Wenn du den Umzug in die neue Wohnung geschafft hast, ist die Arbeit noch nicht zu Ende. Nun musst du dich am neuen Wohnsitz anmelden und deine Dienstleister über deine neue Adresse informieren.

Wohnsitz ummelden: Welche Unterlagen braucht das Einwohnermeldeamt?

Sobald der Hauptwohnsitz gewechselt wird, ist eine Änderung der Adresse notwendig. Dies sollte innerhalb von drei Tagen nach dem Umzug geschehen. Auch wenn sich die Wohnsitzqualität ändert, muss das gemeldet werden, d.h. wenn aus einem Nebenwohnsitz ein Hauptwohnsitz wird und umgekehrt, hierfür beträgt die Frist ein Monat. Pendler und Studenten sollten als Wohnsitz die Adresse angeben, die ihren Lebensmittelpunkt ausmacht. Wohnst du während der Woche in der Nähe des Arbeitsplatzes oder der Uni, fährst aber jedes Wochenende nach Hause, bleibt das Zuhause der Hauptwohnsitz, auch wenn du mehr Nächte in der Zweitwohnung verbringst.

Bleibt eine Person im selben Haus wohnen, muss kein Wohnsitz umgemeldet werden. Das ist z.B. dann der Fall, wenn sich die Kinder ein Stockwerk im Haus der Eltern für sich ausbauen und so zwei voneinander getrennte Wohnungen entstehen.

Wie funktioniert die Wohnsitz-Ummeldung?

Für das Ummelden des Wohnsitzes sind die jeweiligen Gemeindeämter, in denen sich der neue Wohnsitz befindet, und bei Städten die Magistrate zuständig. Der Vorgang erfolgt persönlich oder postalisch, per Mail oder Fax kann er nicht vorgenommen werden, außerdem gibt es ein vorgefertigtes Meldezettel-Formular dafür. Für jede Person, die in dem Haushalt lebt, muss ein eigener Meldezettel ausgefüllt werden. Der Ummeldung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Urkunden, die den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Staatsbürgerschaft bestätigen (z.B. Pass oder Geburtsurkunde),
  • falls vorhanden Nachweise über akademische Titel und
  • bei Antragsstellern ohne österreichische Staatsbürgerschaft das Reisedokument.

Im Zuge des Anmeldens eines neuen Hauptwohnsitzes kann die zuständige Behörde auch gleich den alten Hauptwohnsitz abmelden oder ummelden. Das Abmelden muss innerhalb von drei Tagen vor bzw. nach dem Umzug erfolgen.

Wie hoch sind die Kosten für das Ummelden des Wohnsitzes?

Für die Adressänderung fallen keine Gebühren an. Wird der Antrag jedoch nicht persönlich eingebracht und werden nicht die Originaldokumente eingesendet, müssen notariell beglaubigte Abschriften der Dokumente mit dem Meldezettel versendet werden, d.h. es fallen Kosten für den Notar an.

Wie lange ist die Frist für das Ummelden eines Wohnsitzes?

Das Ummelden eines Wohnsitzes muss innerhalb von einem Monat nach dem Umzug erfolgen. Aber Achtung! Wird die Adresse nicht um-, sondern abgemeldet, gelten strengere Vorschriften. Hier muss der Betroffene bis spätestens drei Tage nach dem Umzug den Behörden Bescheid geben. In Bezug auf die Häufigkeit der Ummeldung gibt es keine Begrenzungen.

Wie hoch ist die Strafe, wenn das Wohnsitz-Ummelden vergessen wird?

Das Anmelden ist entsprechend den Bestimmungen der Meldebehörde in Österreich Pflicht. Das gilt sowohl für Ausländer, die nach Österreich ziehen, als auch für den Umzug innerhalb von Österreich oder bei der Begründung eines weiteren Wohnsitzes, d.h. eines Nebenwohnsitzes. Auch Neugeborene müssen ehestmöglich angemeldet werden, dafür muss aber nicht extra das Meldeamt aufgesucht werden, sondern der Meldezettel kann gemeinsam mit dem Beantragen der Geburtsurkunde im Standesamt abgegeben werden.

Wer gegen diese gesetzliche Meldepflicht verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 726 Euro rechnen. Erfolgt ein weiterer derartiger Verstoß, erhöht sich die Strafe auf bis zu 2.180 Euro.

