Um die Lesbarkeit der B2B-AGB zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen oder der diversen Form verzichtet. Die Verwendung der männlichen Form ist aber geschlechtsunabhängig zu verstehen.
1. Allgemeines, Geltungsbereich
2. ImmoScout24 Dienstleistungen
3. Angaben und Pflichten des Anbieters
4. Unübertragbarkeit und Vertraulichkeit
6. Verwendungen der durch ImmoScout24 vermittelten Informationen
7. Ausdrücklicher Hinweis bei Provisionsverlangen
8. Versendung ergänzender Informationen und Angebote, ergänzende Angebotsverbreitung
9. Speicherung von Daten, Datenschutz, Datenzugang
11. Preise, Zahlung, Leistungszurückhaltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer (nachfolgend „B2B- AGB“) in der zum Zeitpunkt der Zusammenarbeit jeweils gültigen Fassung gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen einem Unternehmer (nachfolgend „Anbieter“) und der Immobilien Scout Österreich GmbH – ein Unternehmen der Scout24- Gruppe, Opernring 5, A-1010 Wien (nachfolgend „ImmoScout24") in Bezug auf die von ImmoScout24 betriebene Plattform www.immobilienscout24.at (Website und App; nachfolgend „Plattform“).
(2) Abweichende Bedingungen eines Anbieters erkennt ImmoScout24 nicht an und diese werden auch nicht Vertragsinhalt, es sei denn, ImmoScout24 hat den abweichenden Bedingungen ausdrücklich durch schriftliche Bestätigung zugestimmt. Für das Erfordernis der Schriftlichkeit ist eine Annahme auf elektronischem Wege (E- Mail) ausreichend.
(3) Als Anbieter gelten Unternehmer im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB). Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Gesellschaften im Sinne von § 2 UGB gelten immer als Unternehmer.
Für Konsumenten (nachfolgend „Verbraucher“) im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten ausschließlich die ImmoScout24 Verbraucher-AGB.
(1) Bei Angeboten wird ImmoScout24 die auf der Grundlage der übermittelten Objektdaten erstellten Exposés online über das Internet interessierten Nachfragern zur Verfügung stellen. Die Auswahl passender Nachfrager und passender Angebote obliegt ImmoScout24. ImmoScout24 ist bemüht, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. ImmoScout24 behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für diesen zumutbar sind. Solche Änderungen werden auf der Website www.ImmobilienScout24.at veröffentlicht.
(2) Bucht der Nutzer nach der Registrierung Produkte oder Dienstleistungen von ImmoScout24, hat er auch nach Vertragsende die Möglichkeit, in seinem Kundenbereich weiterhin seine Exposés und die in diesem Zusammenhang generierten Daten einzusehen. Hiervon abweichende Regelungen, insbesondere Löschungen, sind gemäß Ziffer 3 dieser B2B-AGB möglich. Im Übrigen gilt hinsichtlich personenbezogener Daten Ziff. 9.
(3) Zudem werden auf der Plattform von ImmoScout24 verschiedene, dazugehörige Services (insb. zu Immobilien, Finanzierung und Umzug) angeboten, welche ebenfalls diesen AGB unterliegen, sofern nicht etwas Gesondertes vereinbart wird.
(4) Soweit insbesondere zur Vereinfachung der Abläufe im Rahmen der Geschäftsbeziehung der Einsatz von Software (Maklersoftware etc.) mit dem Anbieter vereinbart wird, weist ImmoScout24 darauf hin, dass bereitgestellte Software-Lösungen ggf. von Drittanbietern angeboten bzw. über diese lizenziert werden (z.B. „FlowFact"). Die Nutzung solcher Drittanbieter-Software unterliegt dabei zusätzlich den gesonderten Nutzungsbedingungen, welche der Drittanbieter an die Verwendung seiner Software knüpft. In solchen Fällen wird ImmoScout24 dem Anbieter diese Nutzungsbedingungen zur Verfügung stellen; soweit der Anbieter die Drittanbieter-Software allerdings nutzen möchte und die Nutzungsbedingungen akzeptiert, kommt ein diesbezüglicher Vertrag über die Nutzung dieser Software direkt mit dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
(1) Ein Anbieter von Immobilien auf www.immobilienscout24.at verpflichtet sich, ausschließlich seriöse Immobilienangebote einzustellen und die an ImmoScout24 übermittelten Informationen über das Angebot sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammenzustellen und dieses unverzüglich zu deaktivieren, wenn das angebotene Objekt nicht mehr verfügbar (z.B. vermarktet oder reserviert) ist.
