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Wohngemeinschaften in Österreich – Beliebte Wohnform für junge Menschen

Günstig wohnen mit geteiltem Wohnraum

Für viele Österreicher ist die WG die einzige Möglichkeit, um in der Stadt relativ günstig wohnen zu können. Längst ist das gemeinschaftliche Zusammenleben nicht mehr nur bei Studenten beliebt. Bei der Entscheidung für diese Wohnform ist jedoch einiges zu beachten.

1. Wo finden Interessenten in Österreich eine WG?

2. Was kostet ein Zimmer in einer WG?

3. Wie sieht der Mietvertrag bei einer Wohngemeinschaft aus?

4. Welche Alternativen gibt es zur Untermiete?

5. Was passiert, wenn der Hauptmieter einer WG den Mietvertrag kündigt?

6. Wo liegen die Vorteile eines WG-Zimmers?

7. Welche Nachteile hat eine WG?

8. Wie wird das Zusammenleben organisiert?

9. Wie ist der Trend bei WGs in Österreich?

 

1. Wo finden Interessenten in Österreich eine WG?

Das abwechslungsreichste Angebot an Zimmern in Wohngemeinschaften gibt es in Österreichs Studentenstädten. In Bezug auf Größe, Preis und Lage bietet Wien die beste Auswahl. Auch in Salzburg, Innsbruck und Graz sind WGs eine beliebte Wohnungsform, gemessen an den Preisen pro Quadratmeter sind sie aber eher teuer, sofern sie sich in Nähe zur Universität befinden sollen. In den Bezirkshauptstädten sowie in ländlichen Regionen Österreichs sind WGs sehr selten, hier handelt es sich meist um Einrichtungen für spezielle Zielgruppen, wie etwa Senioren, alleinerziehende Mütter oder Jugendliche.
 

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2. Was kostet ein Zimmer in einer WG?

Wird das Zimmer untervermietet, kann der Hauptmieter anteilig 150 Prozent von der Hauptmiete verlangen. Bei mehreren Einzelverträgen zahlt der Untermieter nur für die von ihm alleine zur Verfügung stehenden Quadratmeter und einen Anteil an den allgemein genutzten Flächen. Je nach Region können die Preise sehr unterschiedlich sein. So sind die Städte Innsbruck, Salzburg und Wien die teuersten Orte für WGs. In Wien gibt es österreichweit das beste Angebot an Wohnungen mit zwei, drei oder mehr Mitbewohnern. Grundsätzlich gilt: Der Westen Österreichs ist teurer als der Osten und die Stadt deutlich teurer als das Land.

 

3. Wie sieht der Mietvertrag bei einer Wohngemeinschaft aus?

Die häufigste Vertragsform bei der Gründung einer WG ist jene, bei der ein Hauptmieter den Mietvertrag unterzeichnet und er die einzelnen Zimmer untervermietet. Er hat damit die freie Entscheidung bei der Wahl der Mitbewohner, trägt aber auch die Verantwortung. Der Hauptmieter ist erster Ansprechpartner für den Vermieter. Kommt es zu Zahlungsverzügen der Untermieter, muss er für diese vorerst einspringen, da sonst eine Kündigung drohen kann.

Auch für Beschwerden, Beschädigungen der Wohnung und nachteiligen Gebrauch haftet der Hauptmieter, er kann die Verantwortung gegenüber dem Vermieter nicht an den Untermieter abgeben, selbst wenn dieser der Verursacher ist.

Ein alleiniger Hauptmieter hat aber den Vorteil, dass er meist auch eine organisierende Funktion übernimmt. Außerdem müssen bei einem Wechsel der Mitbewohner – wie er bei Studenten-WGs sehr häufig vorkommt – die Mietverträge nicht geändert werden, sofern nicht der Hauptmieter selbst auszieht.

 

4. Welche Alternativen gibt es zur Untermiete?

Um die Kontrolle zu bewahren und selbst entscheiden zu können, wer in der Wohnung wohnt, werden häufig auch nur einzelne Räume mit Mitbenutzung der Gemeinflächen vermietet. Für die Mitbewohner hat dies den Vorteil, dass jeder einzeln für die Bezahlung der Miete verantwortlich ist. Ist ein Bewohner säumig, müssen nicht die anderen einspringen und es besteht für sie auch nicht die Gefahr der fristlosen Kündigung. Auch müssen sie bei leerstehenden Räumen nur die Miete für ihr Zimmer bezahlen.