Was brauche ich sonst noch für das Ummelden?

Wer die Wohnung ummelden will oder eine Änderung der Wohnsitzqualität anzukündigen hat, braucht natürlich schon die neue Adresse. Sofern es sich nicht selbst um den Eigentümer der Immobilie handelt, wird die Unterschrift des Unterkunftgebers benötigt. Das kann z.B. ein Vermieter oder bei der Untermiete der Hauptmieter sein. Außerdem gibt es auf dem Meldezettel die Frage nach dem Religionsbekenntnis. Diese muss jedoch nicht ausgefüllt werden oder kann auch erst dann, wenn der neue Unterkunftgeber bereits unterschrieben hat, angegeben werden. Denn das Religionsbekenntnis ist gegenüber dem Vermieter eine Privatsache des Mieters und gehört nicht zu den Identitätsdaten.

Wer muss sich bei einem Umzug ummelden?

Bei Familien darf nicht vergessen werden, dass alle Familienmitglieder einzeln mit einem eigenen Meldezettel umgemeldet werden müssen. Die Ummeldung der Eltern führt nicht automatisch zu einem Ummelden der Kinder.

Ummeldung der Fahrzeuge

So wie der Wohnsitz muss auch der Zulassungsschein für den PKW umgemeldet werden. Bei einem Umzug innerhalb eines Bezirkes ist dies nicht notwendig, außerhalb der Bezirke muss der neue Hauptwohnsitz bei der örtlichen Zulassungsstelle der Versicherung gemeldet werden. Die Kosten dafür betragen 172,50€, bei einem Wechsel des Kennzeichens sind zusätzlich 21 € zu zahlen. Diese Maßnahmen sind meist dann notwendig, wenn für den PKW eine Anwohnerparkkarte benötigt wird. Die Städte geben sie meist nur dann aus, wenn der Hauptwohnsitz dort gemeldet und das Auto dort registriert ist.

Dienstleister vorab informieren

Deine Dienstleister für Telekommunikation solltest du bereits einige Wochen vor dem Umzug benachrichtigen, damit du am neuen Wohnort möglichst schnell über Festnetzanschluss und Internet verfügst. Sehr wichtig und dringend ist auch die Ab- und Anmeldung beim Energie- und Telefonanbieter. Notiere dir in der alten Wohnung die Zählerstände für Strom, Wasser und Gas und gib diese mit deiner Abmeldung an die Energieversorger durch. Beim Einzug in die neue Wohnung solltest du ebenfalls den Zählerstand notieren, damit du ihn beim Abschluss des neuen Vertrages parat hast.

Häufig wird der Wohnungswechsel genutzt, um auch den Anbieter einer Dienstleistung zu wechseln. Das ist kein Problem, sofern die Kündigung rechtzeitig erfolgt, sodass zum Stichtag ein reibungsloser Wechsel garantiert ist. Es empfiehlt sich, mit dem neuen Dienstleister eine Vereinbarung zu treffen, dass dieser „Umzugshilfe“ leistet und sich um die Kündigung im Namen des Auftraggebers kümmert. So ist eine lückenlose Versorgung am besten garantiert. Am besten wird das bereits einen Monat im Voraus in die Wege geleitet. Falls vorhanden, können dem alten Anbieter die Daten des Nachmieters oder Käufers übermittelt werden, jedoch muss sich dieser als damit einverstanden erklären.

Nachsendeauftrag bei der Post beantragen

Auch wenn der Wohnsitz umgemeldet wurde, wird die Post ohne entsprechende Maßnahmen weiterhin an die alte Adresse versendet. Deshalb ist es wichtig, gleichzeitig mit der Ummeldung auch an einen Nachsendeauftrag bei der Post zu denken. Dieser kann ähnlich einfach eingereicht werden wie die Adressänderung, ist aber mit Kosten verbunden. Wird die Adresse innerhalb von Österreich gewechselt, fallen für drei Monate Nachsenden 16,90€ Gebühren an. Der Auftrag kann bis zu ein Jahr lang erteilt werden. Wie bei der Abmeldung ist auch hier eine Vorlaufzeit von drei Tagen einzuplanen.

