Wird beim Abschluss eines Mietvertrags gegen die maximale Miete laut Mietpreisspiegel verstoßen, steht den Mietern ein Schadenersatzanspruch in Höhe der zu viel gezahlten Miete zu. Diesen Anspruch können die Mieter einklagen. Hier erfährst du, was du als Vermieter in diesem Fall tun kannst.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Mietpreis sollte nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, die du im jeweiligen Mietpreisspiegel findest.
- Ist die Miete höher, darf der Mieter dich verklagen, wodurch eine Senkung des Mietpreises erwirkt wird – überprüfe jedoch zunächst, ob der Mieter mit seiner Argumentation recht hat.
- Eine Mietpreisbremse gibt es in Österreich noch nicht, aber sie wird von der Politik in Betracht gezogen.
Die maximale Miete ist in Österreich nicht so stark geregelt wie etwa in Deutschland, wo schon seit 2015 in einigen Städten die Mietpreisbremse gilt. Dieses politische Instrument könnte jedoch auch in Österreich in näherer Zukunft eingeführt werden.
In diesem Beitrag erfährst du, wie du eine faire Miete berechnest. Grundsätzlich gilt, dass diese nicht mehr als 10 Prozent über dem örtlichen Mietpreisspiegel liegen darf. Wenn der Mieter eine zu hohe Miete nachweisen kann, hat er die Möglichkeit, dich zu verklagen.
Wenn du von deinem Mieter verklagt wirst, solltest du zunächst überprüfen, ob dessen Berechnung korrekt ist. Lasse dich dabei von einem Rechtsanwalt oder einem erfahrenen Makler unterstützen. Die Kalkulation des Mietpreises ist nämlich gar nicht so einfach, weshalb häufig Fehler passieren können. Diese können die Klage ungültig machen.
Die folgenden Unwägbarkeiten können dazu führen, dass die Miete deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, aber dennoch zu rechtfertigen ist:
- Ausstattung der Wohnung
- Besondere Merkmale wie ein schöner Ausblick
- Altbau oder andere Besonderheiten am Gebäude
Falls der Mieter jedoch Recht hat, ist die Klage gerechtfertigt. In diesem Fall kannst du den Gang vor Gericht abwenden, indem du die Miete freiwillig reduzierst.