Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchte, sollte sich schon während der Bauzeit vor verschiedenen Risiken schützen. Manche Hausversicherung ist von Anfang an wichtig, aber nicht jede Polizze sinnvoll.
Bei einer Versicherung handelt es sich um eine Risikoübernahme. Die Versicherung übernimmt das Risiko eines finanziellen Schaden, der von der versicherten Person verursacht wird. Natürlich kann eine Versicherung nicht davor schützen, dass der Unfall oder Schaden passiert, doch er kann sehr wohl vor einem anschließenden finanziellen Ruin, z.B. aufgrund hoher Krankenhauskosten oder zerstörter Häuser, schützen. Der Versicherte zahlt dafür jährlich, vierteljährlich oder monatlich eine Versicherungsprämie ein. Ist – zum Glück – kein Versicherungsfall eingetreten, hat er kein Anrecht auf die eingezahlten Summen. Dadurch, dass in vielen Fällen die Versicherung nie oder nur mit Bagatellfällen belangt werden muss, können Versicherungen z.B. eine lebenslange Krankenpflege finanzieren.
Eine betriebliche Sozialversicherung und Krankenversicherung ist in Österreich für jede Person in einem Dienstverhältnis Pflicht, daneben sollte aber auch noch eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Zu empfehlen sind eine Eigenheimversicherung, eine private Haftpflicht, eine Lebensversicherung, eine privat Pensionsvorsorge, ein Rechtsschutz oder auch ein Unfallschutz. Für Häuslbauer sollten eine Hausversicherung, eine Hausratsversicherung und eine Bauversicherung selbstverständlich sein.
Die Risiken sind vielfältig: Unwetter, Feuer oder Vandalismus in der Bauphase können über Nacht zerstören, was gerade erst aufgebaut wurde. Das unfertige Haus stellt auch selbst eine Gefahrenquelle dar, nicht umsonst heißt es: „Vorsicht auf der Baustelle“. Zudem gibt es Lebensrisiken, die eine Finanzierung des Eigenheims gefährden – auch noch Jahren nach Fertigstellung. Hausversicherungen können nicht verhindern, dass beim Hausbau etwas schiefgeht, wohl aber dafür sorgen, dass die Baufamilie im Schadensfall nicht vor dem finanziellen Ruin steht.
Im Alltag brauchen wir eine Privathaftpflichtversicherung, falls Menschen oder ihr Besitz in unserem Verantwortungsbereich zu Schaden kommen. Diese Gefahr besteht auf einer Baustelle in besonderem Maße: Ein Gerüst stürzt auf ein Nachbargebäude, jemand fällt in eine Baugrube oder wird von einem herunterfallenden Bauteil getroffen. Wenn Menschen verletzt werden, kann im schlimmsten Fall Schadenersatz in Millionenhöhe fällig werden. Deshalb ist eine vor Baubeginn abgeschlossene Bauherren-Haftpflichtversicherung eine unverzichtbare Hausversicherung. Auch schon auf dem unbebauten Grundstück kann es zu Unglücksfällen kommen, etwa wenn Kinder das Gelände zum Abenteuerspielplatz machen. Wer ein Grundstück erwirbt und nicht innerhalb der nächsten zwei Jahre bauen wird, sollte deshalb eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.
Zu den Hausversicherungen, die das Gebäude in seiner Entstehungszeit absichern, gehören die Bauleistungs- und Feuerrohbauversicherung. Die Bauleistungsversicherung zahlt, wenn bereits fertig gestellte Bauteile beschädigt oder zerstört werden, zum Beispiel durch Regen oder Sturm, aber auch, wenn etwa Diebe die schon installierten Heizkörper wieder ausbauen. Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sind aber in der Regel nicht mit eingeschlossen und müssen deshalb separat abgesichert werden. Das fordern auch die Kreditinstitute, die den Hausbau finanzieren. Manchmal lässt sich die Deckung der Bauleistungsversicherung um dieses Risiko erweitern. Die andere Möglichkeit: eine Feuerrohbauversicherung. Viele Versicherer decken das Brandrisiko für sechs Monate in der Rohbauzeit kostenfrei bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung mit ab. Da letztere ohnehin die wichtigste Hausversicherung für das fertige Eigenheim ist, bietet sich diese Variante an.
