Vor allem in Großstädten wie Wien oder Graz gestaltet sich die Parkplatzsuche mitunter schwierig. Nicht jede Wohnung verfügt über Anwohnerparkplätze, wodurch häufig unnötig hohe Kosten durch Kurzparkzonen anfallen. Wer dem Stress entfliehen möchte und einen sicheren Stellplatz parat haben möchte, kann eine Garage kaufen oder auf eine Mietgarage zurückgreifen.
Welche Vor- und Nachteile haben Garagen und Tiefgaragenstellplätze?
Warum eine Garage mieten statt kaufen?
Wann lohnt es sich eine Garage zu kaufen?
Welche Ausstattung sollte eine garage haben?
Welche rechtlichen Regelungen gilt es zu beachten?
Sowohl ein Tiefgaragenstellplatz als auch eine Garage schützen das Auto vor Witterungsschäden durch Sonneneinstrahlung, Regen oder Schnee. Ein überdachter Stellplatz garantiert zudem im Sommer stets einen kühlen Innenraum und sorgt im Winter für eisfreie Scheiben. Gleichzeitig wird der Wagen auch vor Vandalismus, Einbruch und Diebstahl besser geschützt als auf einem Stellplatz unter freiem Himmel. Einige Versicherungsanbieter gewähren daher einen bestimmten Rabatt in der Kasko-Versicherung für Garagenfahrzeuge. Um an den monatlichen Rabatt von etwa fünf Prozent zu kommen, spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Garage zum Kauf oder zur Miete handelt. Sie dient darüber hinaus häufig nicht nur als Stellplatz für das Auto, sondern auch als zusätzlicher Stauraum, der mitunter fehlende Kellerräume ersetzen kann. Neben dem PKW können hier Fahrräder, Kindersitze und mehr verstaut werden. Zudem gibt es spezielle Motorradgaragen oder -stellplätze, die kleinere Abmessungen haben. Insbesondere für Saisonfahrer kann sich das lohnen, da das Motorrad so sicher verwahrt ist.
Während Carports und simple Garagenkonstruktionen bereits für wenige hundert bis tausend Euro zu haben sind, kann eine gemauerte Garage schnell teuer werden, wenn sie gekauft werden soll. Flexibler ist man in jedem Fall mit einer Mietgarage. Im Falle einer Übersiedelung kann der Vertrag fristgerecht gekündigt werden. Für eine eigens erworbene Garage muss in diesem Fall jedoch erst einmal ein Käufer gefunden werden. Umgekehrt verfügt aber auch der Vermieter über Flexibilität und kann im Bedarfsfall je nach Vertrag das Mietverhältnis lösen, zum Beispiel wenn Eigenbedarf angemeldet wird. Zudem unterliegen ein Parkplatz und auch ein Garagenstellplatz nicht dem österreichischen Mietrechtsgesetz (MRG). Daher gibt es auch keinen festgelegten Mietspiegel. Es sollte in jedem Fall ein Vertrag abgeschlossen werden, um sich gegenseitig abzusichern. In dem Vertrag sind die Konditionen, inklusive der Rechte und Pflichten beider Parteien, genau festzuhalten. Strikte Garagenverordnungen können jedoch die eigentlich freien Nutzungsmöglichkeiten einschränken. Handelt es sich bei dem Stellplatz um persönliches Eigentum, unterliegt die Nutzung keinen eingeschränkten Bestimmungen. Daher sollte individuell genau abgewogen werden, ob der Kauf oder die Miete die beste Option ist.
Gründe für die Miete einer Garage | Gründe für den Kauf einer Garage |
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Der Kauf ist vor allem dann sinnvoll, wenn eine Übersiedelung sehr unwahrscheinlich ist. Der potentielle Käufer besitzt beispielsweise bereits ein eigenes Haus und auch eine berufliche Neuorientierung steht nicht bevor. Der Kauf lohnt vor allem dann, wenn langfristig die Kosten gering gehalten werden sollen und man sich höchste Flexibilität bei der Nutzung vorbehalten möchte. Eine eigene Garage bedeutet schließlich höchste Unabhängigkeit. Die Investition möchte wohl überlegt sein und sollte nicht überstürzt werden. Im Idealfall liegt die eigene Garage maximal einen halben Kilometer vom Haus oder von der Wohnung entfernt. Wird sie irgendwann nicht mehr benötigt, kann sie auch vermietet werden.
Da vor allem die Verwahrung des Fahrzeugs an erster Stelle steht, muss sie in erster Linie zum eigenen Auto passen. Daher ist auf einen ausreichenden Schwenkbereich, auf eine passende Zufahrtshöhe und auf eventuelle Bodenunebenheiten zu achten. Damit der Stellplatz effizient genutzt werden kann, sollte er nicht zu weit entfernt vom eigenen Wohnraum liegen. Die Innenausstattung sollte zumindest über einen Stromanschluss verfügen. Verfügt die Garage über einen eigenen Stromzähler, muss ein Vertrag mit dem örtlichen Energieversorger geschlossen werden. Damit das Auto nicht nur vor Witterungseinflüssen, sondern auch vor Diebstahl geschützt ist, muss das Garagentor abzusperren und von guter Verarbeitung sein.
Welche anderen Nutzungsmöglichkeiten für die Garage bestehen, klärt bei einem Mietverhältnis der entsprechende Vertrag. Liegen eingeschränkte Nutzungsbestimmungen vor, muss diesen Folge geleistet werden, da ansonsten der Vertrag fristlos gekündigt werden kann. Beispielsweise sollte das Fahrzeug in der Garage weder betankt werden, noch ist in den meisten Verträgen ein Ölwechsel in der Garage oder Tiefgarage gestattet. Darüber hinaus sollte auch zur eigenen Sicherheit niemals der Motor länger laufen gelassen werden. Da Garagen nicht dem MRG unterliegen, kann der Vermieter nach Belieben den Mietzins anheben. Darüber hinaus werden häufig auch die 20 Prozent Umsatzsteuer sowie die Betriebskosten für Straßenreinigung und Winterdienst auf den Mieter umgelegt. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollten die Miete sowie mögliche Mietanpassungen genauestens im Vertrag aufgeschlüsselt werden. Folgende Angaben sollten in jedem Fall berücksichtigt werden:
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