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Sozialwohnungen in Österreich – Günstiges Wohnen für Bedürftige

So wichtig ist der Gemeindebau

Sozialwohnungen sind eine notwendige Einrichtung, um jedem Menschen in Österreich ein Dach über dem Kopf zu ermöglichen. Circa 40 Prozent aller Mietverträge werden jährlich für Gemeindewohnungen und Wohnungen von gemeinnützigen Bauvereinigungen abgeschlossen. Die Nachfrage ist ungebrochen.

1. Was ist eine Sozialwohnung?

2. Welche Voraussetzungen müssen Bewohner erfüllen?

3. Welche Einkommensgrenzen gelten in Österreich?

4. Wer ist Ansprechpartner für eine Gemeindewohnung?

5. Wie läuft das Beantragen einer Sozialwohnung ab?

6. Was passiert, wenn der Antragssteller die Wohnung ablehnt?

7. Wie wird sich der Wohnungsmarkt in Zukunft entwickeln?

8. Welche konkreten Maßnahmen gibt es für das leistbare Wohnen?

9. Wie groß ist die typische Gemeindewohnung?

 

1. Was ist eine Sozialwohnung?

Sozialwohnungen, in Österreich auch als Gemeindebau bekannt, sind Wohnungen, deren Bau staatlich gefördert wurde und die für sozial bedürftige Menschen errichtet werden. Diese dürfen eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreiten und müssen verschiedene Kriterien erfüllen. Die Regelungen sind von Bauträger zu Bauträger unterschiedlich.

Die Miete ist beim sozialen Wohnungsbau sehr gering, für die Bewohner ist der Gemeindebau aufgrund ihrer finanziellen Situation die einzige Möglichkeit, ein eigenes Dach über dem Kopf zu haben. Bekannte Gemeindebauten in Österreich sind der Karl-Marx-Hof und die Solar-City in Wien sowie das Olympische Dorf in Innsbruck.

 

2. Welche Voraussetzungen müssen Bewohner erfüllen?

Nicht jeder hat das Recht auf eine Sozialwohnung. Das Wohnen im Gemeindebau ist bedürftigen Menschen mit geringem oder keinem finanziellen Einkommen vorbehalten. Daneben müssen die Antragssteller ein gewisses Mindestalter haben und schon eine bestimmte Zeit ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. In Bezug auf die Staatsbürgerschaft muss einer der folgenden Punkte erfüllt werden:

  • österreichische Staatsbürgerschaft
  • EU-Bürger
  • EWR-Bürger
  • schweizerische Staatsbürger
  • Ausländer mit Daueraufenthaltsgenehmigung
  • Flüchtlinge nach Genfer Konvention

Es haben nur Menschen Anspruch auf eine Sozialwohnung, die bereits von einer sozialen Einrichtung, z.B. vom Sozialamt, betreut werden und bei denen bisher noch kein Mietzinsrückstand besteht.

 

3. Welche Einkommensgrenzen gelten in Österreich?

Die Grenze, wie hoch das Gehalt sein darf, um eine geförderte Wohnung zu mieten, wird von den jeweiligen Gemeinden und Städten festgelegt. Sie kann sich je nach Region stark unterscheiden und hängt unter anderem davon ab, wie hoch die regional üblichen Lebenserhaltungskosten und/oder Durchschnittsgehältern sind.

In Wien liegt die Gehaltsgrenze bei 44.210 Euro pro Jahr für eine Person und 66.180 Euro für zwei Personen. In Niederösterreich darf eine Person nicht mehr als 40.000 Euro pro Jahr verdienen, bei einem zwei-Personen-Haushalt sind 65.000 Euro das Limit.

Allgemein gilt, dass die Gehaltsgrenze für Wohnungen zur Miete niedriger ist als die Grenze für Eigentum.

 

4. Wer ist Ansprechpartner für eine Gemeindewohnung?

Der Großteil der geförderten Wohnungen wird von gemeinnützigen Bauträgern gefördert. Allein in Wien gibt es davon über 30, auch in den anderen österreichischen Landeshauptstädten gibt es jeweils gleich mehrere Anlaufstellen dieser Art.

Während in den Städten vermehrt große Siedlungen oder Häuser mit vielen Mietparzellen durch Bauträger realisiert werden, sind die Bauherren am Land überwiegend die Gemeinden. Projekte von gemeinnützigen Vereinigungen sind hier eher selten.
 

Tipp: Vor allem Familien mit dem Wunsch nach Nachwuchs sollten sich bei verschiedenen Bauträgern um eine Wohnung bewerben. Die Nachfrage nach Sozialwohnungen in Österreich ist nämlich deutlich höher als das Angebot. Für gewöhnlich beträgt deshalb die Wartezeit mindestens 1,5 Jahre. Je größer die Wohnung und je spezieller die Wünsche, umso länger muss darauf gewartet werden.

