Die passende Mietwohnung finden in Österreich

Mietpreis, Quadratmeterzahl, Lage, Raumaufteilung: Bei der Suche nach einer neuen Mietwohnung sind viele Punkte wichtig. Je klarer die Vorstellung vom neuen Zuhause, umso übersichtlicher gestaltet sich die Suche. Nachfolgend findest du einen Leitfaden, der dir dabei hilft.

Größe und Schnitt der Wohnung

Die Größe ist für viele Interessenten der ausschlaggebende Faktor bei der Wahl der Mietwohnung. Nach der Größe richtet sich in der Regel auch der Mietpreis.

Berechnen lässt sich die Wohnungsgröße entweder nach der ÖNORM, der Deutschen Industrienorm (DIN) 277 oder der Wohnflächenverordnung. Laut Schätzungen von Experten macht die Berechnungsart einen Unterschied von zehn bis zwanzig Prozent bei der Berechnung der Wohnfläche aus. Bei Anwendung der DIN 277 beispielsweise entspricht die Wohnfläche genau der Grundfläche, wohingegen bei der Wohnflächenverordnung Dachschrägen abzüglich berücksichtigt werden.

Die sinnvolle Raumaufteilung in einer Wohnung bewirkt ebenfalls viel. So lassen sich rechtwinklige oder quadratische Räume bequemer einrichten als schräge, und meist finden in gerade geschnittenen Räumen auch mehr Möbel Platz. Auch die Helligkeit der Wohnung wird von ihrem Schnitt beeinflusst. Der Grundriss sollte zu den Bedürfnissen der Interessenten passen. Handelt es sich beispielsweise um eine Wohngemeinschaft, ist eine gleichmäßige Raumaufteilung sinnvoll. Gab es in der vorherigen Wohnung einen bevorzugten Aufenthaltsort, wie zum Beispiel eine große Wohnküche, sollte ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, etwas Vergleichbares zu finden. Auch funktionale Räume wie das Badezimmer sollten den Gewohnheiten der Interessenten entsprechen. So kann im Vorhinein geklärt werden, ob beispielsweise zwei Bäder gebraucht werden oder ein Tageslichtbad.

Die Ausrichtung der Wohnung kann ebenfalls zur Entscheidung beitragen. Räume, die zur Südseite gerichtet sind, bekommen beispielsweise das meiste Licht und sollten Wohn- und Aufenthaltsräume sein, während Funktionsräume Richtung Norden zeigen können.

Wohnungstyp

Eine weitere Entscheidung kann bei der Frage nach dem Wohnungstyp getroffen werden. Eine Maisonette-Wohnung beispielsweise erstreckt sich über mehrere Stockwerke innerhalb eines Mietshauses, was einen leichten Hauscharakter hat. Eine Penthouse-Wohnung zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im obersten Stockwerk eines Hauses befindet, wohingegen die Souterrainwohnung leicht unter der Erdoberfläche liegt. Welcher Wohnungstyp der richtige ist, hängt ganz von den eigenen Bedürfnissen ab. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Kleinkindern bietet sich eine Wohnung in den unteren Etagen des Mietshauses an oder eine, die mit Aufzug zu erreichen ist.

Lage

Die Lage der neuen Wohnung ist besonders wichtig. Hierbei spielt sowohl die unmittelbare Nachbarschaft als auch das umliegende Viertel eine Rolle. Wichtige Faktoren zur Abwägung der passenden Lage sind beispielsweise Park- und Einkaufsmöglichkeiten, nahegelegene Erholungsgebiete sowie die Anbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz. Nahegelegene Schulen und Kindergärten können ebenso ein ausschlaggebender Punkt sein, genauso wie die Nähe zum Arbeitsplatz. Gerade wenn man neu in einer Stadt ist, ist ein vorheriger Besuch oder ein Erkundungsspaziergang in dem vorgesehenen Viertel sinnvoll.

Ansatzpunkte für die Wahl des passenden Stadtviertels

Interessenten Eigenschaften
Singles und Studenten In Stadtvierteln, in denen die Mieten vergleichsweise niedrig sind, sind vermehrt Studenten, Künstler und junge Alleinstehende anzutreffen. Lebendigkeit und ein reges Nachtleben sind die Vorzüge von diesen Vierteln, die oft noch entdeckt werden müssen. Die Mietshäuser befinden sich hier teils in einem renovierungsbedürftigen Zustand.
Junge Paare und Hochverdiener In die angesagten Szeneviertel einer Stadt zieht es vermehrt junge Paare und Gutverdiener. Die Mieten können recht hoch sein und steigen tendenziell weiter an. Neben einer ähnlichen Dichte an Cafés, Bars und Restaurants wie in den aufstrebenden Vierteln bietet das Szeneviertel einen höheren Wohnstandard.
Familien Familien zieht es häufiger in die Vorstädte. Hier ist es oft ruhiger als in der Innenstadt, außerdem locken niedrigere Mieten und die Nähe zur Natur.

