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Als Vermieter musst du das Mietobjekt stets im vertragsgemäßen Zustand erhalten. Jedoch ist es möglich, kleinere Arbeiten an den Mieter abzugeben. Hier erfährst du, welche das sind und was du bei der Mietvertragsklausel zur Schönheitsreparatur beachten musst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schönheitsreparaturen sind Reparaturen kleiner Abnutzungen und lassen sich normalerweise mit Farbe, Tapete und Gips durchführen.
  • Alle größeren Renovierungsarbeiten sowie zum Beispiel den Außenanstrich von Türen und Fenstern musst du als Vermieter immer übernehmen.
  • Regele die Übernahme von Schönheitsreparaturen von Anfang an im Mietvertrag und achte gut darauf, dass die entsprechende Klausel gültig ist.

Inhaltsverzeichnis

Was sind Schönheitsreparaturen?

Als Vermieter bist du in der Pflicht, die Mietwohnung im vertraglich vereinbarten Zustand zu erhalten. Jedoch ist es möglich, im Mietvertrag per Klausel festzulegen, dass der Mieter für Schönheitsreparaturen zuständig ist. Dabei handelt es sich um kleine Renovierungen wie etwa Malerarbeiten, das Tapezieren und Streichen von Wänden, Decken, Türen, Fenstern und Heizkörpern.

Laut Mieterbund lässt sich der Begriff Schönheitsreparaturen so zusammenfassen: „Alles, was sich beim normalen Wohnen im Laufe der Zeit abgenutzt hat und in der Regel mit Farbe, Tapete und etwas Gips erneuert werden kann.“

Welche Schönheitsreparaturen übernimmt der Vermieter?

Prinzipiell kannst du nur die genannten kleineren Schönheitsreparaturen an den Mieter abgeben. Doch wenn der Mieter Gegenstände beschädigt oder einen übermäßigen Verschleiß zu verantworten hat, kannst du ihn ebenfalls zur Kasse bitten. Doch dann hast du als Vermieter eine Beweispflicht. Normalerweise musst du weitergehende Renovierungen selbst übernehmen.

Die folgenden Maßnahmen zählen zu den Vermieteraufgaben:

  • Abschleifen und Versiegeln von Parkett
  • Austausch des Teppichbodens
  • Streichen der Fenster und Türen von außen
  • Renovierung des Treppenhauses und anderer Gemeinschaftsräume
  • Ausbesserung von Schäden am Mauerwerk, an der Decke oder am Putz
  • Glasarbeiten
  • Reparaturen an Lichtschaltern, Türschlössern, Elektro- und Gasleitungen und Heizkörpern
  • Austausch einer alten Badewanne

Darüber hinaus gilt es, zwischen Schönheits- und Kleinreparaturen zu unterscheiden. In diesem Beitrag erfährst du mehr über Kleinreparaturen

Wie kann ich Schönheitsreparaturen auf den Mieter abwälzen?

Beachte, dass du die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen von Anfang an im Mietvertrag festlegen musst. Dies geht nur, wenn der Mieter eine renovierte Wohnung erhält. Sollte sich der Mieter weigern, die nötigen Arbeiten durchzuführen, handelt es sich um eine Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. In diesem Fall kannst du den Mieter abmahnen und unter Umständen auch einen Kostenersatz verlangen.

Beachte, dass die folgenden Klauseln die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag ungültig machen:

  • Starre Fristen zur Durchführung der Schönheitsreparaturen
  • Endrenovierungsklausel
  • Farbwahlklausel
  • Anfangsrenovierung bei unrenoviert übernommener Wohnung

Wenn das Mietverhältnis weniger als ein Jahr alt ist oder andauert, muss der Mieter keine Schönheitsreparaturen leisten. Zudem darfst du als Vermieter nicht genau vorgeben, wann der Mieter die Schönheitsreparaturen durchführen muss.

Fest steht jedoch bei vorhandener Klausel, dass bei der Rückgabe der Mietwohnung die nötigen Schönheitsreparaturen anstehen. Da viele Mieter sich gern um diese drücken möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Kompromiss zu finden  – wie beispielsweise eine Reduktion der Mietkaution.

Tipp: Der aktuelle Artikel befindet sich in Phase 3:
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