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Spätestens mit der Zusage für den Studienplatz beginnt für viele die Suche nach der idealen Studentenwohnung. Möchten Sie Ihre Wohnung an Studenten vermieten, erfahren Sie hier, wie gut Ihre Chancen stehen, was bei der Vertragsgestaltung zu beachten ist und wie Sie sich vor Zahlungsausfällen und permanentem Mieterwechsel schützen können.
Studenten sind meistens auf der Suche nach 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen. Wenn Sie größere Wohnungen an Studenten vermieten möchten, kommt eventuell die Vermittlung der einzelnen Zimmer oder der gesamten Wohnung als Wohngemeinschaft infrage. Studierende legen großen Wert auf zwei Hauptfaktoren:
Der Kostenfaktor spielt auch bei der Vermarktung eine Rolle. Die wenigsten Studenten werden einen Makler zahlen (wollen), wenn sie auf der Wohnungssuche sind. Als Vermieter können Sie mit Anzeigen in den gängigen Immobilienportalen oder Aushängen an den Schwarzen Brettern der Universitäten schneller und einfacher Mietinteressenten finden.
Studentenwohnung mit Bürgschaft vermieten
Studenten verfügen meistens nur über ein geringes oder sogar gar kein eigenes Einkommen, sodass es aus Vermietersicht riskant ist, an diese Zielgruppe zu vermieten – schließlich muss der monatliche Mietzins gezahlt werden.
Um das Risiko zu minimieren und auch bei einem Jobverlust des Studierenden abgesichert zu sein, wird deshalb oftmals eine Bürgschaft in den Mietvertrag mit aufgenommen. Bei der Bürgschaft wird zwischen drei Arten unterschieden:
Studentenwohnung befristet vermieten
Das Studium ist im Normalfall eine Angelegenheit, deren Dauer absehbar ist. Wer seine Wohnung also regelmäßig an Studenten vermieten möchte, kann hier mit einem befristeten Mietverhältnis mehr Planungssicherheit erreichen und zudem vermeiden, dass die Wohnung auch nach dem Abschluss vom ehemaligen Studenten bewohnt bleibt.
Eine Befristung von drei oder vier Jahren kommt der Studiendauer des Grundstudiums entgegen – eine Verlängerung können Mieter und Vermieter individuell aushandeln. Befristungen unter drei Jahren sind für Wohnungen, für die das MRG gilt, nicht zulässig. Vermieter haben zusätzlich den Vorteil, dass Mieter bei einem befristeten Vertrag ebenfalls nicht vor Vertragsablauf einfach kündigen können.
Das Risiko, dass beispielsweise ein Student nach wenigen Monaten das Studium abbricht und zurück nach Hause zieht oder den Studienort wechselt und Sie als Vermieter auf die Suche nach einem neuen Mieter gehen müssen, ist somit fast gleich Null. Eine vorzeitige Kündigung von Seiten des Mieters ist bei einem befristeten Vertrag nur dann möglich, wenn
Wohnungen möbliert vermieten an Studenten
Ein vollständige Wohneinrichtung kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Geld, das viele Studenten nicht übrighaben. Bei Studienanfänger und Langzeitstudenten gleichermaßen beliebt sind daher teilweise oder komplett möblierte Wohnungen.
Als Vermieter können Sie für Einrichtungsgestände wie Betten, Sofas, Schränke oder Einbauküchen, die mitvermietet werden, eine sogenannte Inventarmiete verlangen, die zusätzlich zum Hauptmietzins und den Betriebskosten gezahlt werden muss.
Die Höhe der Inventarmiete setzt sich aus dem Anschaffungs- beziehungsweise Zeitwert der Einrichtung, der voraussichtliches Restnutzungsdauer, einem Gewinnzuschlag und den 20 Prozent Umsatzsteuer zusammen.
Für sogenannte Ausstattungsmerkmale dürfen Sie als Vermieter aber keine zusätzliche Miete verlangen. Dazu gehören: