Damit die Briefe auch weiterhin ankommen
Vor einem Umzug muss Einiges organisiert werden. Vom Kündigen des Mietvertrages bis hin zum Möbeltransport ist an vieles zu denken. Damit der Alltag im neuen Heim schnell einkehrt, muss auch an die Nachsendung der Post gedacht werden.
Wie wird ein Nachsendeauftrag beantragt?
Der Nachsendeauftrag ist bei der österreichischen Post zu beantragen. Dies ist online oder in der nächstgelegenen Filiale problemlos und schnell möglich, sofern die Identität mittels eines amtlichen Lichtbildausweises des Zeichnungsberechtigten bestätigt wird. Innerhalb von nur drei Tagen wird der Nachsendeauftrag aktiv und die Post umgeleitet. Der Aufwand ist somit sehr gering.
Wie viel kostet ein Nachsendeauftrag bei der Post?
Die Kosten für das Nachsenden nach einem Umzug werden in 3-Monats-Schritten berechnet. Drei Kalendermonate kosten 16,90 € für Briefe, die innerhalb des Landes verschickt werden, sollen die Briefe ins Ausland weitergeleitet werden, müssen 22,90 € bezahlt werden. Für Pakete gibt es Extratarife, sie kosten zusätzlich 9€. Auf Wunsch kann auch ein kürzerer Zahlungszeitraum für die Abrechnung vereinbart werden.
Geschäftliche Nachsendungen sind teurer: Drei Monate für Umzüge innerhalb von Österreich kosten 24,30 €, zieht das Unternehmen ins Ausland, muss es 32,90 € für das Erreichen der Post bezahlen.
Wo erhalten Kunden das Formular für den Nachsendeauftrag?
Manchmal wird in der Hektik des Umzugs vergessen, einen Nachsendeauftrag zu beantragen. In solchen Fällen kann das auch online erledigt werden. Eine Voraussetzung für die Nachsendung ist, dass sich der Antragssteller bei der Post online mit einem Benutzerkonto registriert. Auch hierfür muss ein Lichtbildausweis zur Identifikation eingescannt werden. Um die Kosten für das Nachsenden kommt der Auftraggeber damit jedoch nicht herum.
Wie kann der Nachsendeauftrag bei der Post verlängert werden?
Ein einfacher Nachsendeauftrag läuft über drei Monate, er kann mehrfach verlängert werden. Dann fällt die Gebühr für das Nachsenden aber erneut an. Das Nachsenden ist bei der österreichischen Post auf 12 Monate begrenzt. Nach Ablauf der Frist werden die Briefe und Pakete an den Absender retourniert.
Ein Verkürzen der Fristen oder ein vorzeitiges Widerrufen durch den Postkunden ist möglich. Erfolgt dies jedoch nicht bis drei Tage vor Beginn der Laufzeit, fallen Gebühren dafür an.
Für das Nachsenden kann nur eine Adresse angegeben werden. Außerdem können pro Adresse nur fünf Personen den Antrag einreichen, wobei für die weiteren Personen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Wie erfolgt das Nachsenden, wenn noch keine neue Adresse existiert?
Während des Hausbaus entscheiden sich viele Eigentümer für eine günstige Zwischenlösung, um die Doppelbelastung durch Bau und Miete so gering wie möglich zu halten. Sie ziehen z.B. vorübergehend in die Nähe der Baustelle oder in eine kleinere Wohnung. Für diese Zeit ist zu empfehlen, sich die Post an ein Postfach schicken zu lassen bzw. postlagernd innerhalb von 7 Werktagen bei der angegebenen Postfiliale abzuholen.
Was passiert, wenn kein Auftrag zum Nachsenden der Post erteilt wurde?
Wurde kein Nachsendeauftrag erteilt und die Adresse nicht geändert, ist das vor allem für den neuen Bewohner des Hauses oder der Wohnung sehr ärgerlich. Sofern es nicht vereinbart wurde, ist er nicht dazu verpflichtet, den eigentlichen Empfänger über den Erhalt von Briefen und Paketen zu informieren, sondern er kann die Sendungen in den nächsten Briefkasten werfen. Das Weiterleiten ist nicht verpflichtend, das Einbehalten von Geldsendungen, Paketen oder sonstigen Sendungen von Wert ist aber strafbar.
Da viele Rechnungen auch im Internetzeitalter immer noch auf dem Briefweg versendet werden, sollte ein Nachsendeauftrag unbedingt fristgerecht beantragt werden und die neue Adresse muss dem Absender zeitnah mitgeteilt werden. Die Postfilialen übernehmen diesen Service nämlich nicht und spätestens nach 12 Monaten werden die Nachrichten einfach retourniert.
Wie wird eine Postvollmacht erteilt?
Kunden der Post können auch eine Postvollmacht erteilen. Das ist z.B. bei Auslandssemestern oder Arbeiten auf Montage sehr hilfreich. Insgesamt kann bis zu 20 Personen eine Vollmacht erteilt werden. Sie dürfen die Post entgegennehmen und – je nach persönlicher Vereinbarung – öffnen. Ausnahmen sind Briefe mit dem Vermerk, dass Vollmächtige nicht dazu berechtigt sind. Eine Vollmacht hat mit zwei Jahren eine sehr großzügige Laufzeit, die Kosten dafür betragen 20,40 Euro.
RSa- und RSb-Briefe können nur vom Empfänger persönlich entgegengenommen werden. Wer eine Abwesenheitsmitteilung an die Post macht, kann erwirken, dass diese Briefe an die Ämter und Behörden mit dem Hinweis auf die Abwesenheit zurückgesendet werden. Der Absender wird im Zuge dessen auch darüber informiert, wie lange der Empfänger abwesend sein wird. Dieser Service kann bei einer E-Filiale in Anspruch genommen werden und ist kostenlos.
Für eingeschriebene Briefe ist es möglich, eine Wunschfiliale auszuwählen, in der die Briefe in einer Empfangsbox hinterlegt werden. Dieser Nachsendeservice ist deshalb besonders praktisch, weil der Empfänger per SMS oder E-Mail über eingelangte Briefe informiert wird. Für die Dauer von einem Jahr kostet das Postfach 7,90 Euro.
So nützlich ist ein Urlaubsfach
Wer längere Zeit auf Urlaub ist und seinem Nachbarn nicht den Schlüssel für den Briefkasten anvertrauen möchte, kann ein Urlaubsfach bei der Post einrichten lassen. Die Post wird darin solange aufbewahrt, bis sie der Empfänger in der Filiale abholt. Allerdings ist dieser Service nicht ganz billig. Für eine Woche müssen 12,90 Euro bezahlt werden, für 4 Wochen 19,90 Euro.
Wenn der Kunde die Post nicht selbst abholen möchte, kann er eine Zustellung zu einem bestimmten Wunschtag vereinbaren. Diese Briefsendungen kosten insgesamt nochmals 15 Euro.
Kostenlos den Postservice erweitern
Vor allem berufstätige Menschen kennen das Problem: Sie haben etwas online bestellt, doch zum Zustelltermin war niemand zuhause. Der Kunde muss mit dem gelben Zustellzettel zur nächsten Postfiliale gehen und das Paket selbst abholen. Meist gestaltet sich das wegen der Öffnungszeiten als recht umständlich, häufig sind auch noch lange Wartezeiten in der Schlange nicht zu vermeiden. Für solche Kunden besteht die Möglichkeit, dem Briefträger eine Abstellgenehmigung zu erteilen. Eingeschriebene Briefe, EMS Sendungen und kleine Pakete dürfen dann in den Briefkasten geworfen werden. Für größere Pakete muss der Empfänger einen Ort nennen, an dem die Sendung abgestellt werden darf. Dieser Service wird kostenlos angeboten.