(2) Die getätigte Buchung einer Einzelanzeige gilt ausschließlich für den einmal initial eingestellten Datensatz; ein Austauschen oder das Einstellen mehrerer Objekte in ein Angebot sind unzulässig. Eine Zuwiderhandlung hiergegen führt zur Deaktivierung der Einzelanzeige ohne vorherige Abmahnung durch ImmoScout24.
(3) Zur Objektveröffentlichung von Neubau- oder Sanierungsprojekten, die für Einzelverkauf/-vermietung zum Erstbezug oder für Gewerbeimmobilien angeboten werden, sind ausschließlich die Neubau-Projektpakete bestimmt. Als Neubauprojekt gelten Immobilien, deren Fertigstellung höchstens drei (3) Jahre zurück liegt. Davon ausgenommen sind Neubauprojekte, die mit weniger als vier (4) Wohneinheiten errichtet wurden bzw. werden. Als Sanierungsprojekte gelten Immobilien, bei denen mindestens vier (4) Wohneinheiten vorhanden sind und die als saniert beworben oder beschrieben werden. Bei Veröffentlichung von Neubau- oder Sanierungsprojekten mit einem der übrigen gebuchten Anzeigenprodukte ist ImmoScout24 berechtigt, diese zu deaktivieren.
(4) Weiterhin verpflichtet sich der Anbieter, nur Immobilienangebote, die sich in seinem eigenen Vermarktungsbestand befinden oder für die er einen Vermarktungsauftrag hat, anzubieten. Ausdrücklich nicht gestattet ist der Weiterverkauf von Inseratsplätzen und -kontingenten oder sonstiger Leistungen aus dem Angebot von ImmoScout24. Ebenfalls ausdrücklich nicht gestattet ist die Account-Nutzung oder Account-Mitbenutzung durch Dritte, insbesondere weitere Makler oder Franchisenehmer. ImmoScout24 hat das Recht, bei einem Verdachtsfall eines Verstoßes gegen oben genannte Pflichten einen Nachweis des Vermarktungsauftrages zu verlangen.
Für Inhalt und Richtigkeit der übergebenen Daten ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich. Hierbei muss er alle für die Entscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale der angebotenen Immobilie wahrheitsgemäß angeben. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln oder Kommunikation mit anderen Nutzern über die ImmoScout24-Plattform zu führen, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Anbieter hält ImmoScout24 von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber ImmoScout24 geltend gemacht werden. Das umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
(5) Angebotsgestaltungen, die ausschließlich dem Zweck dienen, die Aufmerksamkeit von Interessenten zu gewinnen, werden als Missbrauch betrachtet und ohne Vorankündigung von ImmoScout24 deaktiviert oder gelöscht. Solche Angebotsgestaltungen sind z.B. in folgenden Fällen gegeben:
(a) Falsche und/oder fehlerhafte Angaben über die Lage oder Adresse des Objektes;
(b) Angebote werden als Werbefläche für den Anbieter oder Dritte missbraucht (inkl. Bilder und Angebote, die keinen Bezug zu Immobilien haben, übermäßig die Immobilie mit Werbung überlagern oder die nicht den ImmoScout24-Vorgaben für die Einstellung von Bildern entsprechen);
(c) Einstellung in eine falsche Kategorie; Einstellung von Gesuchen bei Anbieten; unkonkrete bzw. falsche Angaben im Angebot (darunter fallen u.a. unvollständige Angebote, falsche geografische Zuordnungen oder Bilder, die nicht das inserierte Objekt anzeigen, etc.); Angaben, die nicht dem für das jeweilige Eingabefeld vorgesehenen Inhalt entsprechen oder für ein anderes Eingabefeld vorgesehen sind; Inserieren von Objekten oder Angeboten, für die auf der Plattform keine Kategorie vorhanden ist;
(d) Mehrfacheinstellungen desselben Objektes (inkl. Duplizierung bereits eingestellter Objekte) oder Wiederveröffentlichung desselben Objektes innerhalb kurzer Zeit nach Löschung des Angebots;
(e) Weitervermittlung von Interessenten zu entgeltlichen Dienstleistungen oder Telefondiensten, die über die marktüblichen Vermittlungstätigkeiten hinausgehen (insb. 0190- oder 0900-Nummern);
(f) Adressdaten von Objekten oder Kontaktdaten werden erst nach einer (kostenpflichtigen) Registrierung bekannt gegeben;
(g) Verkauf einer Immobilie ohne notwendig zugehöriges Grundstück oder Kaufpreisangabe ohne (eingerechneten) Grundstückspreis.
