Bei der Hausübergabe werden zur Absicherung des Verkäufers die Zählerstände in das Protokoll aufgenommen. Beim Ablesen der Zählerstände ist es empfehlenswert, einen Zeugen an der Seite zu haben. Hier liest du, worauf du bei den Zählerständen achten solltest und warum es so wichtig ist, diese zu notieren.
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- Zur Hausübergabe beim Verkauf einer Immobilie ist es essentiell wichtig, die aktuellen Zählerstände von Gas, Wasser und Strom zu notieren.
- Die Zählerstände werden im Übergabeprotokoll vermerkt. Dieses wird zum Abschluss der Hausübergabe durch den Käufer und Verkäufer unterzeichnet.
- Durch den Vermerk der Zählerstände stellt der Verkäufer sicher, dass der Käufer nach der Hausübergabe keine Ansprüche auf Nachzahlungen erheben kann.
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Bei der Hausübergabe werden alle wichtigen Punkte in Bezug auf die Übertragung der Immobilie noch vor Ort geregelt. Die Grundlage für eine rechtliche Absicherung stellt das Übergabeprotokoll dar. Dieses enthält nicht nur Vereinbarungen zu vorhandenen Möbelstücken oder Einbauten, die übertragen werden. Auch Mängel werden hier vermerkt. Zusätzlich dazu ist es besonders wichtig, die Zählerstände im Protokoll zu vermerken.
Wird bei der Hausübergabe der Zählerstand schriftlich festgehalten, gilt exakt dieser Wert als bindend. Da die Immobilie nach der Übergabe direkt in den Besitz des Käufers übergeht, ist er ab diesem Zeitpunkt zuständig für die Zahlung des weiteren Verbrauchs. Auf diese Weise wird verhindert, dass sich der Käufer an den Verkäufer wendet und diesen für erhöhte Verbrauchskosten verantwortlich machen möchte, die erst nach der Hausübergabe aufgetreten sind.
Bei der Hausübergabe sollten alle Zählerstände berücksichtigt werden. Abhängig von der Immobilie können das mehrere sein. Trage bei der Hausübergabe die Zählerstände in das Formular ein, nachdem du sie gemeinsam mit dem Käufer abgelesen hast. Dies gilt für Gas und Strom sowie Wasser. Verfügt die Immobilie über einen Heizöltank, sollte die Füllhöhe notiert werden.
Bei einem Heizöltank, der noch Öl enthält, wird im Kaufvertrag normalerweise vermerkt, wie damit zu verfahren ist. Der Käufer kann das Öl gegen eine Abschlagszahlung übernehmen. Daher ist es besonders wichtig, den Heizölstand im Protokoll festzuhalten.
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung dazu, dass ein Zeuge beim Ablesen der Zählerstände vor Ort ist. Allerdings ist es empfehlenswert, dennoch Wert auf einen Zeugen zu legen. Dabei kann es sich beispielsweise um den Makler oder auch um einen Gutachter handeln. So stellen Käufer und Verkäufer sicher, dass eine der beiden Parteien später nicht behaupten kann, im Protokoll wären falsche Angaben gemacht worden. Zwar ist das Protokoll bindend, aber falls es nach dem Verkauf angefochten wird, kann es zu hohen Folgekosten kommen.