Wer umzieht, nimmt in der Regel auch sein TV-Gerät mit. Geklärt werden muss aber, ob am neuen Wohnort mit dem gleichen Anschluss oder Empfangsgerät ferngesehen werden kann.

Wie erfolgt das Wechseln mit Satellitenempfang?

Der Fernsehempfang über Satellitenanlage ist die am weitesten verbreitete Empfangsart in Österreich und bietet eine sehr große Programmvielfalt für vergleichsweise wenig Geld. Bei aktuellen Fernsehern, die bereits einen Satellitenempfänger integriert haben, beschränkt sich die Investition meist auf den Kauf einer Satelliten-Antenne mitsamt Kabel. Es ist nicht notwendig, einen Vertrag für den Anschluss abzuschließen, somit fallen keine laufenden Kosten an und ein Umzug ist unproblematisch. Abgesehen von speziellen Lagen sollte der Satellitenempfang fast überall am neuen Wohnort möglich sein. Vorab geklärt werden muss allerdings, ob für Mieter das Anbringen einer Satellitenschüssel am neuen Wohnsitz erlaubt oder eine Gemeinschaftsanlage vorhanden ist. Sollte das nicht der Fall sein, könnte der Umzug ein Anlass zum Umstieg aufs Kabelfernsehen sein.

Kann der Kabelanschluss mitgenommen werden?

Mit einem Kabelfernsehanschluss ist man vertraglich gebunden. Bei einem Umzug innerhalb des Netzgebietes des Anbieters ist es in der Regel kein Problem, den Anschluss „mitzunehmen“, zumal die großen Kabelnetzbetreiber in Österreich überregional tätig sind. Möglicherweise sind aber Zusatzpakete wie Bezahlsender oder HD-Programme am neuen Wohnort nicht verfügbar und der Vertrag könnte sich dadurch ändern. Kläre diese Fragen rechtzeitig vor dem Umzug mit deinem Anbieter ab. Bei manchen Netzbetreibern wird auch ein einmaliges Umzugsentgelt fällig.

Was ist zu beachten, wenn ein Wechsel nötig wird?

Sollte dein bisheriges Kabelnetz am neuen Wohnort nicht verfügbar sein, so kannst du deinen Vertrag in der Regel mit monatlicher Frist kündigen, zu einem neuen Anbieter oder einer anderen Empfangstechnik wechseln. Achtung: Während der bei Kabelverträgen üblichen 24-monatigen Mindestlaufzeit ist normalerweise keine Kündigung möglich. Ob der Anbieter dich vorzeitig aus dem Vertrag entlässt, ist selbst beim Umzug eine Frage der Kulanz. Möglicherweise muss du zum Ende der Vertragslaufzeit für einen Anschluss zahlen, den du nicht mehr nutzt. Unter Umständen kann der Nachmieter den Anschluss übernehmen, aber auch das solltest du rechtzeitig mit dem Netzbetreiber klären.

Können Zusatzangebote weiterhin genutzt werden?

Wenn du zusätzlich zum Anschluss ein Abonnement bei einem Bezahlsender oder einer Plattform abgeschlossen hast, um zusätzliche Programme oder Sender in HD-Qualität zu empfangen, bist du ebenfalls vertraglich an Laufzeiten gebunden. Erkundige dich, inwieweit das Angebot auch nach der Übersiedlung nutzbar ist. In vielen Fällen ist das auch beim Wechsel der Empfangsart möglich, zum Beispiel von Satellit zu Kabel oder umgekehrt, oder mittels Kooperationspartner auch zum Internet-basierten Anschluss. Allerdings musst du dann unter Umständen mit Kosten für neue Empfangsgeräte rechnen.

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