So wichtig ist die regelmäßige Wartung
Wer eine Gastherme zur Warmwasseraufbereitung oder für die Heizung benutzt, muss diese regelmäßig warten lassen. Laut Wohnrechtsnovelle von 2015 hat die Kosten dafür der Mieter zu tragen, für den Erhalt der Therme muss jedoch der Vermieter zahlen.
Was ist der Unterschied zwischen Thermenwartung und Erhaltung?
Bei einer Wartung wird die Funktionstüchtigkeit einer Therme überprüft und es werden Maßnahmen ergriffen, um diese weiterhin zu garantieren.
Schäden an Thermenanlagen, die eine Reparatur erfordern, und der Austausch von alten Anlagen gelten hingegen als Erhaltung.
Welche Arbeiten umfasst eine Thermenwartung?
Folgende Tätigkeiten sollten bei der Thermenwartung durchgeführt werden:
- Funktionsprüfung
- Reinigung des Brenners und des Wärmetauschers
- Überprüfung und Optimierung der Einstellungen
- Abgasmessung
- Überprüfung des Ausdehnungsgefäßes
- Austausch von Verschleißteilen
Wer muss für die Wartung bezahlen?
Die Kosten für die Wartung der Therme muss der Mieter übernehmen. Dazu gehören auch kleinere Reparaturen, wie etwa der Austausch von Dichtungen.
Der Mieter geht mit der Unterzeichnung des Mietvertrags eine Wartungspflicht ein. Wichtig ist, dass er alle Wartungsbelege aufbewahrt, um dem Vermieter beweisen zu können, dass er dieser Pflicht nachgekommen ist.
Wer zahlt die Erhaltung der Therme?
Laut Wohnrechtsnovelle muss der Vermieter die Kosten für Reparaturen und den Austausch mitvermieteter Thermen übernehmen, unabhängig davon, ob er diese Instandhaltungskosten vorab bei der Miete berücksichtigt hat oder nicht. Von der Erhaltungspflicht des Vermieters abweichende, individuelle Vertragsvereinbarungen sind gesetzeswidrig.
Die Erhaltungspflicht betrifft alle Wohnungen, die in den Vollanwendungsbereich oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetz (MRG) und des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) fallen. Von der Erhaltungspflicht durch den Vermieter betroffen sind neben Heizthermen auch alle anderen Wärmebereitungsgeräte.
Wann muss der Mieter die Erhaltungskosten übernehmen?
Hat der Mieter die Therme nachträglich auf eigene Kosten einbauen lassen und ist sie somit kein Bestandteil der Mietsache, muss er selbst sowohl für die Wartung als auch den Erhalt aufkommen.
Von der Wohnrechtsnovelle ausgenommen sind außerdem Ein- und Zweifamilienhäuser, die nicht in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fallen. Die Wartung der Therme ist hier Verhandlungssache. Basierend auf den Rechtsgrundsätzen des ABGB können diesbezüglich individuelle Vereinbarungen getroffen werden, die im Mietvertrag festzuhalten sind.
Wie oft ist eine Wartung der Therme notwendig und wie hoch sind die Kosten?
Einmal pro Jahr bzw. bei manchen Anbietern auch jedes zweite Jahr muss ein Thermenservice gemacht werden. Bei älteren Geräten kann eine häufigere Wartung notwendig sein. Nach fünfzehn Jahren hat der Vermieter die Therme vollständig abgeschrieben. Viele nutzen das als Gelegenheit für einen Thermentausch und einen Wechsel zu sparsameren Modellen.
Im Schnitt kostet eine Thermenwartung ca. 100 Euro. Wer einen Gasgeräteservice beauftragt, sollte kontrollieren, welche Leistungen dazugehören, etwa sollten im Preis die Arbeitszeit und die Anfahrt inklusive sein.
Ist die Thermenwartung Pflicht?
Die Thermenwartung ist in Österreich Pflicht. Wer gegen die Überprüfung der Gasgeräte verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 7.300 Euro rechnen. Diese wird auch fällig, wenn erkannte Schäden nicht behoben werden.
Was bedeutet die Mietrechtsnovelle für den Mieter?
Verträge, in denen die Kosten für die Reparatur der Therme an den Mieter übertragen wurden, sind in diesem Punkt seit 2015 nicht mehr gültig. Die Novelle gilt für alle Verträge, unabhängig vom Zeitpunkt der Unterzeichnung. Mieter mit Verträgen, die vor 2015 abgeschlossen wurden, können sich auf diese neue, rückwirkende Regelung berufen und sich gegen eine Zahlung weigern.
Wie ist der Ablauf einer Thermenwartung, wenn Schäden erkannt werden?
Bei der Wartung der Therme ist für gewöhnlich der Mieter anwesend. Wird ein Schaden entdeckt, hat er den Vermieter schriftlich zu informieren und ein Beheben anzufordern. Da die Mieter der Wartungspflicht für gewöhnlich in einer warmen Jahreszeit nachkommen, müssen sie zeitnah, aber nicht sofort reagieren.
Wenn Gefahr in Verzug ist, beispielsweise bei einem Service im Winter, kann der Mieter den Servicetechniker selbst mit der Reparatur beauftragen. Weigert sich der Vermieter, die von ihm nicht in Auftrag gegebene Arbeit zu bezahlen, kann sich der Mieter an die Schlichtungsstelle der österreichischen Mietervereinigung wenden oder bei Gericht eine Klage einreichen. Dieses Recht besteht auch dann, wenn der Vermieter die Thermenwartung verweigert.