Reihenhäuser sind nach Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen die beliebteste Immobilienart in Österreich. Es gilt als günstigste Variante, um im eigenen Haus zu wohnen. Das Angebot an Häusern zum Kaufen und zur Miete wächst beständig.
1. Wodurch zeichnet sich ein Reihenhaus aus?
2. Wo finden Interessenten Reihenhäuser in Österreich?
3. Wer bietet Reihenhäuser zum Verkauf oder zur Miete?
4. Welche Rechte und Pflichten hat der Hausbesitzer?
5. Welche Rechte hat der Mieter?
6. Welche Vor- und Nachteile bietet die Immobilie?
7. Welche Förderungen gibt es für Reihenhäuser?
8. Welche Einschränkungen kann es bei der Gartengestaltung geben?
Wie der Name schon sagt, bilden mehrere Häuser eine Reihe, zwischen den Immobilien gibt es keine Abstände, sie teilen sich mindestens eine gemeinsame Wand. Folglich gibt es abgesehen von den Randhäusern nur an der Vorder- und der Hinterseite Fenster. In der Regel besitzt jedes Haus einen Vorgarten und einen Garten oder Hof im hinteren Bereich.
Jedes der Häuser ist in der Regel gleich groß und hat denselben Grundriss bezüglich der tragenden Wände. Meist haben sie Flachdächer, es gibt aber auch Reihenhaussiedlungen, in denen jedes Objekt über ein eigenes Spitzdach verfügt.
Reihenhäuser haben sich in Österreich erst in den letzten Jahrzehnten etabliert. Folglich gibt es nur wenige Bestandsimmobilien, die älter als 30 Jahres sind. Sie befinden sich vermehrt in den äußeren Wohngegenden von Großstädten und Ballungszentren.
Je weiter vom Zentrum entfernt, umso moderner und neuwertiger werden die Häuser. So haben sie mittlerweile auch Einzug in ländliche Regionen gefunden. Hier stehen sie in neu entstandenen Wohnsiedlungen. Bauträger setzen am Land vermehrt auf Reihenhäuser, wodurch es aktuell sehr viele Neubauprojekte gibt und das Angebot beständig zunimmt.
In Stadtzentren kommen hingegen nur noch selten neue Reihenhäuser hinzu, da dort aufgrund der hohen Grundstückspreise das Bauen in die Höhe in Form von Miethäusern und Wohnhäusern mit mehreren Eigentumswohnungen lukrativer ist.
Für gewöhnlich werden die Häuserreihen von Bauträgern errichtet und dann einzeln vermietet oder belagsfertig weiterverkauft. Die Immobilien werden meist schon vor Baubeginn ausgeschrieben und der Bauherr beteiligt sich von Beginn an an den Kosten. Je nach Statik können beim Innenausbau dann noch Sonderwünsche berücksichtigt werden, die jedoch einen höheren Kaufpreis mit sich bringen.
Bei Bestandsimmobilien, die weiterverkauft werden, handelt sich zum überwiegenden Teil um Objekte in Privatbesitz. Sie werden entweder direkt von Privat oder über einen Makler verkauft und sind aufgrund ihres Alters oft günstiger als die Häuser vom Bauträger.
Wer ein Reihenhaus kauft, muss bedenken, dass er dadurch wie bei einer Eigentumswohnung zu einem Mitglied der Wohnungseigentumsgemeinschaft wird. Das bedeutet, dass eine gemeinsame Verwaltung die Organisation übernimmt und der Besitzer in der Gestaltung des Gebäudes eingeschränkt ist. So ist etwa der Bau eines Balkons oder auch ein neuer Anstrich der Fassade mit der Eigentümergemeinschaft abzustimmen.
Auch kann sich der Eigentümer nicht gegen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wehren, sofern diese von der WEG einstimmig beschlossen wurden. Jeder einzelne Hausbesitzer muss für Arbeiten am allgemeinen Teil anteilig bezahlen.
