Mietvertrag regelt den Winterdienst

Der Winter steht vor der Tür – und damit das Schnee schaufeln vor der eigenen Haustüre. Erst einmal ist das Aufgabe des Eigentümers, doch der kann seine Räumungspflicht an Dritte übertragen.

Wann ist der Mieter für den Winterdienst verantwortlich?

Hausbesitzer müssen sich darum kümmern, dass Gehsteige und Gehwege, die an ihr Anwesen grenzen, frei von Eis und Schnee bleiben.  Allerdings darf der Eigentümer diese gesetzliche Verpflichtung weitergeben. Daher engagieren viele Immobilienbesitzer Räum- und Streudienste, Hausmeisterservices  oder delegieren die Aufgaben an den Mieter. Eine mündliche Vereinbarung oder ein Aushang am Schwarzen Brett reichen dafür nicht aus. Erst wenn die Verpflichtung im Mietvertrag vermerkt und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet ist, wird das Streuen und Schneeschaufeln zur Aufgabe des Mieters. Streusalz und Gerätschaften muss der Eigentümer stellen.

Auch an Sonn- und Feiertagen: Schnee schaufeln von 6 bis 22 Uhr

Der Winterdienst beginnt um 6 und endet um 22 Uhr — nicht nur werktags, sondern auch an Sonn- und Feiertagen. Je nach Schneeaufkommen können Gemeinden den Zeitraum der Streu- und Räumpflicht anpassen. Große städtische Räumfahrzeuge schieben den Schnee oftmals von der Straße aufs Trottoire. Wegräumen muss die riesigen Schneehaufen dann der Anwohner. Und diese können nicht einfach in eine Ecke geschoben werden. Es muss eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter oder der Wohnungseigentumsgemeinschaft geben. Häufig wird dafür z.B. ein Besucherparkplatz geopfert oder der Schnee wird im Garten gelagert, sehr zur Freude der Kinder, die darauf spielen können.

Dachlawinen und Eiszapfen: Die Gefahr von oben

Wer glaubt, dass die Arbeit beim Winterdienst mit dem Streuen endet, liegt falsch. Denn nicht nur der eisglatte Boden kann für Passanten gefährlich werden, sondern auch das verschneite Dach. Schneewechten sowie Eiszapfen müssen von den Giebeln und Regenrinnen entfernt werden. Bei Gefahr einer Dachlawine müssen betroffene Straßenstellen gekennzeichnet werden.

Eine Klage und viel Geld: Das riskiert, wer vergisst zu schaufeln

Sollte ein Fußgänger auf eisglattem Gehweg ausrutschen und sich dabei verletzen, droht dem verantwortlichen Winterdienstler ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Darüber hinaus kann der Verunglückte in den meisten Fällen Schadensersatz fordern. Und Schmerzensgeld ist nicht billig.

Wenn du dir als Mieter Ärger und Geld ersparen willst,  dann achte ganz genau darauf, was unter dem Punkt Winterdienst in deinem Mietvertrag steht.

Wie hoch sind die Preise für einen professionellen Winterdienst?

Wer sich den Ärger mit den Nachbarn wegen einer schlecht geräumten Auffahrt sparen möchte, kann einen professionellen Winterdienst beauftragen. Der wird auch häufig bei Wohnungseigentumsgesellschaften im Rahmen einer Objektbetreuung in Anspruch genommen. Die Kosten werden dann auf die Eigentümer verteilt. Wer als Mieter einen Auftrag erteilt, muss ihn auch alleine bezahlen, sofern nicht eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Kosten für einen Winterdienst liegen bei ca. 15 Euro für eine Fläche von bis zu 25 m x 1,20 m. Hinzu kommt noch eine Bereitschaftspauschale, die bei ca. 25 Euro liegt und auf jeden Fall zu zahlen ist. Muss gestreut werden, werden nochmals einige wenige Euro für das Streugut fällig, für eine Räumung an Feiertagen und Wochenende ist ein Aufpreis von bis zu 30 Prozent üblich.

Vor allem in den Städten gibt es mehrere Anbieter von Winterdiensten. Häufig sind es große Reinigungsfirmen, es gibt aber auch kleinere Privatanbieter. In jedem Fall sollte sich der Auftraggeber bei den ersten Räumungen persönlich davon überzeugen, ob pünktlich und sauber gearbeitet wurde. Außerdem muss insbesondere bei Privatpersonen daran gedacht werden, dass eine Rechnung ausgestellt werden muss, sonst kann diese nicht als Ausgabe bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Warum sich die Kosten für einen Winterdienst lohnen

Ein gewerblicher Winterdienst ist mit einem professionellen Equipment mit Winterdienststreuer und Schneepflug viel schneller fertig, als wenn man selbst mit Schaufel zur Hand geht. Was beim professionellen Dienst aber ein weiterer wichtiger Vorteil ist, ist dass er eine umfangreiche Haftpflichtversicherung hat und die Haftung übernimmt, falls Personen wegen einer fehlenden Räumung zu Schaden kommen.

Was muss in einem Winterdienstvertrag enthalten sein?

Nicht nur die Höhe der Entgelte, die Adresse und Name und Anschrift des Auftraggebers sind in dem Vertrag festzuhalten. Auch der Umfang der Räumarbeiten, der Zeitraum, in dem geräumt wird und vor allem die Schnelligkeit, mit der reagiert wird, ist zu vereinbaren. Denn ein Winterdienst ist nur dann gut, wenn er am Tag des Schneefalls räumt, und das bei Bedarf auch zweimal.

So weit reicht die Schneeräumpflicht

Beim Schneeräumen reicht es nicht aus, einen schmalen Steig zum Gehsteig freizuschaufeln oder festzutrampeln. Der Räumungspflicht ist mit großer Sorgfalt nachzukommen, besonders auf den öffentlichen Flächen, auf angrenzenden Gehsteigen und entlang der Straßenränder. Hier ist eine Reinigung und Streuung auf einer Breite von einem Meter vorzunehmen. Passiert in diesem Bereich ein Unfall, ist nicht die Stadtreinigung, sondern der Eigentümer der Liegenschaft bei Schadenersatzansprüchen zu belangen. Und das wird dann weiter auf den Mieter übertragen, der gerade Winterdienst hatte. Für Mieter empfiehlt es sich, mit ihrem Smartphone nach der Räumung der Wege ein Foto davon zu machen und sich Notizen zur Wetterlage zu machen.

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