(6) Ungeachtet möglicher zivil- und strafrechtlicher Folgen für den einzelnen Anbieter berechtigt die Nichtbeachtung einer der in dieser Ziffer genannten Verhaltensverpflichtungen ImmoScout24 zur sofortigen Deaktivierung betroffener Angebote. Erfolgt die Nichtbeachtung trotz entsprechenden Hinweises von ImmoScout24 wiederholt, ist ImmoScout24 ferner berechtigt, betroffene Daten zu entfernen, das Angebot zu löschen, den Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen und/oder den Zugang zum Datenbanksystem von ImmoScout24 sofort zu sperren.
(7) Der Anbieter hat ImmoScout24 Änderungen seines Namens, seiner Anschrift bzw. E- Mail-Adresse oder der Anschrift bzw. einer E-Mail-Adresse einer anderen von ihm namhaft gemachten Empfangsstelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Anbieter dies, so gelten Erklärungen ihm gegenüber als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden.
(8) Meldet der Anbieter ein Problem bei der Nutzung der Plattform, dessen Korrektur durch ImmoScout24 er wünscht, ist der Anbieter zur aktiven Mitwirkung bei der Behebung des Problems verpflichtet, insbesondere zur Übermittlung der zur Korrektur notwendigen Informationen und zur Vornahme etwaiger Handlungen.
(9) Die Verpflichtung des Anbieters zur Zahlung der Vergütung bleibt von der Vornahme der in dieser Ziffer genannten Maßnahmen unberührt.
(10) Der Anbieter bleibt zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet, auch wenn nach Vertragsschluss die erforderliche Berechtigung zur Ausübung seines Gewerbes - gleich aus welchem Grund - wegfällt oder sich herausstellt, dass bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine entsprechende Gewerbeerlaubnis vorgelegen hat.
(1) Die Rechte des Anbieters aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
(2) Des Weiteren verpflichtet sich der Anbieter, seine Objektdaten in der durch ImmoScout24 technisch aufbereiteten Form (Exposé) nicht an Dritte (ausgenommen Interessenten) weiterzugeben.
(1) Sämtliche Rechte (Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte) an dem Datenbankwerk, der Datenbank und den hier eingestellten Inhalten, Daten und sonstigen Elementen liegen ausschließlich bei ImmoScout24; etwaige Rechte des Anbieters an den von ihm eingestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt.
(2) Der Anbieter hat im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen das Recht, ausschließlich unter Verwendung der von ImmoScout24 zur Verfügung gestellten Online-Suchmasken einzelne Datensätze auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen und zur dauerhaften Sichtbarmachung einen Ausdruck zu fertigen.