Ein Nachteil dieser Mietvariante ist, dass die einzelnen Mieter kein Mitspracherecht bei der Auswahl des neuen Mieters durch den Vermieter haben. Es kann also keine Entscheidung aufgrund von Sympathien getroffen werden. Zwar können die bestehenden Bewohner dem Vermieter Vorschläge für neue WG-Mitglieder machen, dieser ist jedoch nicht zur Annahme verpflichtet.

 

5. Was passiert, wenn der Hauptmieter einer WG den Mietvertrag kündigt?

Sind die anderen Bewohner nur Untermieter, dann müssen sie im schlimmsten Fall mit dem Hauptmieter gemeinsam ausziehen. Allerdings haben sie die gleichen Rechte wie ein Hauptmieter. Das bedeutet, dass sich dieser an die geltenden Kündigungsfristen halten und er die Mitbewohner rechtzeitig über den Auszug informieren muss. Der Untermietvertrag verliert mit der Kündigung seine Gültigkeit. Zwar kann der Untermieter als neuer Hauptmieter empfohlen werden, der Vermieter kann sich aber auch ohne Nennung von Gründen dagegen entscheiden.

 

6. Wo liegen die Vorteile eines WG-Zimmers?

Ein häufiger Grund für das Leben in einer WG sind die damit einhergehenden Kosteneinsparungen. Anrainer einer Wohngemeinschaft teilen sich den Mietpreis sowie die Nebenkosten und minimieren damit den finanziellen Aufwand für das Wohnen - eine Praxis, die sich speziell bei einkommensschwachen Gruppen, wie jungen Studenten, Lehrlingen und Berufsanfängern etabliert hat. Oftmals gehen die Motive für ein WG-Zimmer jedoch über den wirtschaftlichen Aspekt einer „Zweck-WG“ hinaus, die Mitbewohner leben als Gemeinschaft, mit gemeinsamen Unternehmungen und gegenseitiger Hilfe.

 

7. Welche Nachteile hat eine WG?

Das gemeinsame Zusammenleben fremder Personen bietet auch einiges an Konfliktpotential. Denn auch wenn die Regeln klar definiert sind, kann es durchaus sein, dass es ein Mitbewohner mit dem Putzplan nicht so genau nimmt, oder dass er eine andere Definition von Sauberkeit hat. Zwar hat der Mieter ein eigenes Zimmer und damit einen Rückzugsort, jedoch kann das gemeinsame Teilen eines Badezimmers auf Dauer anstrengend sein. Auch das Rauchen in der WG sowie unterschiedliche Lebensstile sind häufige Streitpunkte. Umso wichtiger ist es, sich vor dem Einzug kennenzulernen.

 

8. Wie wird das Zusammenleben organisiert?

Dadurch, dass anfänglich fremde Personen gemeinsam unter einem Dach wohnen, können Konflikte entstehen. Folgende Tipps helfen dabei, diese zu vermeiden:

  • Das Kennenlernen vor der Vertragsunterzeichnung sollte über ein einzelnes Bewerbungsgespräch hinausgehen. Bei einem gemeinsamen Abendessen können zum Beispiel wichtige Infos über die Ansichten bezüglich Sauberkeit, Rauchen, Hobbies oder Ernährung ausgetauscht werden.
  • Ein verbindlicher Putzplan und eine wohnungsinterne Hausordnung, die von allen Mitbewohnern unterzeichnet wird, klären die Zuständigkeiten. Auch sollte geklärt werden, ob es eine gemeinsame Haushaltskasse gibt, ob jeder seine Lebensmittel selbst einkauft oder ob gemeinsam gekocht wird.
  • Gemeinsame Aktivitäten stärken die Gemeinschaft und den Wohlfühlfaktor.

 

9. Wie ist der Trend bei WGs in Österreich?

Die Anzahl an WGs nimmt in Österreich beständig zu. Im Schnitt teilen sich 2,5 nicht miteinander verwandte Personen einen Haushalt. Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und Wien haben einen relativ hohen Anteil an WGs mit vier und mehr Personen.

Wohngemeinschaften sind längst nicht mehr nur für Studierende interessant. Tatsächlich sind die meisten WG-Bewohner Österreichs im Schnitt zwischen 30 und 54 Jahre alt.

Eine neue Zielgruppe sind alleinstehende Senioren, die noch nicht auf fremde Hilfe angewiesen sind. Vor allem ältere Menschen ohne Angehörige können damit der drohenden Vereinsamung entgehen. Neben den klassischen Zweckgemeinschaften gibt es betreute Einrichtungen, in denen professionelle Hilfe in Form einer Pflegekraft anwesend ist oder Essen auf Rädern angeboten wird.

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