Wenn du deine Immobilie verkaufst, zieht der aktuelle Mieter in der Regel nicht aus der Mietwohnung aus. Dabei hat er nach wie vor ein Anrecht auf seine Kaution, die er von dir oder vom neuen Besitzer verlangen kann. Zudem kannst du bei Beendigung des Mietverhältnisses für eventuelle Schäden oder Zahlungsrückstände, die mit der Kaution beglichen werden sollen, haftbar gemacht werden.
Hat der Mieter eine Kaution hinterlegt, kann er diese im Falle eines Hausverkaufs von dem Käufer (und damit neuem Vermieter) zurückverlangen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du die Kaution an den neuen Besitzer weitergeleitet hast oder nicht.
Beachte jedoch, dass du als früherer Vermieter auch nach dem Hausverkauf zur Rückgewähr der Kaution verpflichtet bist, falls bei Beendigung des Mietverhältnisses beim Käufer nichts mehr zu holen ist.
Bei Auszug des Mieters zahlt der Verwalter des Kautionskontos die Kaution ordnungsgemäß zurück, falls keine Schäden oder Zahlungsrückstände vorhanden sind. Da du das Kautionskonto normalerweise an den neuen Hausbesitzer übergeben hast, wird dieser sich um die Rückzahlung kümmern.
Achte darauf, alle finanziellen Angelegenheiten beim Hausverkauf genau zu dokumentieren. Ein guter Makler begleitet dich in diesem Prozess.