Ein Inkassobüro mit dem Eintreiben von Mietschulden beauftragen
Säumige Mieter sind für jeden Vermieter ein Ärgernis, da er auf das Geld meist selbst dringend angewiesen ist. Trotz oftmals wirkungsloser Mahnungen scheuen viele den Weg vors Gericht. Ein Inkassobüro kann dabei helfen, die Mietschulden einzutreiben.
So sollten Vermieter vorgehen, wenn der Mieter nicht zahlt
Ist eine Miete ausständig, sollte zunächst auf unbürokratischem Weg eine Lösung gesucht werden. In einem Gespräch mit dem Mieter kann z. B. eine Ratenzahlung vereinbart werden, da die Schulden sich häufig aufgrund eines kurzzeitigen finanziellen Engpasses ergeben und der Mieter eigentlich zahlungswillig wäre.
Ist der Mieter nicht erreichbar oder blockt er ab, sollte schnellstmöglich eine Mahnung rausgeschickt werden. Der Vermieter kann dies ab dem ersten Tag des Zahlungsverzugs tun. In der Praxis werden dem Mieter aber ein paar Tage Zeit gegeben. Spätestens nach einer Woche sollte mit einer Mahnung reagiert werden. Diese enthält die Anschrift von Vermieter und Mieter, die Summe der offenen Mieten, die Anzahl der Mieten, die Bankdaten des Vermieters und einen Stichtag, bis zu dem das Geld auf dem Konto eingehen muss. Sollte bis dahin immer noch kein Geld geflossen sein, kann die offene Forderung in Form eines Inkassoauftrags an ein Inkassobüro übergeben werden.
Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit sofort nach dem ersten Zahlungsverzug, viele Vermieter versuchen es zunächst aber noch auf einem unkomplizierteren Weg.
So finden Vermieter das richtige Inkassobüro
In Österreich gibt es einige Inkassobüros, die sich auf offene Mietschulden spezialisiert haben. Die Abwicklung der Forderungseintreibung läuft für den Vermieter relativ einfach ab: Er braucht nur die Forderung an das Inkassobüro weiterzugeben und dieses kümmert sich dann um den gesamten Schriftverkehr inklusive zweiter und dritter Mahnung.
Auf der Suche nach einem Inkassobüro sollten sich Eigentümer aber vorher über die Vertragskonditionen informieren. Zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren fällt häufig noch ein Erfolgshonorar an.
Wie hoch sind die Kosten für ein Inkassobüro?
Abgesehen von dem Erfolgshonorar, das von den Inkassobüros in Österreich selbst bemessen werden kann, sind die Kosten für das Eintreiben in der Gebührenverordnung geregelt.
So darf die Auftragsgebühr maximal bis zu 6 Prozent der Forderung betragen. Die Bearbeitungsgebühr darf höchstens 22 Prozent ausmachen, für die erste Mahnung können bis zu 50,87 Euro und für die zweite bis zu 58,14 Euro verrechnet werden. Für eine Evidenzhaltung werden pro angefangenem Vierteljahr bis zu 20,35 Euro fällig. Soll der Gläubiger gerichtlich vertreten werden oder ein Einkommensnachweis des Schuldners erbracht werden, steigen die Kosten weiter. Insgesamt dürfen sie die Summe der offenen Forderung aber nicht übersteigen.
So hilft der KSV1870 bei Mietschulden
Eigentümer, die offene Mietforderungen haben, können sich auch direkt an den KSV1870 wenden. Sie können den Inkasso-Auftrag online abschicken und ein außergerichtliches Inkassoverfahren in Gang setzen. Bei Erfolg erhalten sie 100 % des rückgeführten Kapitals plus ihre Mahnspesen. Der KSV1870 behält Verzugszinsen und Mahngebühren, erhält aber kein Erfolgshonorar. Zahlt der Kunde im außergerichtlichen Inkasso nicht, beraten die Experten des KSV1870 über die weiteren Betreibungsschritte und Erfolgsaussichten. Bei Storno innerhalb von 7 Tagen wird keine Bearbeitungsgebühr verrechnet. Der KSV übernimmt auch gerichtliche Maßnahmen zur Eintreibung von Forderungen. Die Kosten für den Anwalt oder eventuelle Barauslagen sowie Stornogebühren im Falle eines privaten, außergerichtlichen Übereinkommens zahlt der Auftraggeber.
Was sollten Vermieter beachten, wenn sie offene Mietforderungen haben
Ein seriöses Inkassobüro bleibt immer sachlich und professionell. Vermieter können häufig persönlich werden und betreiben regelrecht psychologische Kriegsführung. Dabei sollten sie unbedingt einen kühlen Kopf bewahren: Drohanrufe, persönliche Beleidigungen oder das Auflauern vor der Haustüre sind absolut zu vermeiden, sonst kann dem Vermieter selbst eine Klage drohen. Auch die Formulierung der ersten Mahnung ist meist zu sehr von Emotionen geprägt, weshalb diese am besten gleich einem Inkassobüro überlassen wird oder zumindest ein Muster-Formular aus dem Internet dazu verwendet wird.
Was tun bei offenen Mietforderungen?
Sollten die Maßnahmen des Inkassobüros nicht fruchten, kann die Kündigung ausgesprochen und eine Räumungsklage eingereicht werden. Häufig verlaufen die Bemühungen des Inkassobüros parallel zur Gerichtsverhandlung zwecks Kündigung. Zahlt der Mieter vor Ende der Verhandlung, darf er in der Wohnung bleiben. Bis dahin können einige Monate vergehen. Zwar hat der Vermieter dann sein Geld, die Tatsache, dass der ungewünschte Mieter immer noch in der Wohnung wohnt, muss aber leider hingenommen werden, denn hier greift wieder der starke Mieterschutz in Österreich.
Viele Vermieter bevorzugen deshalb die Räumungsklage. Sie kann ab zwei Monaten nach dem letzten angebotenen Zahlungstermin eingereicht werden. Wichtig ist, dass davor ordnungsgemäß gemahnt wurde. Mit einem Inkassobüro sind Vermieter auf der sicheren Seite, da sie das Mahnwesen eindeutig nachweisen können. Bei privat verschickten Mahnungen muss unbedingt eine Empfangsbestätigung eingeholt werden, z.B. durch ein Einschreiben. Hat der Mieter nicht im Rahmen der Klage gezahlt, wird ein rechtskräftiges Urteil gefällt und der Vermieter kann den Mieter vor die Tür setzen.