Wohnungssuche – Wo fange ich an?

Die Suche nach der passenden Mietwohnung kannst du entweder privat oder mit der Hilfe eines Maklers angehen. Vor- und Nachteile gibt es bei beiden Varianten, wobei die Investition in einen Makler gerade bei Wohnungen in beliebter Lage und im höheren Preissegment sinnvoll ist.

Private Wohnungssuche

Die private Wohnungssuche beginnen die meisten Interessenten heutzutage im Internet bei Immobilienportalen wie ImmoScout24. Ein großer Vorteil ist hier die Eingabe eines genauen Suchprofils durch eine Maske, in der Angaben zu Stadtteil, Größe, Ausstattung und Preis vorgenommen werden können.

Die meisten Privatanbieter inserieren vorzugsweise nach Feierabend, weshalb das Portal zu diesem Zeitpunkt in kurzen Abständen aktualisiert werden sollte. Wir bieten hierzu eine Benachrichtigungsfunktion, die per E-Mail oder in der App per Push-Notifikation über neue Angebote informiert, die auf dein individuelles Suchprofil passen.

Vorsicht ist bei dubiosen Forderungen wie einer Vorabkaution oder gebührenpflichtigen Angebotslisten geboten.

Initiativbewerbungen bei Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen oder Wohnungsbaugesellschaften können ebenfalls ein guter Ansatz sein. Natürlich sollten auch Freunde und Verwandte über den Umzugswunsch Bescheid wissen.

Wohnungssuche über einen Makler

Gerade im höheren Preissegment werden manche Wohnungen nur über einen Makler vermittelt. Makler verfügen in der Regel über gute Kenntnisse des Wohnungsmarkts und können dir so mehrere Wohnungen anbieten, die auf dein Suchprofil zutreffen.

Für gewöhnlich verlangt ein Makler eine Provision von zwei Monatskaltmieten für eine Vermittlung, während privaten Anbietern eine Provisionsforderung verboten ist.

Tipps für die Finanzierung eines Maklers:

  • Gegebenenfalls übernimmt der neue Arbeitgeber die Maklerprovision. Zudem lässt sich die Gebühr von der Steuer absetzen, falls das Anmieten der Wohnung für den Beruf notwendig ist.
  • Bei einem frühzeitigen Auszug aus der Wohnung (bis zu einem halben Jahr nach der Vermittlung) erstatten einige Makler einen Anteil der Provision zurück.

Kontaktaufnahme

Der erste Kontakt ist für Mieter und Vermieter auch gleichzeitig der erste Eindruck, weshalb die Kontaktaufnahme ein nicht zu unterschätzender Bestandteil der Wohnungssuche ist. Meist findet der erste Kontakt telefonisch oder per E-Mail statt.

Per E-Mail Per Telefon
Eine E-Mail an den Vermieter sollte frei von Fehlern und formell verfasst werden. Dabei sollte der Text weder zu standardisiert noch zu überschwänglich wirken. Sinnvoll ist, sowohl auf ein paar positive Aspekte des Wunschobjekts einzugehen, als auch auf einige Gesichtspunkte zur eigenen Person, wie beispielsweise Beruf und Gehalt. Findet der Kontakt telefonisch statt, sollte hierfür ein ruhiger Ort aufgesucht und etwas zum Schreiben bereitgehalten werden. Bestenfalls werden in dem Gespräch alle Fragen zur Wohnungsbesichtigung geklärt, sodass kein zweiter Anruf nötig ist. Ruft der Vermieter zurück, sollten sein Name und die zu vergebende Wohnung schnell zugeordnet werden können, sodass es nicht zu peinlichen Verwechslungen kommt.

Was ist bei der Besichtigung zu beachten?

Kommt es zu einem Besichtigungstermin, ist eine gute Vorbereitung von großer Bedeutung. Während private Vermieter eher aufgrund persönlicher Erfahrungen eine Entscheidung treffen, neigen kommerzielle Vermieter (etwa Wohnungsgenossenschaften) zu einer eher sachlichen Einschätzung.

