Überall dort, wo mehr Platz neben Räumen für Schlaf- und Wohnzimmer benötigt wird, ist eine 3-Zimmer-Wohnung die nächstbeste Lösung für Singles, Paare und kleine Familien. Die Räume können dabei vielfältig genutzt werden. Mit den richtigen Tipps und Tricks bei Miete und Kauf sind Interessenten optimal für den Beginn des nächsten Lebensabschnitts vorbereitet.
1. Was zeichnet eine 3-Zimmer-Wohnung aus?
2. Für wen eignet sich eine 3-Zimmer-Wohnung?
3. Was spricht für und gegen den Kauf einer 3-Zimmer-Wohnung?
4. Was sollten Interessenten bei der Wohnungssuche beachten?
5. Was ist rechtlich beim Abschluss eines Mietvertrages zu beachten?
6. Wie viel kostet eine 3-Zimmer-Wohnung?
Eine 3-Zimmer-Wohnung bietet neben Küche, Diele und Badezimmer drei weitere Zimmer. Davon lässt sich eines flexibel als Arbeitszimmer, Gäste- oder Kinderzimmer nutzen, in den beiden übrigen Zimmern werden üblicherweise mit Wohn- und Schlafzimmer die wichtigsten Lebensräume in einer Wohnung abgedeckt. Natürlich sind auch Wohngemeinschaften in 3-Zimmer-Wohnungen nicht unüblich, dann ändert sich entsprechend die Nutzung der Einzelräume. Die Größe von 3-Zimmer-Wohnungen bewegt sich dabei je nach Schnitt und Aufteilung zwischen 75 und 100 Quadratmetern.
Die Interessenten für 3-Zimmer-Wohnungen sind sehr unterschiedlich. Durch die unterschiedliche Verwendung der Zimmer eignet sich eine solche Wohnung für viele verschiedene Wohnarten und Mietertypen. In der Regel leben hier innerhalb der unterschiedlichen Wohnkonstellationen zwischen zwei und vier Personen.
Die erste gemeinsame Wohnung bietet mit drei Zimmern genug Raum, um sich gemeinsam einzurichten, aber auch eigene Freiräume auszuleben. Wenn zwei voll Berufstätige zusammenziehen, ist ein drittes Zimmer in der Regel auch finanziell möglich. Neben Wohn- und Schlafzimmer verwenden junge Paare das dritte Zimmer gerne als Büro, Ankleide- oder Fitnessraum.
Besonders in Groß- oder Universitätsstädten wie Wien oder Innsbruck rentieren sich Wohngemeinschaften besonders gut. Die Teilung der Kosten macht das WG-Leben oftmals attraktiver als den Bezug einer Garconnière. In Zeitabständen von wenigen Jahren ziehen Mitbewohner ein und aus, die Zimmer werden separat weitervermittelt. Eine 3-Zimmer-Wohnung kann dabei mit oder ohne Gemeinschaftsraum als Wohngemeinschaft mit zwei oder drei Bewohnern genutzt werden.
Frisch gebackene Eltern nutzen die 3-Zimmer-Wohnung in einer klassischen Aufteilung mit Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer. Haben sich die Eltern bereits vor dem Nachwuchs für eine 3-Zimmer-Wohnung entschieden, kann das dritte Zimmer bei Bedarf in ein Kinderzimmer umfunktioniert werden. Nicht selten wird eine Schwangerschaft geplant und deshalb bereits früh bei der Wohnungssuche berücksichtigt. Selbst ein zweites Kind könnte hier in einem geteilten Kinderzimmer untergebracht werden, bis im fortgeschrittenen Kindes-Alter ein eigenes Zimmer benötigt wird.
Auch für Rentner sind 3-Zimmer-Wohnungen eine attraktive Wohnlösung. Im Gegensatz zum mehrstöckigen Eigenheim liegen die Wohnungen in der Regel auf einer Etage. In Verbindung mit altersgerechter Einrichtung wie einem barrierefreien Badezimmer wird späteren Bewegungsschwierigkeiten und -einschränkungen vorgebeugt. 3-Zimmer-Wohnungen bieten auch hier verschiedene Nutzungs-Optionen. Gästezimmer ermöglichen den Besuch der Enkelkinder, ein Hobbyraum schafft Platz für Beschäftigung im Alltag.