Eine automatisierte Abfrage durch Skripte, Bots, Crawler o.ä., durch Umgehung der Suchmaske, durch Suchsoftware oder vergleichbare Maßnahmen (insb. Data Mining, Data Extraction) ist nicht gestattet, es sei denn ImmoScout24 gestattet dies dem Anbieter in schriftlicher Form. Urheberrechtshinweise oder sonstige Schutzrechtsvermerke auf der Website www.ImmobilienScout24.at dürfen nicht verändert werden. Der Anbieter darf die durch Abfrage gewonnenen Daten weder vollständig, noch teilweise oder auszugsweise (a) zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder medialen Form und/oder (b) für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung und/oder (c) für eine sonstige gewerbliche Verwertung verwenden. Die Verlinkung, Integration oder sonstige Verknüpfung der Datenbank oder einzelner Elemente der Datenbank mit anderen Datenbanken oder Meta-Datenbanken ist unzulässig.
(3) Mit der Einstellung von Inhalten in die Datenbank räumt der Anbieter ImmoScout24 das Recht ein, diese Inhalte unentgeltlich und unbefristet auf die für den Betrieb der ImmoScout24 Plattform sowie für die Einstellung und Bereithaltung in die Datenbank und den Abruf durch Dritte erforderlichen Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, bereitzuhalten, zu übermitteln, zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen, insb. auch durch oder in Form von Werbemitteln von ImmoScout24 oder Werbemitteln Dritter (Kooperationspartner von ImmoScout24). Des Weiteren ist ImmoScout24 berechtigt, die in die Datenbank eingestellten Inhalte unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zum Zwecke der Analyse, Weiterentwicklung der Plattform und Produktentwicklung und -vermarktung ggf. zu geschäftlichen Zwecken im vorgenannten Umfang zu nutzen.
Des Weiteren erhält ImmoScout24 das Recht, die Inhalte unter Wahrung der berechtigten Interessen des Anbieters umzuarbeiten, insbesondere wenn diese nicht den Anforderungen nach Ziffer 3 dieser AGB entsprechen.
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die ihm aufgrund des Angebotes zugeleiteten Informationen über Nachfragen nur im Zusammenhang mit dem beabsichtigten konkreten Immobiliengeschäft zu nutzen. Jede Weitergabe von Informationen an Dritte oder Nutzung der Informationen zu anderen Zwecken ist verboten.
(2) Anbietern ist es untersagt, ohne rechtliche Grundlage (insbesondere Einwilligung) Verbraucher über die ImmoScout24-Plattform oder mittels über die ImmoScout24- Plattform erlangte Informationen zu Vermarktungszwecken, insbesondere in Bezug auf von Verbrauchern auf der Immoscout24-Plattform inserierte Objekte zu kontaktieren.
Angebote, in deren Zusammenhang für den Fall des Geschäftsabschlusses eine Provision verlangt wird, müssen dies im Angebot ausdrücklich erwähnen und die Höhe der Provision (brutto inklusive gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer) und den Provisionsberechtigten nennen.
(1) ImmoScout24 ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Anbietern auch Zusatzinformationen oder Zusatzangebote, die insbesondere im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Verkauf oder der beabsichtigten Vermietung stehen, zu übermitteln. Die Zusendung derartiger elektronischer Informationen kann jederzeit (auch bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Zugrundelegung dieser AGB) durch Mitteilung schriftlich per Brief an die unter Ziffer 13 angegebene Adresse oder per E-Mail an loeschung.zusatzangebote@scout24.com unterbunden werden.
(2) ImmoScout24 ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine für den Anbieter kostenlose zusätzliche Verbreitung der eingestellten Angebote auch über Websites, mobile Apps und Softwareanwendungen kooperierender Immobilienbörsen und anderer Kooperationspartner sowie über Social Media-Kanäle online als auch mittels Printkooperationen vorzunehmen.
(1) Dem Anbieter ist bekannt, dass seine an ImmoScout24 gegebenen Daten von ImmoScout24 zu den sich aus dem vorstehend genannten und sich aus dem Anbieterauftrag im Einzelnen ergebenden Zwecken gespeichert und verarbeitet werden. ImmoScout24 wird dabei die einschlägigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die EU-DSGVO, das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG) beachten.
