Mithilfe einer Finanzierungsvollmacht bevollmächtigt der Veräußerer eines Grundstücks den Käufer, bereits vor der Eigentumsumschreibung Grundpfandrechte in das Grundbuch eintragen zu lassen. Im Gegenzug verpflichtet sich die finanzierende Bank, das Darlehen bis zur Höhe des Kaufpreises nur an den Verkäufer zu überweisen. Wie sich der gesamte Ablauf gestaltet und auf was dabei zu achten ist, erfahren Sie hier.
- Mithilfe der Finanzierungsvollmacht wird das Dilemma, dass du als Verkäufer ohne Eingang der vollen Kaufsumme keinem Eigentümerwechsel zustimmst, die Bank des Käufers aber ohne Absicherung kein Darlehen zur Verfügung stellt, gelöst.
- Du erlaubst dem Käufer mit der Vollmacht, schon vor Eigentumsumschreibung Grundpfandrechte in das Grundbuch eintragen zu lassen, was bei der Finanzierung hilft.
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In der Regel ist es dem Käufer nicht möglich, seine Immobilie aus eigener finanzieller Kraft zu bezahlen. Es muss ein Kredit aufgenommen werden. Der Ablauf des Kaufs verändert sich durch die Finanzierung ein wenig. Hier siehst du, welche Szenarien in Frage kommen und wann die Finanzierungsvollmacht einspringt:
- Zwischen dir und dem Käufer herrscht bezüglich des Objektes und des Kaufpreises Einigkeit. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und vollzieht das Rechtsgeschäft.
- Die Eintragung im Grundbuch wurde an dieser Stelle noch nicht durchgeführt. Erst mit der Eintragung wird der Käufer auch zum Eigentümer. Die Eintragung wird jedoch erst mit deiner Zustimmung vorgenommen, welche mit Eingang der Zahlung erteilt wird.
- Das Darlehen wird die Bank dem Käufer nur dann aushändigen, wenn entsprechende Sicherheiten vorliegen. Da die Immobilie mit dem Geld gekauft wird, bietet sie sich als Sicherheit an. Mit dieser Form des Immobiliendarlehens wird eine Grundschuld der Bank im Grundbuch der Immobilie eingetragen. Sollten die Zahlungen ausbleiben, kann das Geldinstitut die Immobilie veräußern und sich somit absichern.
- Es besteht jedoch das Dilemma, dass du als Verkäufer dein Geld und die Bank wiederum eine Absicherung verlangen. Beides kann jedoch nicht gleichzeitig erreicht werden. Dementsprechend ist ein Dokument erforderlich, das besagt, dass das Geld zur Verfügung steht und gegen Eintragung der Bank an den Verkäufer überwiesen wird: die Finanzierungsvollmacht.
- Da der Verkauf noch nicht vollzogen ist, überträgt der Käufer seine Grundschuld somit für kurze Zeit auf die Immobilie oder das Grundstück des Verkäufers. Dies ist jedoch die Voraussetzung für den Erhalt des Geldes, um den Erwerb abzuschließen. Letztendlich geht die Immobilie in das Eigentum des Käufers über und die Grundschuld der Bank befindet sich, für die richtige Person eingetragen, in den entsprechenden Dokumenten.
Zusammenfassung: Die Finanzierungsvollmacht dient sämtlichen Parteien als Sicherheit. Der Verkäufer bekommt sein Geld zugesichert, die Bank erhält ihre Sicherheit durch die Grundschuldeintragung ins Grundbuch und der Käufer profitiert, weil er seine Immobilie erwerben kann.
Steht ein finanzierendes Kreditinstitut hinter einem Bauträger, so ändert sich der beschriebene Vertragsablauf. Das Kreditinstitut des Bauträgers muss ein Freigabeversprechen abgeben, dass es mit Fertigstellung der Immobilie und Erhalt des Kaufpreises auf die eigene ins Grundbuch eingetragene Grundschuld verzichtet. Diese Grundschuld geht dann an den Kreditgeber des Käufers über.