Anders als bei Einfamilienhäusern oder Wohnobjekten mit maximal zwei Einheiten fallen Reihenhäuser in den Vollanwendungsbereich des österreichischen Mietrechtsgesetzes, wenn sie im Grundbuch als Wohnungseigentum konzipiert sind. Das bedeutet, dass Mieter einen guten Kündigungsschutz haben. So darf der Vermieter nur unter Nennung von wichtigen Gründen, wie etwa Eigenbedarf, kündigen.
Tipp: Wer ein günstiges Haus zur Miete sucht, sollte sich nach Reihenhäusern umsehen. Ihre Mieten sind günstiger als bei Einfamilienhäusern, da die gemietete Fläche begrenzt ist und die allgemein genutzten Flächen, wie die Hauseinfahrt, nur anteilig gezahlt werden. Strom- und Warmwasser werden hausweise abgerechnet. |
Die direkte Nachbarschaft kann sowohl ein Vor- als auch ein Nachteil sein. Bei Familien ist sie meist erwünscht, da Kinder miteinander spielen und die Eltern in einer gemeinsamen Lebenssituation sind. Bei anderen Konstellationen, wie etwa Senioren oder kinderlose Paare und Jungfamilien besteht ein gewisses Konfliktpotential. Daneben gibt es noch einige weitere Vor- und Nachteile, die diese Immobilie mit sich bringt.
Vorteile sind:
+ günstiger als Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften
+ niedrigere Nebenkosten
+ geringerer Wärmeverlust an den Seiten durch die direktere Aneinanderreihung und folglich niedrigere Heizkosten
+ die Möglichkeit, sich eine Immobilie mit Freunden oder der Familie zu teilen und trotzdem unabhängig zu wohnen
+ bei gemeinsam genutztem Garten sehr große Gartenfläche, gute Spielmöglichkeit für Kinder
Nachteile sind:
- mittlere Häuser verfügen nur vorne und hinten über Fenster
- manchen Entscheidungen, wie etwa einem Neuanstrich des Hauses, muss die WEG einstimmig zustimmen
- keine Ausbaumöglichkeiten für die einzelnen Besitzer
- Lärmbelästigung möglich
- Bei anhaltenden Streitigkeiten können sich die Bewohner nur schwer aus dem Weg gehen
Auch wenn sie im Verbund errichtet werden, gelten Reihenhäuser als Eigenheim, weshalb für sie eine Wohnbauförderung beantragt werden kann. Die Förderung wird von den Bundesländern in Form von Wohnbaudarlehen oder einmaligen Zuschüssen vergeben. Ansprechpartner sind die jeweiligen Ämter der Landesregierungen.
Daneben gibt es noch Objekte, deren Bau von gemeinnützigen Bauträgern übernommen wird. In solchen Fällen erhält der Bauträger die Förderung vom Staat und kann die Immobilie in weiterer Folge günstig an den Interessenten weiterverkaufen oder vermieten. Allerdings müssen die zukünftigen Bewohner verschiedene Kriterien erfüllen; so gibt es zum Beispiel Einkommensgrenzen oder Vorschriften, wie lange der Bewerber schon in der Gemeinde gewohnt haben muss.
Zwei von fünf Österreichern verfügen über einen eigenen Garten. Beim Reihenhaus ist dieser in der Regel inklusive. Bei der Gartengestaltung kann sich der Hausbesitzer individuell ausleben. Es steht ihm beispielsweise frei, einen Sichtschutz anzubringen, er muss sich aber an die Grundstücksgrenzen halten.
Anders verhält es sich, wenn die Gartenflächen als allgemeiner Teil der Liegenschaft ausgewiesen sind. Dann dürfen keine Grenzen gezogen werden und der Gemeinschaft steht die gesamte Fläche zur Verfügung. Wer Wert auf Privatsphäre legt, sollte deshalb beim Kauf- und Mietvertrag darauf achten, dass der Garten ein Bestandteil des Wohnungseigentumsobjektes ist und der Mieter über die exklusiven Nutzungsrechte verfügt.
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