Lösung, wie etwa einer geringen Reduktion des Mietzinses aus Kulanz. Auch die Schlichtungsstellen in Österreich helfen dir.

Tipp: Der aktuelle Artikel befindet sich in Phase 3:
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