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Wenn Mietinteressenten bei der Wohnungssuche ihr Hauptaugenmerkt nicht gerade auf die Küche ihrer Träume legen, sind Wohnungen mit Einbauküche besonders begehrt. Was Sie bei der Vermietung einer Wohnung mit Küche bedenken sollten und wie sich die Einbauküche auf den Mietzins auswirkt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wenn eine Wohnung nicht unmöbliert, sondern inklusive Einrichtungsgestände vermietet wird, kann der Vermieter dafür eine Möbel- oder Inventarmiete verlangen. Von dieser Regelung ausgenommen sind die sogenannten Ausstattungsmerkmale:
Für alles, was darüber hinausgeht, kann eine Inventarmiete verrechnet werden. Neben Sofas, Tischen, Stühlen oder Schränken gehören auch Einbauküchen (abzüglich Herd und Spüle) zu den Einrichtungsgeständen, deren Kosten auf den Mieter umgelegt werden können.
Die Höhe der Inventarmiete, die zusätzlich zum Hauptmietzins und den Neben- und Betriebskosten fällig wird, können Sie als Vermieter nicht komplett frei festlegen. Die Maximalsumme ist im Mietrechtsgesetz (MRG) festgelegt und wird auf Basis der Anschaffungskosten, der zu erwartenden Restnutzungsdauer und einem Gewinnzuschlag berechnet.
Beispielrechnung Inventarmiete für eine Einbauküche:
Anschaffungskosten/Zeitwert Einbauküche | 8.000 Euro |
Erwartbare Restnutzungsdauer | 20 Jahre/240 Monate |
Inventarmiete pro Monat/Zwischensumme | 33,33 Euro |
Gewinnzuschlag | 12,00% |
Umsatzsteuer | 20,00% |
Gesamtsumme Inventarmiete pro Monat | 44,80 Euro |
Fällt die Wohnung samt Küche nicht unter das Mietrechtsgesetz, wie es beispielsweise bei Ferienwohnungen der Fall sein kein, kann die Höhe des Mietzinses und damit auch die Höhe der Inventarmiete frei vom Vermieter bestimmt werden.
Wichtig: Wird es versäumt, die Inventarmiete im Mietvertrag aufzunehmen, können Sie als Vermieter nicht nachträglich Geld für die Nutzung der Einbauküche von Ihrem Mieter verlangen. Die Einrichtungsgestände gelten dann als unentgeltlich überlassen. Auch muss die Inventarmiete explizit im Vertrag erwähnt werden und darf nicht einfach versteckt als Teil des Mietzinses verrechnet werden. Andernfalls könnte es bei der Überprüfung der Miete durch den Mieter zu Problemen kommen.
Viele Wohnungssuchende bevorzugen eine Wohnung, in der bereits eine passende Einbauküche vorhanden ist – schließlich sparen sie sich so Zeit und Geld, um eine eigene Küche zusammenzustellen, zu transportieren und zu installieren. Auch für Interessenten, die beispielsweise beruflich bedingt häufig umziehen müssen, oder für junge Leute, die ihre erste eigene Wohnung beziehen möchten, ist eine Objekt mit integrierter Einbauküche wesentlich attraktiver.
Somit haben Wohnungen, die mit Küche vermietet werden, oftmals höhere Chancen auf dem Markt und finden schneller einen neuen Mieter. Als Vermieter vermeiden Sie mit der Investition in eine Küche also längere Leerstandphasen und sparen zudem Kosten bei der Vermarktung.
Problematisch kann das Vermieten der Einbauküche dann werden, wenn es zu Schäden an der Einrichtung kommt. Das MRG weist hier eine Lücke auf:
Keine der beiden rechtlichen Pflichten greift jedoch, wenn die Einbauküche Abnutzungserscheinungen aufweist oder ohne Schuld des Mieters Schaden nimmt. Kleine Kratzer oder ähnliches müssen Vermieter daher hinnehmen, ohne den Mieter dafür zahlen lassen zu können.
Auch bei defekten Elektrogeräten wie dem Geschirrspüler ist der Vermieter im Nachteil, wenn der Defekt nicht selbstverschuldet ist. Hier kann der Mieter sogar eine Mietzinskürzung verlangen, da die Einrichtung nicht vollständig nutzbar ist. Ein gutes Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist in diesem oftmals Gold wert, da Probleme besprochen und gemeinsame Lösungen gefunden werden können, ohne dass es im schlimmsten Fall zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen muss.