1. Art. 15 Abs. 1 lit. a DSA: Anzahl behördlicher Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte, auf Auskunft über Nutzer o.a. DSA-Behördenanforderungen.
Es gab keine Anordnungen oder Aufforderungen von Behörden von EU-Mitgliedsstaaten gegen illegale Inhalte vorzugehen. Es gab 1 behördliches Auskunftsbegehren (Staat: AT, Lösungsdauer 42min.).
2. Art. 15 Abs. 1 lit. b DSA (Moderation von Inhalten):
Im Zeitraum 01. Februar - 15. Dezember. 2024 gingen 4249 Hinweise bei unseren Meldemechanismen und Tools ein. Wir haben 0 Hinweise durch automatisierte Prozesse gelöst und alle manuell bewertet.
Wir haben 3042 Maßnahmen zu gültigen Hinweisen ergriffen. Unsere Geschäftsbedingungen verbieten es, illegale Inhalte auf unserer Webseite zu veröffentlichen. Daher werden Maßnahmen ergriffen, wenn die Inhalte sowohl gegen unsere AGB als auch gegen geltendes Recht verstoßen. Im Durchschnitt dauerte es weniger als einen Tag (2.56h), bis wir auf eine Meldung reagierten und unsere Maßnahmen ergriffen.
3. Art. 15 Abs. 1 lit. c DSA: Informationen über die selbst initiierten Prüfungen und Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte (d.h. bei uns insb. Angebotsprüfung, Anti-Fraud). In diesem Abschnitt werden die Aktivitäten beschrieben, die Immobilien Scout GmbH unternimmt, um illegale Inhalte oder Informationen, die gegen die Geschäftsbedingungen von Immobilien Scout GmbH verstoßen und von den Nutzern des Dienstes bereitgestellt werden, zu erkennen und zu beseitigen.
Die Immobilien Scout Österreich GmbH nutzte keine automatisierten Tools zur Erkennung und Beseitigung von rechtswidrigen Inhalten.
Mitarbeitende des Moderations-Teams überprüfen die Immobilienanzeigen (Inserate) manuell, und die menschlichen Prüfenden erhalten eine Schulung zu unseren Geschäftsbedingungen und den potenziellen Gefahren, die mit den von Nutzer:innen zur Verfügung gestellten Inhalten einhergehen, einschließlich der Gründe, die ihnen zugrunde liegen, sowie der genauen und konsequenten Anwendung der Richtlinien. Die Entscheidungen werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass die Richtlinien einheitlich angewandt werden und die Datenpunkte für die Erkennung noch gültig sind oder angepasst werden müssen. Die Mitarbeiter:innen des Moderations-Teams werden fortführend geschult, wenn sich die rechtlichen Verpflichtungen weiterentwickeln, neue Arten von Gefahren auftauchen oder die Richtlinien angepasst werden müssen.
Neue Inserate von privaten Nutzer:innen (B2C) und damit verbundene Inhaltsänderungen werden manuell von Mitarbeitenden des Moderations-Teams hinsichtlich der folgenden Datenpunkte geprüft, bevor diese am Portal veröffentlicht werden:
Verwendete Tools zur Unterstützung der manuellen Erkennung illegaler oder unangemessener Inhalte: Google Lens (Reverse Image Search), Google Suche.
4. Art. 15 Abs. 1 lit. d DSA: Anzahl der Beschwerden gegen Maßnahmen, die wir gegen rechtswidrige Inhalte ergriffen haben.
Es gingen bei Immobilien Scout Österreich GmbH ca. 340 – 360 Beschwerden gegen die oben beschriebenen Maßnahmen ein. Bei 218 Fällen wurden die Maßnahmen rückgängig gemacht; im Übrigen wurde die Entscheidung beibehalten. Die Mediandauer der Bearbeitung betrug 17.4h.
5. Art. 15 Abs. 1 lit. e DSA: Es wurden keine automatisierten Mittel zur Bearbeitung rechtswidriger Inhalte eingesetzt.
6. Art. 24 Abs. 1 lit. a DSA: Es gab während des Berichtszeitraums keine Streitigkeiten, die einer zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle vorgelegt wurden.
7. Art. 24 Abs. 1 lit. b DSA: Anzahl der Aussetzungen (Kontosperren) unserer Dienste für Nutzer:innen.
Je nach Schwere des festgestellten Verstoßes und der Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden können die Nutzer:innen eine Warnung und/oder Anweisungen zur Beseitigung der rechtswidrigen Inhalte erhalten, bevor ihr Konto gesperrt wird. Während des Berichtszeitraums gab es keine Kontosperrungen von Nutzer:innen, die offensichtlich illegale Inhalte über Immobilien Scout Österreich GmbH gepostet hatten.
Nutzer:innen, die Webformulare und -prozesse absichtlich missbrauchen, indem sie wiederholt offensichtlich unbegründete Meldungen einreichen, werden geahndet und ihre Anfragen werden ohne Bewertung geschlossen. Bevor Immobilien Scout Österreich GmbH Maßnahmen ergreift, erhalten die Nutzer:innen eine schriftliche Warnung. Wenn der Missbrauch fortgesetzt wird, wird der:die Nutzer:in von der Meldung von Inhalten ausgeschlossen und seine:ihre Anfragen werden ohne Bewertung für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten geschlossen. Nach maximal sechs Monaten können neue Anträge auf Entfernung von Inhalten eingereicht werden.
Während des Berichtszeitraums wurden keine Nutzer:innen wegen der wiederholten Einreichung offensichtlich unbegründeter rechtlicher Hinweise gesperrt. Bei Anwendung dieser Maßnahmen würde die Bearbeitung der Hinweise eines:einer Nutzers:Nutzerin für alle Immobilien Scout Österreich GmbH-Dienste ausgesetzt.
Nutzer:innen, die Webformulare und Verfahren absichtlich missbrauchen, indem sie wiederholt offensichtlich unbegründete Beschwerden einreichen, werden ebenfalls geahndet, und ihre Anfragen werden ohne Bewertung geschlossen.
Während des Berichtszeitraums wurde keinen Nutzer:innen die Möglichkeit genommen, Beschwerden gemäß Art. 20 DSA einzureichen, weil sie wiederholt offensichtlich unbegründete Beschwerden eingereicht hatten. Darüber hinaus wurde im Berichtszeitraum auch keine Bearbeitung von Beschwerden ausgesetzt.