Jede Immobilie bietet eigene Vorzüge, die einen Kauf rechtfertigen, aber auch Risiken, mit denen gerechnet werden muss. Der Charme einer Altbauwohnung reicht nicht aus, wenn Mängel wie eine fehlende Isolierung selbst getragen werden müssen. Die Hemmschwelle ist beim Wohnungskauf um Einiges höher, da mit dem Eigentum auch die Verantwortung mit dem dazugehörenden Risiko auf den Käufer übergeht. Die verschiedenen Beweggründe eines Kaufs, ob für die eigene Nutzung oder Weitervermietung, spielen hierbei eine zentrale Rolle. Nicht umsonst ist diese Entscheidung umstritten und von verschiedenen Meinungen geprägt. Der Immobilienkauf wird dabei oft nicht nur als Langzeitinvestition, sondern sogar als neuer Lebensabschnitt angesehen.
Besonders Vollverdiener mittleren Alters ziehen einen Wohnungskauf als Altersvorsorge in Betracht. Für Familienmenschen fließt der Wunsch, sich langfristig niederzulassen, ebenfalls in diese Entscheidung ein. Der Immobilienkauf kann aber natürlich auch als Anlage und zur Weitervermietung an Dritte getätigt werden. Doch nicht für jeden ist dieser Gedanke relevant. Besonders junge Menschen möchten sich nicht gerne in einem frühen Stadium ihres Lebens auf eine Immobilie festlegen. Egal ob die Wohnung vom Käufer selbst bewohnt oder weitervermietet wird - Kosten entstehen kontinuierlich im Rahmen von Sanierungen, Vorsorgereparaturen oder Verschleißschäden.
Doch in einer Zeit, in der klassische Spareinlagen durch geringe Zinsbeträge zunehmend unattraktiver werden, investieren auch Jungverdiener ihr Geld immer öfter in Immobilien. Bei der Suche nach einem geeigneten Wohnobjekt hingegen stehen Interessenten jedes Mal vor der Entscheidung: Kauf oder Miete? Insbesondere für Menschen, die einen langfristigen Aufenthalt an einem festen Wohnsitz planen, ist das keine leichte Entscheidung.
3-Zimmer-Wohnungen sind im Gegensatz zu anderen Wohnungen besonders beliebt bei Wohnungskäufern. Denn während Ein-Zimmer-Wohnungen oft nur für einen bestimmten Lebensabschnitt von Studenten- oder Single-Haushalten bewohnt werden, ist eine Wohnung mit drei Zimmern funktional wandelbar. Sie ist in höherem Maße für das langfristige Zusammenwohnen geeignet. Durch die attraktive Anzahl von drei Räumen kann dabei beispielsweise ein ehemaliges Kinderzimmer im Handumdrehen in ein Büro umfunktioniert werden. Eine gut geschnittene 3-Zimmer-Wohnung in einer günstigen Lage ist demnach ein attraktives Kaufobjekt.
Die Überlegung zum Immobilienkauf entsteht nicht über Nacht. Bei Familien oder Paaren treffen dabei verschiedene Meinungen und Anforderungen an die Immobilie aufeinander. Wer nicht auf sein Bauchgefühl vertrauen und eine objektive Entscheidung fällen möchte, sollte dabei die elementaren Vor- und Nachteile eines Wohnungskaufs gegeneinander abwägen:
Vorteile | Nachteile |
Langfristige Kapitalanlage | Langfristige finanzielle Last |
Freie Entscheidung: Eigenbenutzung oder Weitervermietung | Hohe Verantwortung bei der Weitervermietung |
Gesicherte Altersvorsorge | Feste Bindung an die Immobilie |
Kostensenkung nach vollendeter Abzahlung | Eigenrisiko für Schäden und Wertminderung |
Vererbung an kommende Familiengenerationen möglich | Langfristige Kosten durch die Instandhaltung |
Umbau der Immobilie problemlos möglich | Kein Eigenheim durch gegebenenfalls weitere Eigentümer im Haus |
Keine Abhängigkeit von Vermietern |
Allein aus den Vor- und Nachteilen eines Wohnungskaufs lässt sich trotzdem noch lange keine Entscheidung fällen. Wichtig ist, ob die Chancen und Vorteile des Wohnungskaufs für den Interessenten von so hoher Bedeutung sind, dass sie die Risiken überwiegen.
