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Zweifamilienhäuser in Österreich – Günstige Alternative zum Einfamilienhaus

1. Wodurch zeichnet sich ein Zweifamilienhaus aus?

Bei der Immobilie handelt es sich um ein Haus, in dem zwei Familien getrennt voneinander wohnen können. Anders als bei einer Doppelhaushälfte, bei der zwei nebeneinander stehende, identische Häuser miteinander verbunden sind, können sich die Wohneinheiten übereinander in unterschiedlichen Stockwerken befinden.

Auch müssen die beiden Wohnungen nicht gleich groß sein. So gelten zum Beispiel auch Häuser mit Einliegerwohnungen oder separater Dachgeschosswohnung als Zweifamilienhaus.

Jede Wohnung verfügt über einen eigenen Eingang und häufig auch über private Anteile am Garten, daneben gibt es aber auch Allgemeinflächen, für die die Mieter oder Käufer gemeinsam aufkommen.

 

2. Wie hoch sind die Kosten, um ein Mehrfamilienhaus zu kaufen?

Gemessen an den Durchschnittspreisen für den Quadratmeter sind die Häuser nur geringfügig teurer als Wohnungen, dafür muss die Etage aber mit keinem weiteren Eigentümer geteilt werden. Im Vergleich zu Einfamilienhäusern sind die Quadratmeterpreise günstiger.

In den Städten ist die Differenz zwischen den Preisen für Wohnungen und Häuser zum Kaufen wesentlich stärker, was damit zusammenhängt, dass Zweifamilienhäuser dort sehr selten sind. Günstige Häuser finden Interessenten eher in ländlichen Regionen, wobei hier die Bausubstanz besonders geprüft werden muss, da es sich meist um ältere Immobilien handelt.

 

3. Was kostet es, ein Haus mit einer anderen Familie gemeinsam zu mieten?

Bei den Mieten verhält es sich ähnlich wie bei den Kaufpreisen. Das Land ist günstiger als die Stadt, je größer die Immobilie, umso niedriger wird der Quadratmeterpreis. Anders als bei einem mehrstöckigen Mietshaus werden die Betriebskosten für die Allgemeinflächen nur auf zwei Parteien aufgeteilt, weshalb die Nebenkosten höher sein können.

 

4. Wie hoch sind die Preise für das Bauen?

Die günstigste Variante, um ein Zweifamilienhaus zu bauen, ist das Fertighaus. Dadurch, dass die Häuser größer geplant sind als klassische Einfamilienhäuser, sinkt der Quadratmeterpreis. Lediglich die zusätzliche Treppe, die in den ersten Stock führt, stellt einen nennenswerten Mehraufwand dar. Für ein circa 110 m² großes Gebäude, was eher einer kleinen Variante eines Mehrfamilienhauses entspricht, muss mit mindestens 300.000 Euro gerechnet werden, wobei hier der Innenausbau und das Grundstück noch nicht berücksichtigt sind.

 

5. Wo gibt es in Österreich Zweifamilienhäuser?

Zweifamilienhäuser sind in Österreich eher eine Familienangelegenheit und typisch für die ländlichen Regionen. Besonders im Westen Österreichs entscheiden sich viele junge Menschen aufgrund der hohen Grundstückspreise, das Elternhaus zu einem Zweifamilien- oder Mehrgenerationenhaus auszubauen. Die Eltern leben dann meist aufgrund der Barrierefreiheit im Erdgeschoss, während die Kinder eine Wohnung mit durchschnittlich 130 Quadratmetern Fläche im oberen Stock beziehen.

Dementsprechend gibt es ein sehr gutes Angebot an neuwertigen und neuen Häusern in unterschiedlichen Größen, wobei die einzelnen Wohnparzellen tendenziell kleiner sind als bei freistehenden Einfamilienhäusern.

In Städten ist diese Immobilienvariante selten, hier sind Reihenhäuser und Doppelhaushälften beliebter. Häuser, in denen zwei Familien gemeinsam wohnen, sind am ehesten an den Stadträndern zu finden. Der Großteil davon ist von älterer Bausubstanz.
 

