Mit einer Meldebestätigung wird, wie der Name schon sagt, bestätigt, dass eine bestimmte Person ihren Wohnsitz an einem bestimmten Ort hat. Die Bestätigung wird im ZMR, dem Zentralen Melderegister, dokumentiert.
Wo kann eine Meldebestätigung beantragt werden?
Es gibt zwei Arten von Bestätigungen: Die für den aktuellen Wohnsitz und eine historische, die über vergangene Wohnsitze informiert.
Wer eine historische Meldeauskunft möchte, kann diese nur bei der Gemeinde, in der sich damals der Wohnsitz befand, anfordern. Eine Bestätigung des aktuellen Wohnsitzes kann in jeder Meldebehörde Österreichs bzw. beim Bürgerservice beantragt werden.
Die Meldebestätigung kann nur der Antragsteller bzw. die Antragstellerin erhalten. Für die Antragstellung wird von der Meldebehörde ein amtlicher Lichtbildausweis, ein formloser Antrag und bei historischen Wohnsitzen auch eine Begründung verlangt.
Was sind die Kosten für eine solche Bestätigung?
Die Kosten für eine Meldeauskunft sind österreichweit gleich und setzen sich aus 14,30 Euro Antragsgebühr, 14,30 Euro Zeugnisgebühr und 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe für eine Anfrage aus dem örtlichen Melderegister oder 3 Euro bei einer Anfrage aus dem ZMR zusammen. Die Antragsgebühr entfällt, wenn ein mündlicher Antrag erfolgt, die Zeugnisgebühr muss nicht gezahlt werden, wenn die Bestätigung an eine bestimmte Behörde oder Person gerichtet ist. Die betroffene Person selbst zum Adressaten zu machen gilt in diesem Fall nicht.
So kann eine Meldebestätigung online beantragt werden
Um online einen Meldezettel zu beantragen, muss der Antragssteller eine Bürgerkarte besitzen. Für die Meldeauskunft per Internet wird eine Gebühr von 3 Euro verrechnet.
Wie sieht das Meldegesetz in Österreich aus?
Laut österreichischem Bundesministerium für Inneres sind alle österreichischen Bürger und Bürgerinnen dazu verpflichtet, ihren Hauptwohnsitz in Österreich zu melden. Außerdem müssen auch Nebenwohnsitze genannt und begründet werden. Dieses Meldegesetz gilt nicht nur für Österreicher, sondern auch für Ausländer, die nach Österreich ziehen möchten. Bei einem Umzug oder Erstbezug muss der Meldevorgang innerhalb von drei Tagen nach dem Wechsel an den neuen Wohnort erfolgen.
Meldepflichtig sind alle Erwachsenen sowie alle Minderjährigen, die dieselbe Adresse haben, wobei für die Kinder die Erziehungsberechtigen die Anmeldung übernehmen müssen. Dieser Meldeservice ist mit keiner Eingabegebühr verbunden.
Achtung! Wer seinen alten Wohnsitz ab- und einen neuen anmeldet, erhält nicht automatisch die Post an die neue Adresse. Dafür muss bei der Post ein Nachsendeauftrag beantragt werden und der Bürger ist selbst dafür verantwortlich, dass alle Absender zeitnah die neue Adresse erhalten.
Wofür wird eine Meldeauskunft benötigt?
Die Meldedaten werden vor allem von öffentlichen Stellen benötigt, um die Richtigkeit des angegebenen Wohnsitzes zu bestätigen. Wer z.B. einen Strafzettel erhält, kann aufgrund der Meldepflicht über sein Kennzeichen ausgeforscht werden. Auch das Ausstellen des Passes oder anderer Ausweise beruht auf den Meldedaten. Das Meldewesen ist außerdem für das Feststellen der Schulpflicht von Kindern, das Recht auf Wahlbeteiligung, die Zuwendung von öffentlichen finanziellen Mitteln usw. notwendig.
Welche Zusatzinformationen sind im Melderegister gespeichert?
Die Daten auf dem Meldezettel sind begrenzt auf: Name, Geburtsname, Geschlecht, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Melderegisterzahl, Postanschrift, Datum der Anmeldung, Familienstand und bei Nicht-Österreichern die Daten des Reisedokumentes. Informationen über Vorstrafen oder die finanzielle Situation sind nicht enthalten.
Wo kann in Wien eine Meldebestätigung angefordert werden?
Die einfachste Art, um einen Meldezettel zu erhalten, ist der Antrag über das Internet. Wer den Zettel persönlich abholen möchte, kann dies in jedem Wiener Meldeservice tun. In jedem Bezirk gibt es einen Service, meist ist er in den Magistratischen Bezirksämtern zu finden.
In den übrigen Bundesländern ist der Bürgerservice für gewöhnlich in den Gemeindezentren bzw. in den Städten in den Rathäusern oder in den Bürgerbüros untergebracht.
Wie lange ist sie gültig?
Die Bestätigung ist so lange gültig, bis eine Adressänderung erfolgt. Wird ein neuer Meldezettel beantragt, darf nicht vergessen werden, die alte Adresse abzumelden. Die Abmeldung muss dort erfolgen, wo auch die Anmeldung erfolgt ist.
Die Meldebestätigung für Mieter und Vermieter
Auch Mieter benötigen genau wie Eigentümer eine Meldebestätigung. Die Vermieterbescheinigung, die 2002 eigentlich abgeschafft wurde, muss heutzutage wieder eingeholt werden. Der Grund dafür ist, dass in den letzten Jahren zu viele Scheinanmeldungen vorgenommen wurden. Es wurden Wohnsitze gemeldet, an denen die vermeintlichen Bewohner nicht aufgefunden werden konnten. Deshalb muss der Vermieter nun wieder bescheinigen, dass der Mieter auch tatsächlich im Mietobjekt wohnhaft ist.