Was laut MRG erlaubt ist
Haustiere sind ein häufiger Streitpunkt zwischen Nachbarn, insbesondere bei Mietwohnungen. Eigentümer von Wohnungen haben relativ freie Hand, aber auch dem Mietrechtsgesetz zufolge können Haustiere nicht verboten werden. Allerdings müssen gewisse Regeln eingehalten werden.
Das perfekte Appartement ist gefunden, der Mietvertrag liegt zur Unterschrift bereit. Und dann die Hiobsbotschaft: Der Eigentümer verbietet Haustiere. Was kannst du in so einem Fall tun? Das Verbot akzeptieren und weitersuchen? Oder das Haustier in die neue Wohnung schmuggeln? Nichts von beidem, denn so leicht kann kein Eigentümer den Einzug eines Haustiers verbieten.
Wann darf der Vermieter Haustiere verbieten?
Ein Haustierverbot für Mietwohnungen gibt es nicht. Selbst wenn der Vermieter Tiere aus seinen Immobilien fernhalten möchte, fehlt ihm dafür die rechtliche Grundlage. Denn der OGH selbst hat das einst existierende Verbot aufgehoben. Kein Problem stellen laut neuem Recht sogenannte wohnungsübliche Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen oder Zierfische dar. Sie sind weder gefährlich, noch können sie den Hausfrieden stören.
Welche Haustiere dürfen verboten werden?
Schwieriger wird es bei Tieren, die Lärm verursachen oder die Wohnung verwüsten könnten. Ständig bellende Hunde oder Katzen, die den Türrahmen als Kratzbaum nutzen, müssen nicht unbedingt genehmigt werden. Denn hier gilt: Sollte die Wohnqualität der Nachbarn stark leiden oder der Wohnraum durch das Tier beschädigt werden, kann der Vermieter die Haltung verbieten. Wer sich über das Haustier seines Nachbarn ärgert, sollte aber zuerst mit dem Besitzer sprechen, bevor er sich beim Eigentümer beschwert.
Können Vermieter dem Mieter wegen Haustierhaltung kündigen?
Unter gewissen Voraussetzungen können Vermieter den Mietvertrag aufgrund eines Haustieres kündigen. Das ist etwa dann der Fall, wenn größere Haustiere wie Katzen oder Hunde laut Mietvertrag verboten sind. So kann die Anschaffung eines Tieres nach dem Abschluss eines Mietvertrages zum Problem werden. Bei Kleintieren ist eine Kündigung nicht möglich. Das gilt auch dann nicht, wenn die Tiere vor Vertragsunterzeichnung nicht erwähnt wurden.
Wann ist eine Kündigung außerdem möglich?
Wenn die Haltung des Haustieres mit einem nachteiligen Gebrauch der Wohnung verbunden ist oder die Wohnqualität der Nachbarn verschlechtert wird, kann es zur Kündigung kommen. Das ist etwa dann der Fall, wenn das Tier sich im Hausgang erleichtert, Türstöcke zerkratzt oder andere Mieter gebissen werden oder sich bedroht fühlen. Auch zu viele Tiere können ein Kündigungsgrund sein, da hier das Tierschutzgesetz greift und eine artgerechte Tierhaltung nicht mehr gewährleistet ist. Bei als Kampfhund eingestuften Tieren kann ebenfalls ein Verbot ausgesprochen werden, da sie als Gefahr für die Nachbarn angesehen werden können. Das gilt insbesondere dann, wenn Kinder im Haus wohnen. Hier besteht ein Erlaubnisvorbehalt von Seiten des Vermieters.
Kann Hundegebell ein Kündigungsgrund sein?
In Mietwohnungen gilt laut Hausordnung für gewöhnlich eine Nachtruhe zwischen 22:00 und 07:00 Uhr. Hunde, die während dieser Zeit ständig bellen, stellen eine Ruhestörung dar und können zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen. Auch tagsüber kann das Bellen als Beeinträchtigung der Wohnqualität eingestuft werden und entsprechende Folgen haben.
Was tun, wenn der Nachbarhund stinkt?
Insbesondere Hunde haben vor allem an Regentagen einen strengen Geruch. Dieser Gestank kann jedoch nicht zum Kündigungsgrund gemacht werden, da er laut MRG nicht über das ortsübliche Maß an Geruch hinausgeht.
Was kann der Mieter unternehmen, wenn der Vermieter Haustiere verbietet?
Vor der Anschaffung jeder Art von Haustier sollte der Mieter das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Lässt sich kein Kompromiss finden, kann der Mieter zwar ein Haustier kaufen, er muss aber damit rechnen, dass er damit den Vermieter verärgert. Mit einem Entgegenkommen bei anderen Belangen, wie etwa einem kurzen Aufschub der Mietzahlung oder der Erlaubnis, eine Gartenparty zu veranstalten, kann der Mieter dann nicht mehr rechnen.
Muss der Mieter wegen eines Haustieres draufzahlen?
Es ist nicht erlaubt, für die Haltung eines Haustieres eine höhere Miete oder mehr Nebenkosten zu verrechnen. Jedoch wollen Vermieter nach dem Auszug des Mieters häufig die Kaution einbehalten. In manchen Fällen ist dies durchaus erlaubt, wenn ein nachteiliger Gebrauch der Wohnung aufgrund des Haustieres nachgewiesen werden kann. Das ist zum Beispiel bei Nagespuren an Türstöcken oder Urinflecken auf dem Parkett der Fall.
Was sieht das MRG bei exotischen Tieren vor?
Bei exotischen, gefährlichen oder giftigen Tieren kann der Vermieter stärker eingreifen. Kein Vermieter muss eine Giftschlange in seiner Wohnung dulden. Artgerecht ist die Haltung von exotischen Tieren in einer Mietwohnung in aller Regel nicht.
Um des Hausfriedens willen sollte der Mieter den Vermieter über seine tierischen Mitbewohner informieren. So sparen sich beide Parteien viel Stress und Unannehmlichkeiten.