Eine Hausübergabe bei einer Scheidung erfolgt meist im Zuge einer Übertragung oder einer Auszahlung durch eine der beiden Parteien. Um Streitigkeiten nach der Übergabe zu vermeiden, solltest du ein umfangreiches Protokoll führen und alle Vereinbarungen mit einem Notar besprechen. In diesem Ratgeber erfährst du, worauf du bei der Hausübergabe nach einer Scheidung noch achten solltest.
- Im Rahmen einer Scheidung kommt bei einem bestehenden Hauseigentum die Frage auf, wer dieses erhält und wie die Übertragung stattfindet.
- Nach Klärung der Eigentumsverhältnisse erfolgt eine Hausübergabe, die der Übergabe beim Verkauf ähnlich ist.
- Im Rahmen der Schlüsselübergabe treffen sich beide Parteien und begehen die Immobilie, wobei sie ein Übergabeprotokoll zu Vereinbarungen, Zählerstände und auch Schäden und Mängeln führen.
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Bevor du einen Termin für die Hausübergabe nach einer vollzogenen Scheidung ausmachst, solltest du sicherstellen, dass alle wichtigen Details zum weiteren Vorgehen geklärt sind. Die folgenden Aufgaben solltest du rechtzeitig erledigen:
- Suche einen Notar auf und teile ihm mit, wer den Ex-Partner auszahlt oder ihm seinen Anteil am Haus überträgt.
- Achte darauf, dass der ausgezogene Partner aus dem Grundbucheintrag als Eigentümer entfernt wird. Dies erfolgt durch einen entsprechenden Antrag, den der Notar stellt.
- Liegt ein Immobilienkredit vor, sollte dieser vor der Hausübergabe komplett auf den Partner übertragen werden, der die Immobilie behält.
- Vereinbare mithilfe eines Notars in einem Vertrag, welche Grundlagen die Hausübertragung hat.
- Vermerke im Vertrag auch einen möglichen Sachmängelausschluss und kläre hier, wer eventuell noch Kosten für Reparaturen oder Sanierungen zu tragen hat.
Die Hausübergabe bei einer Scheidung sollte erst dann erfolgen, wenn alle monetären Punkte geklärt sind. So ist sicherzustellen, dass beispielsweise der Auszahlungsbetrag eingegangen ist.
Im Rahmen einer Scheidung muss durch den Scheidungsanwalt vermerkt werden, wie das frühere Paar mit einer bestehenden Immobilie verfährt.
Im Zuge der Scheidung wird bei einer Immobilie die Entlassung aus allen Verbindlichkeiten vermerkt. Ist die Entscheidung gefallen, welcher Partner die Immobilie übernimmt, wird diese Entlassung vorbereitet. Sie beinhaltet mögliche Kredite, aber auch den Betriebskostenvertrag sowie Versicherungen. Es ist immer besser, vor der Hausübergabe die Entlassung durchzuführen, da so nach der Übertragung keine Ansprüche mehr erhoben werden können.
Es wird ein Termin für die Hausübergabe vereinbart. Bei diesem Termin sollten beide Ex-Partner anwesend sein. Empfehlenswert ist es, eine dritte Person zu involvieren, die als Zeuge dient.
Die Hausübergabe sollte in aller Ruhe durchgeführt werden. Du kannst dafür ein Übergabeprotokoll aus dem Internet ausdrucken. In dem Protokoll werden alle Punkte in Bezug auf die einzelnen Räumlichkeiten vermerkt. Da bei einer Hausübergabe nach Scheidung beide Partner das Haus sehr gut kennen, ist dies normalerweise ein schneller Prozess.
Auch die Zählerstände sollten sicherheitshalber in das Protokoll aufgenommen werden. Zudem übergibt die Person, die auszieht, alle Schlüssel an den Ex-Partner. Die Schlüsselübergabe wird ebenfalls im Protokoll festgehalten.
Nach der Unterschrift beider Parteien wird das Protokoll zu den Unterlagen für die Hausübergabe gelegt. Sollte es nach der Übergabe zu Streitigkeiten in Bezug auf die Immobilie kommen, dient das Protokoll als Grundlage für mögliche rechtliche Entscheidungen.