Egal ob Miete oder Kauf, bei einer Wohnungsbesichtigung sollten elementare Fragen zum Objekt beantwortet werden. Der erste Eindruck ist zwar wesentlich und bleibend, aber besonders bei Wohnungen können bestimmte wichtige Aspekte nicht auf den ersten Blick erkannt werden. Mit der richtigen Vorbereitung des Besichtigungstermins können Interessenten allerdings bereits schnell herausfinden, ob die Immobilie für sie in Frage kommt.
Die wichtigsten Tipps für die Wohnungsbesichtigung sollten dabei mit dem Vermieter/-käufer besprochen und bei Verhandlungen berücksichtigt werden. Dabei sollte zwischen Kriterien bezüglich der Wohnung selbst und Kriterien, die das Wohnungsumfeld betreffen, unterschieden werden:
Wohnungsbezogene Kriterien
Umfeldbezogene Kriterien
Neben Mängeln am Mietobjekt und Kündigungsbedingungen, die im hohen Maße von den Umständen des Einzelfalls abhängen, gibt es weitere kleine Fallen und unvorhergesehene Unannehmlichkeiten, mit denen sich Mietinteressenten vor dem Vertragsabschluss unbedingt beschäftigen sollten. Besonders wichtig ist die Absprache bezüglich steigender Fixkosten sowie der bevorstehenden Mietzeit:
Beim Mietvertrag sollte die Festlegung einer Mindestmietdauer beachtet werden. Befristete Vertragslaufzeiten müssen schriftlich vereinbart sein. Bei befristeten Wohnungen nach dem Mietrechtsgesetz muss die Laufzeit des Vertrages dabei mindestens drei Jahre betragen. Die vorzeitige Kündigung ist möglich, aber mit gerichtlichem Aufwand verbunden. Vor dem Vertragsabschluss ist daher sicher zu stellen, dass die Vorstellungen des Vermieters in Bezug auf die Mietdauer mit denen des zukünftigen Mieters übereinstimmen.
Langfristige Mieter werden von Mieterhöhungen meist überrascht, die Mieterhöhungen werden aber oft unhinterfragt hingenommen. Wohnungen unterliegen nach dem bestehenden Mietrechtsgesetz der sogenannten Wertsicherungsvereinbarung. Diese richtet sich nach einem Richtwert, der bestimmt, inwiefern der Mietzins erhöht werden darf. Der Richtwert wird etwa alle zwei Jahre aktualisiert. Mietverträge, die vor dem 1. März 1994 geschlossen wurden, sind allerdings von dieser Regelung ausgeschlossen.
Im Gegensatz zu Wohnungen mit weniger Zimmern ist der Mietpreis einer 3-Zimmer-Wohnung entsprechend der Quadratmeterzahl höher anzusetzen. Bei mehreren zahlenden Mietern in Wohn- oder Lebensgemeinschaften kann die Miete dabei aufgeteilt werden. Der Preis pro Person liegt dann in der Regel etwa bei den Kosten für eine Garconnière, also eine Ein-Zimmer-Wohnung. Ist ein Zimmer besonders klein oder nur im Durchgang durch ein anderes Zimmer erreichbar, ist die Nutzbarkeit des dritten Raumes eingeschränkt und die Wohnung somit möglicherweise nicht als 3-Zimmer-Wohnung vom Mieter zu nutzen. Dieser Einwand muss jedoch im Einzelfall betrachtet und begründet werden.
Der Preis muss letzten Endes in einem nachvollziehbaren Verhältnis zwischen den verschiedenen aufgeführten Kriterien stehen. Da die 3-Zimmer-Wohnung als klassisches Wohnkonzept in dicht und dünn besiedelten Landkreisen vertreten ist, kann nur schwer ein aussagekräftiger Mittelwert angegeben werden. In einer attraktiven Lage sollte bei 3-Zimmer-Wohnungen mit einer Kaltmiete um etwa 1.000 Euro pro Monat gerechnet werden. Je besser der Zustand, die Lage und die Ausstattung der Wohnung sind, kann aber auch ein entsprechend höherer Preis verlangt werden.
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