(2) Einzelheiten für die bei der Registrierung, Durchführung und Nutzung der ImmoScout24-Plattform und -Services zur Verfügung gestellten oder im Zuge der Bereitstellung generierten personenbezogenen Daten des Anbieters sowie dessen Zugang hierzu gemäß Art. 9 der Verordnung (EU) 2019/1150 sind in unserer Datenschutzinformation unter www.immobilienscout24.at/unternehmen/AGB/datenschutz.html enthalten.
(3) ImmoScout24 übernimmt keine Haftung für eine unzulässige Nutzung des Anbieters von über die ImmoScout24-Plattform zugänglichen Daten. ImmoScout24 haftet ebenfalls nicht für Handlungen oder (datenschutzrechtliche) Pflichten Dritter, welche die mittels der ImmoScout24-Plattform öffentlich zugänglichen personenbezogenen Daten betreffen.
(4) Bei Löschung des Datensatzes durch einen Anbieter werden alle objektbezogenen Daten der Anzeige unwiderruflich gelöscht.
(1) Gewährleistungsansprüche gegenüber ImmoScout24 sind zunächst beschränkt auf Verbesserung oder Austausch. ImmoScout24 ist jedoch berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Schlägt die Verbesserung oder der Austausch fehl, hat der Anbieter nach Maßgabe des § 932 Abs. 4 ABGB das Recht auf Preisminderung oder Wandlung. Alternativ kann der Anbieter nach Maßgabe des § 933a ABGB Schadensersatz verlangen.
(2) ImmoScout24 haftet uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, für andere Schäden jedoch nur, soweit sie die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von ImmoScout24 oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Im Übrigen ist die Haftung von ImmoScout24 für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt:
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet ImmoScout24 nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte. Soweit ImmoScout24 hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von ImmoScout24 auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
ImmoScout24 haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.
(3) ImmoScout24 übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Anbietern gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen sowie für die Identität und Integrität der Anbieter. Der Anbieter ist verpflichtet, die von ihm eingestellten Inhalte unverzüglich zu berichtigen bzw. zu löschen, sofern sie diesen B2B- AGB zuwiderlaufen oder nicht den rechtlichen Anforderungen an die Gestaltung derartiger Angebote entsprechen.
(4) Die in die Datenbank eingestellten Inhalte sind für ImmoScout24 fremde Inhalte. Die rechtliche Verantwortung für diese Inhalte liegt demgemäß bei derjenigen Person, welche die Inhalte in die Datenbank eingestellt hat. ImmoScout24 ist nicht zur Prüfung verpflichtet bzw. vielfach auch gar nicht befähigt, ob ein eingestellter Inhalt Rechte Dritter beeinträchtigt oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
(5) ImmoScout24 ist stets bemüht, eine bestmögliche Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Datenbank und ihrer Inhalte sicherzustellen. Dennoch übernimmt ImmoScout24 keine Gewährleistung für technische Mängel, insbesondere für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Datenbank und ihrer Inhalte oder für die vollständige und fehlerfreie Wiedergabe der vom Nutzer in die Datenbank eingestellten Inhalte. Unterbrechungen können sich insbesondere auch im Falle notwendiger Wartungsarbeiten ergeben.
(6) Soweit der Anbieter mit ImmoScout24 die Nutzung von Drittanbieter-Software im Sinne von Ziffer 2 (4) vereinbart, hat der Anbieter selbstständig die Kompatibilität mit der von ihm verwendeten Hardware und Software zu prüfen. ImmoScout24 übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software (einwandfrei) mit der Infrastruktur des Anbieters zusammenarbeitet; es gelten die Angaben des Herstellers. Im Falle von Datenübertragungen, die unter Zuhilfenahme solcher Software über das Internet erfolgen, übernimmt ImmoScout24 keinerlei Haftung dafür, dass die Daten vollständig übertragen, richtig anzeigt und rechtzeitig transportiert werden. Derartige Fehler sowie anderweitige Einschränkungen der vertragsgemäßen Nutzung sind Gegenstand der zur Verwendung der Software vereinbarten Nutzungsbedingungen und Rechtsfolgen gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen.
