Kosten und Ersparnisse

Modernisierung geplant? Infos zu Modernisierungsmaßnahmen, ihren Kosten, dem Einsparpotential von Ausgaben und Energie und angebotenen Fördermitteln.

Wer als Haus- oder Wohnungsbesitzer darüber nachdenkt, Sanierungsarbeiten an seiner Immobilie vorzunehmen, hat eine Wertsteigerung im Sinn, aber auch die Minimierung der entstehenden Kosten ist in seinem Interesse. Mit der richtigen Planung lassen sich einige Modernisierungskosten einsparen, und auch auf lange Sicht die Betriebskosten des Hauses oder der Wohnung reduzieren.

Was bedeutet Modernisierung?

Dem Eigentümer dient die Immobilie immer auch als Wertanlage. Wer beabsichtigt, seine Immobilie irgendwann gewinnbringend zu veräußern, kommt nicht umhin, in den Werterhalt oder die Wertsteigerung des Objekts zu investieren. Es lohnt sich beispielsweise nicht, eine alte Dämmmatte mit einem identischen Modell zu ersetzen. Die Qualität der Dämmung würde in dem Fall nicht erhöht und somit auch nicht ihr Wert.

Die Modernisierung eines Hauses oder einer Wohnung ist also nichts anderes als eine Verbesserung der Immobilie. Damit handelt es sich um eine Sanierung und keine Renovierung. Die Terminologie ist insofern wichtig, da eine Sanierung verschiedene Möglichkeiten der staatlichen Förderung ermöglicht.

Die Planungsphase - Was soll wie saniert werden?

Bei der Modernisierung eines Hauses oder einer Wohnung ist es ratsam, sich im Vorfeld genau zu überlegen, welche Teile der Immobilie zwingend im Rahmen einer Wertsteigerung saniert werden müssen und welche nicht. So lässt sich schnell ein gewisser Rahmen für die Moderniniserungskosten festlegen. Generell bieten sich folgende zentrale Bereiche der Immobilie für eine Sanierung an:

  • Isolierung des Mauerwerks
  • Installation einer Photovoltaik-Dachanlage
  • Modernisierung der Sanitäranlage
  • Modernisierung der Heizungsanlage
  • Austausch von Türen und Fenstern
  • Isolierung der Böden

Steigerung der Energieeffizienz – Möglichkeiten staatlicher Förderung

Wenn es darum geht, die Dämmung, die Türen und Fenster oder die Heizungsanlage einer Immobilie zu sanieren, sollten Eigentümer sich auch über die Möglichkeiten staatlicher Förderung informieren. Neben Eigenkapital und einem möglichen Darlehen kann die Förderung ein entscheidender Faktor bei der Finanzierung sein, sofern die von der Regierung vorgeschriebenen Kriterien dafür erfüllt sind.

Je nach Bundesland werden unterschiedliche Förderpakete angeboten. Die umfangreiche Sanierung von Wohnungen wird nicht in allen Bundesländern gefördert. In einigen Regionen kommen nur Eigentümer, die die Immobilie selbst bewohnen, in den Genuss staatlicher Förderungen oder es werden nur Maßnahmen wie der Einbau von Sicherheitstüren gefördert.

Materialien werden nicht gesondert gefördert

Die Förderprogramme sehen keine alleinige Kostenerstattung der Sanierungsmaterialien vor. Das bedeutet also, dass Sanierungsmaßnahmen nicht selbst durchgeführt werden können.

Gefördert werden Sanierungen, die bestimmten Umweltstandards genügen. Gemessen wird die Einhaltung dieser Standards über den Heizwärmebedarf (HWB) des Hauses. Der HWB drückt aus, wieviel Energiezufuhr ein bestimmtes Gebäude benötigt, um eine bestimmte Heizleistung zu erzielen. Je höher der HWB, desto geringer ist die Energieklasse des Hauses. Ein sogenanntes Passivhaus der Energieklasse A++ hat einen HWB von 10 pro Quadratmeter und Jahr oder kleiner.

Was ist die maximale Summe für die staatliche Förderung der thermischen Sanierung von Gebäuden?

Eine thermische Sanierung hat das Ziel, den Energieverbrauch einer Immobilie deutlich zu reduzieren. Es wird zwischen Ein- oder Zweifamilienhäusern beziehungsweise Reihenhäusern auf der einen und mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern auf der anderen Seite unterschieden. Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern beträgt die maximale Förderungssumme für eine thermische Sanierung nach klimaaktiv-Standard 6.000 Euro, die thermische Sanierung nach gutem Standard wird mit maximal 4.000 Euro gefördert. Mehrfamilienhäuser werden mit bis zu 3.000 Euro pro Wohnung unterstützt.[LW1]

Ansprechpartner für eine Antragstellung zur Förderung thermischer Sanierungen sind die Bausparkassen.

Welche Bedingungen müssen die verschiedenen Sanierungsarten erfüllen?

Der Sanierungsumfang für thermische Sanierungen lässt sich in verschiedene Grade unterteilen. Bei einer Mustersanierung muss der Heizwärmebedarf des Hauses auf maximal 40 kWh/m²·a reduziert werden, umfassende Sanierungen nach dem klimaaktiv-Standard müssen einen maximalen Wert von 50 kWh/m²·a erreichen, umfassende Sanierungen nach gutem Standard dürfen schließlich auf höchstens 69 kWh/m²·a kommen. Bei der sogenannten "Teilsanierung 50 %" muss der Heizwärmebedarf dagegen um mindestens 50 Prozent reduziert werden.

Werden auch weitere Modernisierungskosten gefördert?

Neben den Förderungen der thermischen Sanierung einer Immobilie gibt es auch Förderungen für weitere Maßnahmen, die den Energieverbrauch nicht betreffen. So gibt es beispielsweise günstige Darlehen für die Modernisierungskosten bei einem nachträglichen Lifteinbau, dem Einbau einer Alarmanlage oder dem Einbau von Lärmschutzfenstern bei Überschreitung der Lärmgrenzwerte. Auch die Modernisierungskosten für die Schaffung zusätzlicher Wohnräume können möglicherweise gefördert werden. Zusätzliche weitere Maßnahmen wie Erhaltungsarbeiten oder Hochwasserschutz werden ebenfalls gefördert.

Können Modernisierungskosten auf den Mieter umgelegt werden?

In Österreich gibt es, anders als beispielsweise in Deutschland, keine einheitliche Regelung zur Umlage der Modernisierungskosten auf den Mieter. Im Nachbarland können jedes Jahr elf Prozent der Gesamtsumme der Modernisierungskosten auf den Mieter umgelegt werden, solange dieser mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten informiert wird.

Expertenhilfe durch einen Energieberater

Sanierungsmaßnahmen müssen sorgfältig geplant werden. Immobilienbesitzer können sich beim Thema Energieeffizienz von einem Energieberater fachkundige Hilfe holen. Er nimmt eine energetische Fachplanung vor und kann den Umfang und finanziellen Aufwand für die notwendigen Arbeiten kalkulieren.

Auch für die Ausstellung eines Energieausweises ist ein Energieberater unabdingbar. Schließlich werden Förderprogramme nur gegen Vorlage des Dokumentes gewährt. Der Energieberater muss schließlich oftmals nach Abschluss aller Sanierungsmaßnahmen bestätigen, dass die beabsichtige Energieeffizienzklasse tatsächlich erreicht wurde.

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