Das Nachrangdarlehen ist eine Finanzierungsmöglichkeit für Unternehmen, die bereits ein erstrangiges Darlehen haben. Nachrangige Investoren erhalten eine Umsatzbeteiligung, um das erhöhte Risiko des niedrigeren Rangs auszugleichen. Hier liest du mehr darüber, welche Chancen und Risiken die Nachrangfinanzierung bietet.
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Das Nachrangdarlehen ist für die Unternehmensfinanzierung gedacht und eignet sich nicht für Privatpersonen.
Bei diesem Darlehen erhält der Darlehensgeber einen schlechteren Rang, kann also bei Zahlungsverzug nicht auf die volle Rückzahlung durch Zwangsversteigerung hoffen. Zugleich bekommt er jedoch eine Umsatzbeteiligung.
Bevor du per Crowdfunding oder als privater Investor ein Nachrangdarlehen vergibst, solltest du dich gut über das Unternehmen in Frage informieren. Achte darauf, alle Details im Vertrag genau zu regeln.
Nachrangige Darlehen dienen zur Unternehmensfinanzierung, sind also nicht für Privatpersonen gedacht. Die Gläubiger sind Gesellschaften, Förderbanken oder private Gesellschaften. Daneben besteht auch die Möglichkeit, einen privaten Investor zu finden. Diese Variante wird häufig bei Neugründungen von kleinen Unternehmen gewählt.
Bei dieser Art von Darlehen werden im Falle einer Insolvenz oder eines Liquiditätsengpasses erst die vorrangigen Gläubiger bedient. Die Gläubiger des Nachrangdarlehens haben also ein höheres Risiko, denn nach Bedienung des erstrangigen Darlehens bleibt oft nicht ausreichend Geld übrig, um das komplette nachrangige Darlehen zu begleichen.
Im Gegensatz zum klassischen Darlehen oder Kredit bietet das nachrangige Darlehen oft eine Umsatzbeteiligung der Gläubiger. Zudem können die Gläubiger bei Verlusten des Unternehmens nicht belangt werden. Wie beim klassischen Darlehen erfolgt die Rückzahlung mit einem Zinsaufschlag, der aufgrund des Risikos der Nachrangigkeit oft recht hoch ist.
Bei jedem Darlehen erfolgt die Rückzahlung mit einem Zinsaufschlag. Bei einem nachrangigen Darlehen kann der Gläubiger außerdem von einer Umsatzbeteiligung profitieren. Bei Verlusten des Unternehmens kann er nicht belangt werden.
Es gibt zwei verschiedene Nachrangdarlehen: das partiarische und das qualifizierte Nachrangdarlehen. Bevor du in ein Unternehmen investierst oder als Unternehmer ein Nachrangdarlehen beantragst, solltest du dich mit den Unterschieden auseinandersetzen.
Dies sind die beiden in Österreich beliebten Arten des Nachrangdarlehens:
- Partiarisches Nachrangdarlehen: Hier ist der Geldgeber gewinnbeteiligt, was etwa beim Crowdfunding verbreitet ist.
- Qualifiziertes Nachrangdarlehen: Hier muss der Darlehensnehmer nur dann zahlen, wenn er sich in einer finanziell sicheren Lage befindet. Bei finanzieller Krise oder drohender Insolvenz darf der Darlehensgeber keine Rückzahlung verlangen.
Nachrangdarlehen bieten mehrere Vor- und Nachteile für den Kapitalgeber, aber auch für den Darlehensnehmer. Letztere haben es oft schwer, ein Darlehen zu erhalten und müssen zudem mit hohen Zinsen rechnen, da ein größeres Risiko besteht.
Wenn du überlegst, Investor für ein Nachrangdarlehen zu werden, solltest du diese Vor- und Nachteilen am Nachrangdarlehen für Investoren kennen:
Vorteile für den Investor | Nachteile für den Investor |
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Aufgrund der hohen Zinsen ist das nachrangige Darlehen für private Darlehensgeber oft eine attraktive Anlageform. Der Investor kann je nach Darlehenshöhe eine stille Beteiligung oder auch ein Genussrecht zur Bedingung für das Darlehen machen.