Wer trotz dieser großzügigen Übergangsfrist vergisst, alle wichtigen Stellen und Absender über den neuen Wohnsitz zu informieren, kann Pech haben. Der neue Bewohner der alten Wohnung ist nämlich nicht dazu verpflichtet, falsch angekommene Post an den eigentlichen Empfänger weiterzuleiten. Freilich darf er die Briefe und Pakete nicht behalten, doch er kann sie einfach ungeöffnet in das nächste Postfach werfen. Dann wird die Post automatisch an den Absender retourniert. Besonders bei Rechnungen oder Benachrichtigungen durch Ämter kann das unangenehme Folgen haben.

Wer sollte noch über deinen Umzug informiert werden?

Du solltest jeden über Ihren Umzug informieren, mit dem du in irgendeiner Form regelmäßige Geschäftsbeziehungen pflegst. Dies können folgende Unternehmen oder Institutionen sein:

  • Deine Bank
  • Finanzamt
  • Versicherungen
  • Arbeitgeber
  • Krankenkasse
  • Mobilfunkanbieter
  • Vereine
  • Versandhändler

Kann das Ummelden online abgewickelt werden?

Ein Ummelden per Online-Formular ist noch nicht möglich, jedoch kann es postalisch erfolgen. Dafür muss einfach nur der Meldezettel über das Serviceportal der Gemeindeämter heruntergeladen werden und ausgefüllt mit Kopien von allen benötigten Dokumenten an das Amt geschickt werden.

Eine Checkliste kann hilfreich sein

Im Rahmen eines Umzuges ist vieles zu organisieren. Da kann schnell etwas vergessen werden. Damit das nicht passiert, sollte eine To-Do-Liste erstellt werden. Wer darauf die Adressen und die Fristen festhält, dem kann nichts passieren.

Warum es wichtig ist, bei einem Aufenthalt im Ausland den Wohnsitz umzumelden

Wer ins Ausland zieht, muss sich in Österreich vor dem Umzug eine Abmeldebestätigung einholen. Das ist deshalb so wichtig, weil viele ausländische Ämter diese für die Anmeldung des neuen Hauptwohnsitzes benötigen. Scheinwohnsitze, die nur aufgrund eines besseren Steuersatzes gewählt werden, können so nicht genehmigt werden.

Auf das Ummelden des Wohnsitzes sollte auf keinen Fall aus Bequemlichkeit verzichtet werden, auch nicht bei Aufenthalten von nur wenigen Monaten. Für die Ämter und Behörden ist es wichtig zu wissen, wo die Person gefunden werden kann. Das hat nichts zu tun mit staatlicher Beaufsichtigung, sondern dient in gewissem Sinne dem eigenen Schutz. Denn wenn z.B. zu Hause etwas passiert, z.B. die letzte hinterbliebene Person verstirbt, kann der Erbe leichter gefunden werden.

Warum lohnt es sich, den Wohnsitz umzumelden?

Viele Studierende verzichten darauf, ihren Wohnsitz während des Studiums umzumelden, da sie ohnehin nach wenigen Jahren wieder umziehen und während der Ferien nach Hause fahren. Doch viele Studentenstädte, wie z.B. Innsbruck oder Wien, bieten interessante Willkommenspakete für Neubürger an. Das hat den Grund, dass sie mit mehr Einwohnern mehr Geld vom Staat bezuschusst bekommen. Vergünstigte Jahreskarten für die öffentlichen Verkehrsmittel, Gutscheinhefte und kleine Willkommensgeschenke freuen den Neubürger. Doch häufig ist das Ummelden auch notwendig, denn in den Städten gibt es Anrainerparkkarten z.B. nur für Personen mit Hauptwohnsitz in der betroffenen Straße. Wer sich die Kosten für einen Privatparkplatz sparen möchte, sollte sich die Zeit für den Gang zum Amt nehmen.

Wer den Wohnsitz dann abmeldet, muss die Parkkarte wieder zurückgeben. Wird das versäumt, handelt es sich um ein rechtliches Vergehen, das mit hohen Geldstrafen verbunden ist. Lieber also die Gebühr für eine Parkgarage zahlen, wenn man wieder einmal in die alte Studentenstadt zu Besuch kommt.

 

Tipp: Der aktuelle Artikel befindet sich in Phase 4:
Miete beenden
In unseren 4 Phasen der Vermietung informieren wir Sie rund um den Vermietungsprozess und beantworten all Ihre Fragen.