Fischen ist in Österreich nicht nur ein beliebtes Hobby, sondern auch bei Konsumenten steigt die Nachfrage nach naturbelassenem Fisch aus nachhaltiger Zucht. Eine eigene Fischerei kann also von der Liebhaberei zur Haupteinnahmequelle werden. Bei der Suche nach einem geeigneten Pachtgewässer oder Fischteich helfen folgende Überlegungen.
1. Wo finden Interessenten Fischteiche und Pachtgewässer?
2. Welche Arten von Pachtgewässer gibt es und welche Anforderungen müssen sie erfüllen?
3. Welche Faktoren sind bei der Suche nach einem Fischteich zu berücksichtigen?
4. Wie viel kostet eine eigene Fischerei?
5. Wer darf in Österreich ein Fischgewässer pachten?
6. Welche Rechte und Pflichten sind mit einer Fischerei verbunden?
7. Welche Vor- und Nachteile haben Kauf und Pacht einer Fischerei?
8. Welche Bestandteile hat ein Pachtvertrag über Zuchtanlagen und Fischteiche?
In Österreich gibt es eigene Maklerfirmen, die sich auf den Verkauf und die Verpachtung von Fischteichen und Gewässer spezialisiert haben. Eine weitere wichtige Anlaufstelle sind die Österreichischen Bundesforste, die rund 400 Fischereireviere verpachten, mit Schwerpunkten im Süden Oberösterreichs, im Norden und Westen der Steiermark und östlich von Wien entlang der Donau. In diesen Gebieten gibt es auch ein gutes Angebot an Privatverkäufen, wobei es sich hier vor allem um kleine Fischteiche handelt. Auch bei den Fischereiverbänden der einzelnen Bundesländer können Informationen über aktuelle Pachtausschreibungen und Fischereiverkäufe eingeholt werden.
Die Preise für Fischteiche sind in Österreich sehr unterschiedlich. Sie hängen neben der Lage von der Erschließung und Bebauung des Grundstücks ab. In abgelegenen Lagen ohne Zusatzausstattung starten die Preise bei circa acht Euro pro Quadratmeter, im Schnitt kostet ein einfaches Grundstück 13 Euro.
Die Pachtpreise liegen im Schnitt bei 1000 Euro pro Hektar. Sie können jedoch auch deutlich davon abweichen, etwa wenn der Verpächter von seinem Nießrecht Gebrauch macht. Kleine Fischzuchtteiche sind gemessen am Verhältnis von Größe zu Pachthöhe teurer. Das hängt damit zusammen, dass der Betriebs- und Zeitaufwand geringer ist und sie sowohl für hauptberufliche Fischer als auch Hobbyangler interessant sind. Die Nachfrage ist größer.
Um in Österreich fischen zu dürfen und für einen Pachtvertrag infrage zu kommen, müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
Das Fischereiwesen ist Landessache, die gesetzlichen Vorschriften werden von den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften vorgegeben. Dazu gehören:
Kauf | Pacht |
+ Der Käufer ist alleiniger Eigentümer und kann frei über das Gewässer verfügen, sofern er die geltenden Fischerei- und Umweltschutzvorschriften einhält. |
+ Die Anfangskosten sind niedrig und beschränken sich auf den ersten Pachtbeitrag plus Kaution. |
+ Der Ertrag gehört ausschließlich dem Besitzer. Neben dem eigenen Verkauf kann er mit Fischereikarten einen Zuverdienst machen. |
+ Gebäude wie Schuppen oder Verkaufsstände und Gegenstände wie Boote und Netze gehören zum Pachtgegenstand und werden betriebsbereit übernommen. Für größere Instandhaltungskosten sowie den Pflichtbesatz muss der Verpächter aufkommen. |
+ Wenn er die Fischzucht nicht selbst weiterbetreiben will, kann sie der Käufer auch verpachten. |
+ Nach Ablauf des Pachtverhältnisses muss sich der ehemalige Pächter nicht um eine Nachfolge kümmern. |
+ Ein eigener Fischteich ist eine interessante Geldanlage, deren Wert steigen kann. |
+ Die Laufzeiten von Pachtverträgen über Fischereien betragen mindestens zehn Jahre. Eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich, wenn der Pächter stirbt, er die Pachtfähigkeit verliert oder gegenseitiges Einverständnis herrscht. |
- Eine Aufgabe des Zucht- und Angelbetriebs ist erst möglich, wenn ein Käufer oder Pächter gefunden wurde, da laut österreichischem Fischereigesetz eine Verpflichtung zur nachhaltigen Bewirtschaftung besteht. |
- Die Pacht ist befristet und muss nicht fortgesetzt werden. Je nach Vertragsdauer kann der Pachtzins den Kaufwert überschreiten. |
- Die Instandhaltungskosten trägt der Käufer. |
- Der Verpächter kann ein Nießrecht haben und je nach Vertragsgestaltung am Ertrag beteiligt werden müssen. |
- Das Pachtgewässer kann an Wert verlieren, etwa wenn die Wasserqualität sinkt. | - Das Grundstück bleibt im Besitz des Verpächters. Der Pächter kann nicht eigenmächtig dauerhafte Veränderungen am Grundstück und am bereitgestellten Inventar vornehmen. |
Wer einen Fischteich kaufen möchte, muss dafür Grunderwerbssteuer zahlen. Diese beträgt in Österreich 3,5 Prozent vom Kaufpreis. Für die Eintragung ins Grundbuch fallen nochmals 1,1 Prozent des Kaufpreises an.
Als Bewirtschafter des Fischereireviers muss der Pächter oder Käufer einen Beitrag zur Förderung der Binnenfischerei leisten. Er beträgt bei Verpachtungen ein Zehntel des Jahrespachtzinses. Bei Eigentum wird geschätzt, wie hoch der Jahrespachtzins sein könnte. Auch hier ist ein Zehntel davon zu entrichten. Der Beitrag muss mindestens 50 Euro ausmachen.
Die Kosten für den Fischereischein, der eine Grundvoraussetzung für eine eigene Fischerei ist, sind je nach Bundesland unterschiedlich. Eine Unterweisung kostet weniger als 100 Euro, eine Ausbildung zum Fischereiaufsichtsorgan kostet im Schnitt 200 Euro.
Eine Teilpacht bietet die Möglichkeit, im eigenen Gewässer fischen zu können und dabei die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Nicht nur der Pachtbetrag, sondern auch die Kosten und der Zeitaufwand für die Pflege werden mit anderen Pächtern geteilt. Allerdings ist es dann wichtig, dass sämtliche Pächter in einem guten Verhältnis zueinander stehen und die Aufgaben klar und verbindlich aufgeteilt sind.
Insbesondere Einsteigern ist eine Teilpacht sehr zu empfehlen, da sie von den Erfahrungen der anderen Pächter lernen können.
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