(7) Im Falle der Registrierung von Domänen für den Anbieter gelten subsidiär die jeweils aktuellen AGB der jeweiligen Registrierungsbehörde. In Österreich ist dies nic.at Internetverwaltungs- und Betriebs GmbH (http://www.nic.at/agb).
(8) Der Anbieter ist nicht berechtigt, die Software, Datenbanken u.a. zu vervielfältigen, zu verändern oder an Dritte weiter zu geben, ausgenommen Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke - sofern sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke unverändert bleiben.
(1) Die Preise und Produkte für die einzelnen ImmoScout24-Dienstleistungen richten sich nach den im Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisen und dem Produktangebot. Davon ausgenommen sind Verträge über das ImmoScout24-Produkt „Smart Professional“, bei denen der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gewährte Rabatt maximal in den ersten 12 Vertragsmonaten gewährt wird. Der Preis setzt sich zusammen aus dem Auftragswert, gegebenenfalls Versandkosten sowie der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Im Falle einer automatischen Vertragslaufzeitverlängerung bestimmt sich die Vergütung für die durch die Verlängerung hinzutretende Vertragslaufzeit jeweils nach der Preisliste der Produkte, welche zwei Wochen vor dem Zeitpunkt der Vertragsverlängerung für den Kunden Gültigkeit hat. Im Falle einer automatischen Vertragsverlängerung bei Dauerschuldverhältnissen behält sich ImmoScout24 das Recht vor, mit jeder Verlängerung eine Preisanpassung in Höhe von 6% vorzunehmen.
(3) Bei Überschreiten einer vertraglich vereinbarten maximalen Objektanzahl stellt ImmoScout24 entsprechend der Übernutzung das jeweils anwendbare Objektpaket gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste für das jeweilige Produkt in Rechnung.
(4) Für den Vertragsstart ist das Datum am Auftragsformular/Vertrag ausschlaggebend. Sollte der Erhalt des Auftragsformulars erst im darauffolgenden Monat erfolgen, ändert sich das Startdatum sinngemäß auf den Monat der Übermittlung der Vereinbarung. Der Verrechnungsstart bleibt davon unberührt.
(5) Im Lastschriftverfahren wird ImmoScout24 den Rechnungsbetrag nicht vor dem zweiten Tag nach Zugang der Rechnung (= Pre-Notification) vom vereinbarten Konto einziehen (= Fälligkeitsdatum). Zahlungen per Rechnung, Kreditkarte, Sofortüberweisung oder anderen Zahlungsmitteln außer Lastschrift sind nach Rechnungserhalt sofort fällig. Die Rechnungsversendung erfolgt via E-Mail oder postalisch. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. Kosten, die durch die Forderungseintreibung bzw. bei Rücklastschriften ImmoScout24 entstehen, werden weiter belastet.
(6) Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich ImmoScout24 vor, die eigene vertragliche Leistung bis zur Beendigung des Verzugs zurückzuhalten. Die Verpflichtung des Anbieters zur Zahlung der Vergütung während der Zurückbehaltung bleibt unberührt.
(7) ImmoScout24 behält sich das Recht vor, das gemäß dieser Ziffer beschriebene Zahlungsmittelangebot (auch für einzelne Produkte oder Services) jederzeit zu erweitern oder einzuschränken.
(1) ImmoScout24 stellt dem Anbieter ein internes System für die Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit der Nutzung der ImmoScout24-Plattform und - Services zur Verfügung. Dieses Beschwerdemanagementsystem ist über die auf https://www.immobilienscout24.at/unternehmen/kontakt-und-ansprechpartner.html angeführten Kontaktmöglichkeiten erreichbar. Es entspricht in seiner Funktionsweise den Vorgaben von Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/1150 und ImmoScout24 wird entsprechende Informationen gemäß Absatz 4 dieser Verordnung den Anbietern mindestens einmal jährlich öffentlich leicht zugänglich machen.
