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Schimmel ist eine unangenehme und komplizierte Angelegenheit. Der Pilz verursacht Schäden und stellt ein gesundheitliches Risiko dar. Hier erfährst du, wer für die Behebung dieser Schäden zuständig ist und wer im Zweifelsfall zur Kasse gebeten wird.
- Schimmel bildet sich besonders gern in feuchtkalten Ecken und bei hoher Luftfeuchtigkeit.
- Wenn der Schimmel aufgrund von Mängeln in der Bausubstanz auftritt, muss der Vermieter zahlen; wenn der Mieter hingegen nicht korrekt lüftet und heizt, muss er für die Beseitigung des Schimmels und eventueller Schäden aufkommen.
- Schimmelbildung lässt sich durch gut isolierte Räume, korrektes Lüften und eine ausreichend hohe Raumtemperatur vermeiden.
Feuchtkalte Ecken und hohe Luftfeuchtigkeit bieten einem ungebetenen Gast beste Lebensbedingungen: dem Schimmelpilz. Die meist schwarzen Flecken erobern in Windeseile Wände, Fugen, Fensterrahmen und Fensterinnenwände. Hier schaden sie nicht nur der Bausubstanz, sie können auch gesundheitliche Probleme bei den Hausbewohnern auslösen.
Bei den ersten Schimmelflecken ist also schnelles Handeln gefragt. Anfangs helfen häufig noch spezielle Mittel wie hochprozentiger Alkohol, um dem Pilz den Garaus zu machen. Sind allerdings bereits größere Teile der Tapeten oder gar der darunter liegende Putz befallen, muss ein Profi ans Werk. Dessen Einsatz kann teuer werden.
Das Gesetz regelt die Verantwortung bei Schimmelbefall eines Mietobjekts recht klar: Ist der Schimmel aufgrund von Baumängeln wie undichten Rohren oder Wärmebrücken entstanden, muss der Vermieter die Schadensbeseitigung aus eigener Tasche zahlen. Häufig springen hier Gebäudeversicherungen ein. Gilt noch die Gewährleistung des Bauunternehmers, kann dieser gegebenenfalls zur Verantwortung gezogen werden.
Hat hingegen der Mieter den Schimmel verursacht, weil er zu wenig stoßlüftet und die Räume nicht konstant heizt, liegt die Verantwortung bei ihm. Das gilt auch dann, wenn er dir als Vermieter einen Wasserschaden verschwiegen hat. Schließlich verpflichtet das Gesetz den Mieter dazu, bei der Wohnungspflege seiner Obhutspflicht nachzukommen. Dem Mieter ein falsches Lüft-Heiz-Verhalten nachzuweisen, ist für Vermieter jedoch nicht ganz einfach.
Klarheit bringt im Streitfall ein unabhängiger Sachverständiger des Gerichts. Dieser entnimmt Proben des schimmelbelasteten Materials und nimmt eine Hausstaubanalyse vor. Anhand der Ergebnisse stellt er fest, ob ein Baumangel für die Feuchtigkeit im Mauerwerk verantwortlich ist oder nicht. Schließt der Gutachter einen Baumangel aus, liegt der Schluss nahe, dass der Mieter die Räume zu wenig gepflegt hat. Nun muss das zuständige Gericht anhand der vorliegenden Gutachterergebnisse abwägen, ob der Mieter seine Obhutspflicht verletzt hat. Ist das der Fall, muss er die Kosten der Schimmelbeseitigung übernehmen.
Ist die Hauswand schlecht isoliert oder weist die Dämmung Risse auf, liegt ein Baumangel vor, der Schimmelpilzen Tür und Tor öffnet. Feuchtigkeit kriecht so schnell in das Mauerwerk.
Die folgenden Teile der Wohnung sind besonders häufig von Schimmel betroffen:
- Wände, die dicht mit Möbeln zugestellt sind
- Außenwandecken
- Heizkörpernischen
- Andere Ecken, in denen die Heizungsluft schlecht zirkulieren kann
Ohne Heizungsluft bildet sich schnell Feuchtigkeit, die beste Wuchsbedingungen für Schimmel bietet. Auch bei hoher Luftfeuchtigkeit sowie sehr kühlen Räumen floriert der Schimmelpilz.
Idealerweise sollte die Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und 50 Prozent liegen und die Raumtemperatur so konstant wie möglich angenehme 18 Grad Celsius betragen. Denn: Warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen und durch regelmäßiges Lüften wird die feuchtigkeitsgesättigte Raumluft gegen frische Luft ausgetauscht. Dadurch bleiben gut gedämmte Wände trocken und dem Schimmelpilz fehlt die Lebensgrundlage: die Feuchtigkeit.