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Wer in Österreich als selbstständige:r Makler:in tätig sein möchte, muss die entsprechenden Fähigkeiten nachweisen. Welche Bedingungen an den Erhalt eines Befähigungsprüfungszeugnis geknüpft sind, erklärt dieser Artikel.
Die Voraussetzungen, die Makler:innen erfüllen müssen, um ihr Gewerbe ausführen zu dürfen, unterscheiden sich von Land zu Land. Während in Deutschland der Vorschlag, einen Sachkundenachweis für Immobilienmakler:innen zu verlangen, gescheitert ist und stattdessen lediglich eine Pflicht zur Fort- und Weiterbildung als Kriterium festgelegt wurde, sind die Regeln in Österreich etwas strenger und sind in der Gewerbeordnung von 1994 festgelegt.
Das Gewerbe des Immobilienmaklers gehört hier zu den sogenannten reglementierten Gewerben. Das bedeutet, dass angehende Makler:innen, die selbstständig arbeiten möchten, statt eines Sachkundenachweises einen Befähigungsnachweis erbringen müssen, der sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.
Dieser Befähigungsnachweis kann durch einen entsprechenden Abschluss in einem passenden Fach an einer Universität oder Fachhochschule sowie einer mindestens ein Jahr andauernden wirtschaftlichen Tätigkeit erworben werden. Wer diese Bedingungen erfüllt, kann seine Gewerbeberechtigung direkt bei der Wirtschaftskammer beantragen.
Wer keine facheinschlägige Ausbildung an einer Universität oder Fachhochschule absolviert hat, muss zusätzlich eine Befähigungsprüfung ablegen, bevor die Gewerbeberechtigung erteilt werden kann. Hierbei sind verschiedene Variante möglich:
Art der Ausbildung | Dauer der fachlichen Tätigkeit | Befähigungsprüfung ja/nein |
Facheinschlägiger Abschluss | Ein Jahr | Nein |
Wirtschaftswissenschaftlicher/ rechtswissenschaftlicher Abschluss |
Ein Jahr | Ja |
Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule | Eineinhalb Jahre | Ja |
Abschluss einer allgemein höheren Schule | Zwei Jahre | Ja |
Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule mit spezifischem Schwerpunkt | Zwei Jahre | Ja |
Abgeschlossene Lehre als Immobilien- oder Bürokaufmann/-frau | Zwei Jahre | Ja |
Welche Tätigkeiten als „fachlich“ angesehen werden, ist der „58. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Immobilien-Treuhänder (Immobilientreuhänder-Verordnung)“ zu entnehmen.
Die Befähigungsprüfung wird von der für das jeweilige Bundesland zuständigen Meisterprüfungsstelle abgenommen und besteht aus vier Modulen, die getrennt voneinander bewertet werden:
Bei den fachlichen Prüfungen werden Aufgaben aus diversen Themenbereichen gestellt. Dazu gehören:
Für Angestellte in Makler:innen-Büros gibt es keine rechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Ausbildung. Allerdings sind offizielle Nachweise oder Zertifizierungen hilfreich bei der Akquise von Kund:innen und Objekten – schließlich gelten diese als Beweis Ihrer Expertise und helfen somit, Vertrauen auf Kundenseite aufzubauen. So verpflichten sich Mitglieder des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI) beispielweise einem Ehrenkodex, der unter anderem regelmäßige Weiterbildungen vorsieht.
Das Unternehmen Immo-Pauker hat sich auf eine möglichst zeiteffiziente und praxisorientierte Vorbereitung zu den Befähigungsprüfungen für Makler:in, Verwalter:in und Bauträger:in spezialisiert. Informieren Sie sich auf www.immo-pauker.at über das für Sie passende Kursangebot und starten Sie Ihre Erfolgsgeschichte in der Immobilienbranche.