(2) ImmoScout24 ist zur freiwilligen außergerichtlichen Beilegung etwaiger Streitigkeiten mit einem Nutzer bereit, mit denjenigen Mediatoren zusammenzuarbeiten, deren Kontaktdaten auf https://www.immobilienscout24.at/unternehmen/impressum.html hinterlegt sind. Der Rechtsweg wird durch dieses Angebot nicht ausgeschlossen. Eine Mediation kann für beide Parteien Kosten auslösen.
(1) Die Bedingungen, unter denen der Anbieter die Vertragsbeziehung mit ImmoScout24 beenden kann (insbesondere Laufzeiten sowie Frist zu Kündigungen), ergeben sich jeweils aus den zwischen dem Anbieter und ImmoScout24 zum jeweiligen Produkt oder Service geschlossenen Vertragsbedingungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung in gesetzlichen Fällen bleibt in jedem Fall für beide Parteien unberührt.
(2) Kündigungen haben schriftlich (per Brief) an die Immobilien Scout Österreich GmbH zu erfolgen. Die Adresse ergibt sich aus dem Impressum auf der Website von ImmoScout24.
(1) Löst ein Nutzer der Plattform eine Immobiliensuche unter Angabe bestimmter Parameter aus, wird ihm eine Ergebnisliste mit Exposés, die diese Parameter erfüllen, in einer sog. Standardsortierung angezeigt. Bei der Standardsortierung werden die Exposés abhängig davon, welchen Listingtyp die Anbieter der eingeblendeten Exposés gebucht haben, in einem bestimmten Bereich der Ergebnisliste angezeigt. Der Anbieter hat somit die Möglichkeit, mit der Buchung bestimmter ImmoScout24-Produkte („Listingtyp“) die Sichtbarkeit seiner Exposés in der Ergebnisliste zu beeinflussen. Der Nutzer kann zudem die Sortierung der angezeigten Exposés durch eine Einstellung der Sortierkriterien vornehmen. Nach derzeitigem Stand kann die Ergebnisliste mitunter nach den Kriterien „Preis“ oder „Fläche“ jeweils absteigend oder aufsteigend sortiert werden.
(2) Im Falle einer durch den Nutzer gewählten Sortierung sind die Ergebnisse ausschließlich nach diesem Sortierungskriterium angeordnet. ImmoScout24 ist zur jederzeitigen Änderung der Sortierkriterien und der Anzeige der Ergebnisliste berechtigt.
(1) ImmoScout24 behält sich vor, diese B2B-AGB jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens 15 Tagen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Mitteilung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) unter Angabe des Zeitpunkts der Wirksamkeit der Änderungen. Im Übrigen gelten die Vorgaben nach Art. 3 Absatz 2 und 4 der Verordnung (EU) 2019/1150.
(2) Der Anbieter ist innerhalb der oben genannten Frist zur Kündigung des Vertrages in Schriftform berechtigt mit Wirkung zum Ablauf von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung gemäß Ziffer 15 (1), sofern für den Vertrag nicht eine kürzere Kündigungsfrist gilt. Unterlässt er die Kündigung, gelten die abgeänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf das Kündigungsrecht und die Bedeutung der Frist hingewiesen. Bei einer Kündigung bleibt der Nutzer zur Zahlung der bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung von ImmoScout24 nach dem jeweiligen Vertrag gelieferten Leistungen verpflichtet.
(3) Der Anbieter kann nach Erhalt der Mitteilung jederzeit auf die Frist gemäß Ziffer 15 (1) verzichten. Das Einstellen neuer Waren und Dienstleistungen auf der ImmoScout24- Plattform vor Ablauf der Frist gemäß Ziffer 15 (1) gilt als eindeutige bestätigende Handlung zu einem solchen Verzicht, sofern die Frist nicht mehr als 15 Tage beträgt.
(1) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Bei Streitigkeiten zwischen dem Anbieter und ImmoScout24 findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist für beide Vertragsparteien Wien, Österreich.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die B2B-AGB als lückenhaft erweisen.
Stand: 03.07.2020