5. Wie läuft das Beantragen einer Sozialwohnung ab?

Der Antrag kann mittlerweile problemlos über ein Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Zum Antrag gehören:

  • ein Personalausweis
  • eine Geburtsurkunde
  • die E-Card oder Sozialversicherungsnummer
  • ein Nachweis über das aktuelle Einkommen.

Wird der Antrag gewährt, kommt der Bewerber auf eine Warteliste und erhält einen Vormerkschein oder ein Wohn-Ticket. Sobald eine Wohnung frei wird, wird er zur Besichtigung eingeladen. Je nach Gemeinde kann es Bevorzugungen geben, etwa in Wien. Antragssteller, die mindestens zwei Jahre ihren Hauptwohnsitz in der Stadt hatten, können bei der Reihung einen Bonus von bis zu neun Monaten bekommen. Auch Familien oder Personen mit akuter Wohnungsnot können vorgereiht werden.

 

6. Was passiert, wenn der Antragssteller die Wohnung ablehnt?

Trotz der Wohnungsnot muss der zukünftige Mieter dem ersten Vorschlag nicht zustimmen, er hat das Recht auf die Besichtigung einer zweiten Sozialwohnung. Wird auch diese abgelehnt, wird der Bewerber für drei Jahre gesperrt und wieder hinten angereiht.

 

7. Wie wird sich der Wohnungsmarkt in Zukunft entwickeln?

Als Reaktion auf die zunehmende Wohnungsknappheit wurde voriges Jahr die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank vereinbart. Sie soll über einen Kredit bei der Europäischen Investitionsbank den Bauträgern in Österreich günstige Baukredite gewähren. Der größte Aktionär dieser Bank ist die Österreichische Hotel- und Tourismusbank ÖHT, gefolgt von der sWohnbaubank und der Raiffeisen Bausparkasse. In den nächsten Jahren sollen so 30.000 neue Wohnungen geschaffen werden.

Ebenfalls im vorigen Jahr haben gewerbliche und gemeinnützige Bauträger die „Plattform Wohnungsbau“ gegründet, die mit einem Forderungskatalog auf die größten Schwierigkeiten des Gemeindebauwesens aufmerksam macht. Diese sind vor allem die strengen Normen in Bezug auf Brandschutz, Barrierefreiheit und Qualitätsstandards, durch die die Baukosten unnötig in die Höhe steigen. Auch fehlendes Bauland und die hohen Kosten für Grundstücke dämmen den sozialen Wohnungsbau ein.

 

8. Welche konkreten Maßnahmen gibt es für das leistbare Wohnen?

Dass der Anteil der Wohnkosten am Haushaltskommen der Österreicher mit circa 20 Prozent deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegt, soll auch in Zukunft so bleiben. Drei von vielen Maßnahmen, um das leistbare Wohnen zu sichern, werden in folgenden Bundesländern ergriffen:

  • Salzburg: Die Salzburg Wohnbau GmbH hat ihr Geschäftsgebiet zwischen Salzburg, Kufstein und Innsbruck ausgebaut und wird in Zukunft auch im benachbarten Bayern bauen. Um die Wohnungsnot in der Stadt Salzburg zu verringern, wird die Attraktivität der umliegenden Gebiete durch günstige Mieten und neue Projekte gesteigert.
  • Tirol: Tirol lässt mit einem besonderen Projekt aufhorchen. Das Bundesland plant, in den nächsten Jahren bis zu 700 neue Wohnungen zu schaffen. Das Besondere ist der Preis: Der Mietpreis soll pro Quadratmeter nur fünf Euro brutto betragen. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für eine Mietwohnung in Innsbruck-Stadt lag in den letzten drei Jahren bei über € 10.
  • Wien: In Wien gibt es viele kommunale Wohnungsbauten, die zu eigenen kleinen Vierteln mit Geschäften, Schulen, Kindergärten, Veranstaltungszentren und mehr geworden sind. Besonders das aktuelle Projekt „Danube Flats“ sorgt für Aufsehen. In dem 180 Meter hohen, modernen Turm sollen bis zu 500 Eigentumswohnungen untergebracht werden. Zusätzlich beinhaltet das Projekt circa 40 Sozialwohnungen. Diese Sozialwohnungen wären ein Prestigeobjekt, jedoch gibt es starke Kritik, z.B. von der Architektenkammer und verschiedenen Bürgerinitiativen.

 

9. Wie groß ist die typische Gemeindewohnung?

Sozialwohnungen sind im Schnitt kleiner als nicht-geförderte Wohnungen. Während diese im österreichweiten Durchschnitt eine Wohnfläche von über 70 Quadratmetern haben, sind es bei Gemeindewohnungen knapp über 60, die sich auf drei Räume verteilen. Am größten sind sie in Vorarlberg, Wien und Tirol, am kleinsten in Ober- und Niederösterreich. Pro Person stehen im Schnitt knapp unter 30 Quadratmeter zur Verfügung.