Wann Ruhestörung zum Kündigungsgrund werden kann

Laute Nachbarn können Lebensqualität und Wohlbefinden massiv beeinträchtigen. Die Frage ist, wie viel zumutbar ist, und was gegen lärmende Anrainer unternommen werden kann. Wann liegt nachweislich eine Lärmbelästigung vor und welche Konsequenzen drohen dem Verursacher?

Was gilt als Ruhestörung?

Welcher Lärm tolerierbar ist, und welche Ruhezeiten eingehalten werden müssen, ist in den einzelnen Landesgesetzen und in den Verordnungen der jeweiligen Gemeinden geregelt.

Grundsätzlich müssen sich Hausbewohner stets so verhalten, dass ihre Nachbarn möglichst wenig gestört werden. Fernseher, Lautsprecher und persönliche Gespräche sollten während des gesamten Tages die Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Arbeiten mit starker Lärmentwicklung müssen rasch und zügig durchgeführt werden.

Welche Regeln bezüglich der Ruhezeiten sind bei Mietwohnungen üblich?

Jedem Mietvertrag sollte eine Hausordnung beigefügt sein, in der die einzuhaltenden Ruhezeiten genannt werden. Grundsätzlich gilt, dass zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens die Nachtruhe einzuhalten ist. In dieser Zeit können Staubsaugen, das Einschalten der Waschmaschine und des Geschirrspülers, Heimwerken, lautes Musikhören und in Einzelfällen sogar das Baden oder Duschen verboten sein. Auch in der Zeit der Mittagsruhe von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und während der Wochenenden kann es entsprechende Regeln geben. So ist etwa das Rasenmähen an Sonntagen häufig verboten.

Wann kann Lärm als ortsüblich definiert werden?

Wer neben einem Bauernhof wohnt, kann das Krähen des Hahns oder das Benutzen landwirtschaftlicher Geräte nicht als Ruhestörung bezeichnen. Es handelt sich dabei um eine ortsübliche Lärmquelle, und sofern die Beschallung nicht übermäßig lange dauert, kann der Anrainer nichts dagegen tun. Auch das Schreien von Babies ist keine Ruhestörung. Wer neben der Hauseinfahrt wohnt, kann sich nicht wegen des Lärms der ein- und ausfahrenden PKW beschweren, sofern diese nicht absichtlich hupen. All das sind aber häufige Gründe für Nachbarschaftsstreits.

Ein heikles Thema: Kinder und Ruhestörung

Besonders in Miethäusern, in denen mehrere Generationen untergebracht sind, kommt es häufig zu Konflikten wegen spielenden Kindern. Zwar ist hier die rechtliche Toleranzgrenze etwas höher, weil die Geräusche als Begleiterscheinung kindlichen und jugendlichen Verhaltens gelten, trotzdem müssen sich die Eltern darum kümmern, dass die Nachbarn nicht dauernd und vor allem während der Ruhezeiten belästigt werden. Zu häufige Beschwerden können ein Kündigungsgrund werden.

So gehen Betroffene gegen Ruhestörungen vor

Es empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  1. Im Zweifelsfall vorab bei der Gemeinde oder beim Land nachfragen, welcher Lärm wann ortsüblich ist und welcher nicht.
  2. Mit den zu lauten Nachbarn darüber sprechen und sie darum ersuchen, rücksichtsvoller zu sein.
  3. Wenn sich an der Situation nichts ändert: Unverzüglich den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren, sobald ungerechtfertigt gelärmt wird.
  4. Wenn diese nicht aktiv werden oder auch das nicht hilft: Die Polizei einschalten, Anzeige erstatten oder eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Behörde (Magistrat, Gemeindeamt, Bezirkshauptmannschaft) schicken.

Welche Pflichten hat der Vermieter bei einer Ruhestörung?

Häufig wohnen Vermieter nicht im selben Haus wie die Mieter, und können deshalb nicht objektiv den Grad der Ruhestörung einschätzen. Trotzdem sind sie aber in jedem Fall dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich der Mieter nicht belästigt fühlt. Dazu gehören Gespräche mit den lärmverursachenden Parteien, Klagen oder im Extremfall auch die Kündigung.

So wird die Ruhestörung durch Nachbarn bewiesen

In der Praxis entscheidet in den meisten Fällen die herbeigerufene Polizei, welcher Lärm störend oder ungebührlich ist. Helfen auch Verwarnungen seitens der Exekutive nicht, werden meist Verwaltungsstrafen verhängt. Je genauer ein betroffener Nachbar die Störungen dokumentieren kann, desto besser. Ist ein Mieter dauerhaft ungebührlichen Lärmbelästigungen durch Nachbarn ausgesetzt, kann dieser eine Mietreduktion von seinem Vermieter verlangen.

Wann die Ruhestörung zum Grund für eine Kündigung wird

Die Erregung von Lärm kann auch ein Kündigungsgrund nach dem Mietrechtsgesetz sein, da durch die Verhaltensweise des Mieters die Anrainer nachweislich gestört werden und er für die Gemeinschaft nicht tragbar ist. Eigentümer von Eigentumswohnungen können aus der Eigentümergemeinschaft ausgeschlossen werden, wenn die Mehrheit der Wohnungseigentümer eine entsprechende Klage einbringt.

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