Allerdings gehst du das Risiko ein, bei einer Zahlungsunfähigkeit durch den schlechteren Rang leer auszugehen. Du kommst nämlich erst an zweiter Stelle nach den normalen Verbindlichkeiten gegenüber Banken oder Lieferanten. Und: Würde eine Zahlung an den Darlehensgeber zu einer Insolvenz des Unternehmens führen, muss der Darlehensnehmer diese nicht leisten. Es kann auch ein Liquiditätsvorbehalt vereinbart werden, bei dem die Zahlungen aufgeschoben werden.
Wie bei jedem Darlehen gilt es, beim Nachrangdarlehen einen gründlichen Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu werfen. Informiere dich als möglicher Investor gründlich über die finanzielle Situation des Unternehmens und überlege, welche Sicherheiten dein Risiko minimieren können.
Beachte die folgenden Punkte für den Vertrag zum Nachrangdarlehen:
- Informationspflicht: Der Darlehensnehmer muss dich als Investor auf dem Laufenden halten. Die Details dazu lassen sich vertraglich festhalten.
- Rücktrittsrecht: Das Recht für Darlehensnehmer und -geber, aus bestimmten Gründen vom Nachrangdarlehen zurückzutreten, sollte vertraglich festgelegt werden. Wenn erforderliche Bewilligungen nicht vorliegen oder der Darlehensnehmer kriminellen Aktivitäten nachgeht, darfst du auch direkt vom Vertrag zurücktreten.
- Kündigungsrecht: Als Kündigungsfrist sollten nicht mehr als sechs Monate vereinbart werden. Die durchschnittliche Laufzeit beträgt ein Jahr.
- Laufzeit und Höhe: Die Laufzeit für den Nachrangkredit wird individuell vereinbart. Meist gibt es eine Verlängerungsfrist, die bis zu maximal 60 Tage gewährt werden darf. Die Zinsen werden vorab vereinbart und liegen größtenteils zwischen 2,5 und 5 Prozent.
- Rückzahlung und Verzug: Wenn der Darlehensnehmer in Zahlungsverzug kommt, darfst du Verzugszinsen von meist 4 Prozent p.a. anrechnen. Die vorzeitige Rückzahlung ist erlaubt.
- Abtretungsverbot: Der Vertrag zum Nachrangdarlehen sollte auch ein Abtretungsverbot enthalten. Das bedeutet, dass die entstehenden Zahlungsansprüche nicht ohne deine Zustimmung an Dritte abgegeben werden dürfen.
Generell gilt: Bei Darlehen, die bankenunabhängig über einen privaten Investor aufgenommen werden, gibt es nur wenige rechtliche Vorschriften. Der Geldgeber muss sich über den Darlehensvertrag absichern. Dabei sind kurze Laufzeiten, eine erfolgsunabhängige Verzinsung und die Vereinbarung von Kündigungsmöglichkeiten zu empfehlen.
Wer ein Unternehmen finanzieren möchte, sollte sich die Bilanzen der letzten Jahre vorlegen lassen, um das Risiko richtig einzuschätzen. Handelt es sich um ein Jungunternehmen, kannst du als Darlehensgeber die Vorlage eines Unternehmensplans verlangen. Bei der Unternehmensführung hast du jedoch kein Mitspracherecht oder Stimmrecht.
Wer vergibt Nachrangdarlehen?
Nachrangdarlehen werden in Österreich von Banken, aber auch von unabhängigen Investoren vergeben. Viele private Anleger entscheiden sich dafür, über Projekt- oder Genossenschaftsbeteiligungen in Nachrangdarlehen zu investieren. Auch im Crowdfunding ist diese Art der Finanzierung verbreitet.
Wie funktioniert ein Nachrangdarlehen?
Beim Nachrangdarlehen gibt es einen erstrangigen Gläubiger, meist eine Bank, die ein erstrangiges Darlehen hat. Der Kreditgeber des Nachrangdarlehens steht in einem späteren Rang. Wenn es aufgrund von Zahlungsunfähigkeit zur Immobilienversteigerung kommt, werden die Schulden nach Rang bedient. Daher stellt das Nachrangdarlehen ein Risiko für den Darlehensgeber dar.
Welche Bank vergibt Nachrangdarlehen?
Die meisten Banken vergeben nur dann ein Nachrangdarlehen, wenn sie die erstrangige Finanzierung selbst vergeben haben. Eine reine Nachrangfinanzierung ist für Banken wenig attraktiv. Daher lohnt es sich manchmal, stattdessen die Alternative Crowdfunding zu versuchen.