Im Kaufvertrag für eine Immobilie wird ein Übergabedatum vereinbart. Hierbei handelt es sich um die Hausübergabe, bei der auch ein Übergabeprotokoll zu erstellen ist. Erfahre hier, worauf bei der Hausübergabe zu achten ist und wie sie abläuft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hausübergabe wird mit einem Übergabeprotokoll abgeschlossen, in dem alle vorhandenen Mängel, Zusätze und verbindlichen Aufgaben sowie Dokumente vermerkt werden.
  • Der Hausübergabe Ablauf besteht aus einer Begehung des Hauses sowie der Unterzeichnung des Protokolls.
  • Nach der vollendeten Hausübergabe erfolgt die Schlüsselübergabe. Der Hausverkauf ist abgeschlossen und der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
  • Ein guter Makler erzielt für dich einen guten Verkaufspreis und wickelt die Hausübergabe sicher ab. Hier kannst du dir einen Makler aus deiner Region empfehlen lassen.
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Wie läuft eine Hausübergabe ab?

Das genaue Datum für die Hausübergabe wird im Kaufvertrag festgelegt. Es handelt sich in der Regel um den Termin, an dem der Käufer alle Kosten beglichen hat. Eine Übergabe vor vollständiger Zahlung ist möglich, für dich als Verkäufer jedoch mit vielen Nachteilen verbunden. Zu diesem Thema lohnt sich eine detaillierte Beratung.

Ist der Termin der Hausübergabe gekommen, triffst du dich mit dem Käufer an der Immobilie. Manchmal wünscht sich eine der Parteien, dass auch ein Sachverständiger oder ein unparteiischer Zeuge vor Ort ist. Der Hausübergabe Ablauf ist dann wie folgt:

  • Gemeinsame Begehung der Immobilie
  • Anfertigung eines Übergabeprotokolls
  • Ablesen der Zählerstände
  • Erklärungen zu möglichen technischen Einbauten im Haus
  • Übergabe aller notwendiger Dokumente
  • Übergabe aller vorhandenen Schlüssel
  • Aufnahme der übertragenen Schlüssel, Dokumente sowie der Zählerstände in das Protokoll

Was ist bei der gemeinsamen Begehung wichtig?

Für dich und den Käufer ist die Hausübergabe die letzte Möglichkeit, um Mängel an der Immobilie zu notieren, Vereinbarungen über die Beseitigung zu treffen und festzuhalten, welche Vereinbarungen in Bezug auf die Immobilie noch getroffen werden. Deshalb ist dieses rechtlich bindende Dokument so wichtig für den Verkauf.

Bei der Begehung solltest du mit dem Käufer jeden Raum gemeinsam betrachten. Bereits vorher bekannte Mängel werden ebenfalls in das Protokoll aufgenommen. Als Verkäufer kannst du an dieser Stelle vermerken, wie du dich zu den Mängeln mit dem Käufer geeinigt hast. Treten bei der gemeinsamen Begehung noch Mängel hervor, die bisher nicht bekannt waren, kannst du diese nachbessern. Auch Vereinbarungen zu einer Nachbesserung sollten im Protokoll vermerkt werden.

Der Verkäufer hat nun noch einmal die Möglichkeit, auch auf Mängel hinzuweisen, die vorher nicht benannt wurden. Der Käufer kann detaillierte Fragen stellen, unter anderem auch zu den Nachbarn und zu einem möglichen Schimmelbefall.

Warum ist der Vermerk der Zählerstände im Protokoll wichtig?

Das Ablesen der Zählerstände und der Vermerk der Werte auf dem Protokoll stellen sicher, dass der Käufer später keine Ansprüche dir gegenüber auf Nachzahlungen erhebt. Daher sollten alle Zählerstände genau geprüft und vermerkt werden. Das Übergabeprotokoll ist bei späteren Streitigkeiten bindend. Daher sollte dieses detailliert und umfassend angefertigt werden.

Muss der Käufer alle Schlüssel erhalten?

Der Käufer hat das Recht darauf, alle Schlüssel, die mit der Immobilie in Verbindung stehen, zu erhalten. Dabei kann es sich auch um Schlüssel zu separaten Schlössern, beispielsweise am Briefkasten oder an der Kellertür, handeln. Im Übergabeprotokoll solltest du auch vermerken, wie viele Schlüssel der Käufer für welchen Bereich erhalten hat. Stellt er später fest, dass Schlüssel fehlen, kann er die Herausgabe anfordern.

Ist der Verkauf nach der Hausübergabe komplett abgeschlossen?

Ist die Hausübergabe beendet, wird das Protokoll unterschrieben und an den Notar weitergegeben. Damit ist der Verkauf grundsätzlich abgeschlossen. Durch einen Sachmängelausschluss im Kaufvertrag geht die Haftung nun auf den Käufer über.

Hinweis

Dies gilt nicht, wenn sich nach der Hausübergabe Mängel zeigen, die durch den Verkäufer wissentlich verschwiegen wurden. In diesem Fall kann ein Anspruch auf eine Mängelhaftung, Rückabwicklung und auch Schadensersatz bestehen. Hier muss jedoch nachgewiesen werden, dass der Mangel dir als Verkäufer schon vorher bekannt war.


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