Unternehmenspleiten sind im Baugewerbe leider keine Seltenheit. Oft ist dann ein Teil des Geldes verloren, weil schon Vorauszahlungen geleistet wurden. Auch die Suche nach einer neuen Firma, die das Haus doch noch fertigstellt, ist mit Kosten verbunden. Eine Baufertigstellungsversicherung schützt vor diesem Szenario. Diese Hausversicherung kann jedoch nicht der Bauherr, sondern nur die Baufirma abschließen, was aber selten der Fall ist. Informieren Sie sich deshalb, ob es in Ihrer Region Unternehmen mit einer solchen Versicherung gibt. Alternativ sollten Sie auf die Hinterlegung einer Bankbürgschaft bestehen.
Bauherrenfamilien können natürlich auch selbst in finanzielle Nöte geraten, vor allem dann, wenn der Hauptverdiener stirbt und das Haus noch nicht abgezahlt ist. Eine Restschuldversicherung für den Todesfall ist deshalb eine sinnvolle Absicherung für Familien. Polizzen, die auch Jobverlust und Arbeitsunfähigkeit mit einschließen, bieten allerdings oft nur mangelhaften Schutz und sind sehr teuer. Diese Lebensrisiken sollten eher im Rahmen einer privaten Absicherung (zum Beispiel über eine Berufsunfähigkeitsversicherung) statt über Hausversicherungen abgedeckt werden.
Egal ob Sachversicherung, Eigenheimversicherung, Ablebensversicherung oder Haftplicht – bei jeder privaten Zusatzversicherung hat der Versicherungsnehmer eine Auswahl, die er individuell treffen kann. Grundsätzlich sollte nie die erstbeste und günstigste Versicherungsart angenommen werden, sondern es sollten verschiedene Angebote eingeholt und miteinander verglichen werden. Das kann manchmal zur Herausforderung werden, wenn übereifrige Versicherungsvertreter mit einer Aussicht auf eine Provision das Versicherungspaket in den Himmel loben. Interessenten sollten gerade dann einen kühlen Kopf bewahren und genau vergleichen. Welche Leistungen sind inklusive? Wie hoch ist der Selbstbehalt im Schadensfall? Wie hoch ist die Prämie? Welche Indexanpassung ist zu erwarten? Wie lange muss eingezahlt werden? Wo fehlt ein ausreichender Schutz? All das sind Fragen, die die Spreu vom Weizen trennen können.
Einen Versicherungsschutz zu kündigen ist nicht immer möglich. Meist gelten für die Privatkunden bestimmte Laufzeiten, an deren Ende erst gekündigt werden kann, und zwar am Tag des Ablaufs der Laufzeit. Dann ist noch die Kündigungsfrist, die maximal drei Monate dauern darf, einzuhalten. Selbstverständlich kann die Kündigung schon früher eingereicht werden, wirksam wird sie aber erst zum Stichtag des Vertragsendes. Wer kündigen möchte, sollte dies schriftlich in Form eines Einschreibens tun. Gibt es keine vertraglich vereinbarte Laufzeit, kann der Versicherungsnehmer unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit kündigen, sofern keine konkreten Kündigungstermine im Vertrag genannt werden.
Was viele Konsumenten nicht wissen ist, dass die Versicherung kündigen darf, und zwar auch im Schadensfall. Davon betroffen sind die Feuerversicherung, die Hagelversicherung und die Haftpflichtversicherung, nicht jedoch die private Krankenversicherung. Wie die Vorgehensweise im Schadensfall geregelt ist bzw. ob die Versicherung aussteigen kann, muss vertraglich geregelt sein. Hier gilt es besonders aufmerksam den Vertrag zu lesen!
Daneben darf der Versicherer auch kündigen, wenn dem Versicherten Obliegenheitsverletzungen nachgewiesen werden, z.B. bei falschen Angaben, wenn eine Gefahrenerhöhung, z.B. durch Fahrlässigkeit, erfolgt ist und wenn die Prämie nicht bezahlt wurde oder der Versicherungsnehmer in Konkurs gegangen ist.