Infos für den Vermieter Infos für den Mieter
Die Entscheidung zu Gunsten eines Mieters trifft der Vermieter meist basierend auf persönlichen Informationen und den üblichen Unterlagen. Diese sollten bestenfalls schon vor der Besichtigung vorliegen, spätestens aber zur Besichtigung mitgebracht werden. Ein Besichtigungstermin eignet sich hervorragend zur umfassenden Erkundung der Wohnung. Ein Maßstab und eine Kamera sollten hier nicht fehlen. Wichtige Aspekte wie die Größe, der Schnitt und die Lage können jetzt genauer betrachtet werden und der Vermieter kann verbleibende Fragen direkt beantworten.

Zudem achten die meisten Vermieter bei den Interessenten auf ein gepflegtes Äußeres und ein gewisses Maß an Höflichkeit. Dem Anlass entsprechende Kleidung sowie Pünktlichkeit sind ein Muss.

Zu einer Besichtigung sollten folgende Nachweise mitgebracht werden:

  • Eine vollständige Mieterselbstauskunft mit den wichtigsten Informationen zur Person und wirtschaftlichen Lage des Mieters. Auch ein Gehaltsnachweis sollte hier beigelegt werden.
  • Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom bisherigen Vermieter, um nachzuweisen, dass den Zahlungspflichten stets nachgekommen wurde.
  • Ebenso wenig sollte eine Bonitätsauskunft von der KSV fehlen, die die Kreditwürdigkeit des Mieters bestätigt.
  • Sollte kein (geregeltes) Einkommen gegeben sein, kann dem Vermieter eine Bürgschaft der Eltern oder nahestehender Verwandtschaft vorgelegt werden.
  • Bei Interessenten aus dem Ausland verlangen Vermieter oftmals einen aktuellen Pass oder eine Aufenthaltsgenehmigung zur Einsicht oder in Kopie.

Folgende Punkte sollten bei der Besichtigung geklärt werden:

  • Einzugszeitpunkt – Oftmals ist in Absprache mit dem Vermieter ein früherer Einzugstermin möglich, wenn beispielsweise der Vormieter schon ausgezogen ist.
  • Höhe der Kaution – Die Kaution umfasst üblicherweise drei Bruttomonatsmieten und dient dem Vermieter als Absicherung, falls Schäden an dem Objekt entstehen oder der Mieter seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt.
  • Heizmethode und -kosten – Die Art der Beheizung kann sich drastisch auf die Nebenkosten auswirken. Ein Blick in den Energieausweis des Mietshauses verrät mehr über seine Energiebilanz und somit über die Heizkosten, die den Mieter erwarten.
  • Bausubstanz – Ein genauer Blick sollte auf den Zeitpunkt der letzten Renovierung und die Beschaffenheit der Isolierung von Fenstern und Wänden geworfen werden.
  • Mängel und Schäden – Etwaige Mängel sollten in dem Übergabeprotokoll festgehalten werden, um nicht für bereits bestehende Schäden belangt werden zu können. 

Mietzins

Der Mietzins für eine Wohnung setzt sich aus dem Hauptmietzins, den Betriebskosten, dem Anteil für besondere Aufwendungen, dem etwaigen Entgelt für mitvermietete Einrichtung und der Umsatzsteuer von zehn Prozent des Mietzinses zusammen. Gas und Strom werden hierbei nicht zu den Betriebskosten gezählt und separat abgerechnet. Vorab kann ein Blick in die Betriebskostenabrechnung des Mietshauses geworfen werden.

Ein Blick auf den Mietspiegel der Stadt oder des gewünschten Stadtteils bieten eine Orientierung bei Zweifeln an der Höhe des geforderten Mietzinses. Eine rechtliche Verbindlichkeit hat der Mietspiegel allerdings nicht.

Preisverhandlungen mit dem Vermieter sind eher unüblich und ungern gesehen.

Mietvertrag

Durch das Unterschreiben des Mietvertrags werden verschiedene Rechte und Pflichten auf beiden Seiten fällig. So ist der Mieter beispielsweise für die Wartung der Wohnung samt Sanitäranlagen, Heizung und Leitungen zuständig und für die allgemeine Pflege und Reinigung des Objekts. Bei gravierenden Schäden ist der Vermieter umgehend zu benachrichtigen. Dieser ist dann für die Reparaturen ernsthafter Schäden sowie der Erhaltung der allgemeinen Anlagen im Haus zuständig. Kleine Reparaturarbeiten können dagegen auch vom Mieter vorgenommen werden.

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden. Hierzu sind jedoch Fristen einzuhalten, die im Vertrag festgelegt werden. Der Mieter kann hierbei ohne Nennung von Gründen innerhalb des Kündigungszeitraums kündigen, während der Vermieter einen triftigeren Kündigungsgrund braucht.

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