6. Welche Besonderheiten gelten laut Mietrechtsgesetz?

Wer ein Zweifamilienhaus mieten möchte, muss bedenken, dass es sich dabei um eine Vollausnahme vom Mietrechtsgesetz handeln kann. Dies ist dann der Fall, wenn sich in dem Gebäude maximal zwei selbstständige Wohnungen befinden.

Für den Mieter bedeutet das, dass er jederzeit kündbar ist und der Hauptmietzins Verhandlungssache ist. Auch die Übernahme der Instandhaltungskosten ist Verhandlungssache.

Dadurch, dass der Vermieter relativ unkompliziert kündigen kann, gewährt er dem Mieter dafür aber häufig niedrigere Mieten als bei einem auf lange Zeit befristeten Vertrag oder einem Mietverhältnis im Vollanwendungsbereich des MRGs.

 

7. Wie ist der Besitz bei Zweifamilienhäusern geregelt?

Aus rechtlicher Sicht kann es sich beim Immobilienbesitz um Miteigentum oder um Wohnungseigentum handeln:

  • Beim Miteigentum sind beide Käufer Besitzer derselben Sache, die joch aufgeteilt ist. Die Besitzverhältnisse werden in Bruchzahlen angegeben. Bei ½ besitzt folglich jeder die Hälfte der Liegenschaft. In diesem Sinne ist häufig auch von einem ideellen Anteil die Rede, da zum Beispiel das Dach nicht aufgeteilt wird, sondern gemeinsamer Besitz ist.
  • Klarer sind die Verhältnisse beim Wohnungseigentum, bei dem genau definiert ist, welche Teile welcher Eigentümer alleine nutzen darf. Ein Wohnungseigentümer ist gleichzeitig immer auch ein Miteigentümer der gesamten Liegenschaft.

Teilen sich zwei fremde Familien oder Freunde die Immobilie, ist das Wohnungseigentum die übliche Variante. Im Grundbuch ist genau definiert, welche Gebäudeteile und Gartenanteile zu welcher Wohneinheit gehören.
 

Tipp: Die einzelnen Besitzer sollten sich mit einem Vorkaufsrecht in das Grundbuch eintragen lassen. Sollte die andere Partei den Hausanteil verkaufen wollen, ist dem bestehenden Anrainer der Vorzug zu geben, sofern er mit dem Höchstgebot mithält.


Bei Erbschaften wird hingegen meist ein Miteigentum vererbt. Solange die Familienmitglieder gut miteinander auskommen, ist dies kein Problem, doch wenn es zu Streit kommt, kann meist nur mehr mittels Trennungsklage geklärt werden, wem welcher Anteil gehört.

Um dies zu vermeiden, ist es häufig üblich, entweder die gesamte Immobilie zu verkaufe und sich den Erlös zu teilen, oder dem zweiten Besitzer den Anteil abzukaufen.

 

8. Was sind häufige Probleme des gemeinsamen Wohnens?

Nicht nur Familien, sondern auch enge Freunde können sich aus Kostengründen für diese Hausart entscheiden. Das gemeinsame Zusammenleben Tür an Tür birgt aber viel Konfliktpotential, insbesondere bei den Allgemeinflächen. Gibt es keine Verwaltung und keinen Hausmeister, müssen sich die beiden Parteien untereinander über Wartung, Instandhaltung und Pflege einigen.

Auch die Zuständigkeiten sind nicht immer klar, etwa wer die Hauseinfahrt räumen muss oder wer für Arbeiten am Haus wieviel bezahlt.

 

9. Wie können Konflikte vermieden werden?

Egal ob verwandt oder befreundet – in jedem Fall sollte ein Vertrag für das gemeinsame Wohnen unter einem Dach erstellt werden, in dem Einigungen bezüglich Hausordnung und Kostenaufteilung gemacht werden.

Handelt es sich um unterschiedlich große Wohneinheiten, ist es üblich, auch die Kosten dafür entsprechend anteilig zu verrechnen. In diesem Zusammenhang ist dann allerdings zu klären, ob die Anzahl der Quadratmeter auch über die Gewichtung bei Abstimmungen entscheidet. Der Eigentümer mit dem kleineren Anteil hätte in solchen Fällen das Nachsehen, müsste dafür aber einen geringeren Kostenanteil übernehmen.