Seit 1. August 2022 gelten in Österreich strengere Regeln für die Vergabe von Wohnkrediten. Diese inkludieren eine Eigenkapitalpflicht von 20% und eine Reduzierung der Kreditlaufzeit auf maximal 35 Jahre. Nun sollen, nach weniger als einem Jahr ab dem 1. April 2023, zwei konkrete Lockerungen bzgl. der Gesetzgebungen gelten. Welche Maßnahmen das sind und was dies für dich bedeutet, liest du hier.
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Du musst mindestens 20 % des Kaufpreises deiner Wohnimmobilie als Eigenkapital einbringen.
Der Kredit darf maximal über einen Zeitraum von 35 Jahren laufen.
Die Kreditrate darf maximal 40 % deines monatlichen Nettoeinkommens betragen.
Finanzierungen für beispielsweise Renovierungen oder Sanierungen bis zu 50.000 € (Die Grenze wurde von 40.000 € auf 50.000€ angehoben) sind von dieser Regelung ausgenommen.
Nachdem im Dezember 2021 über neue Vorschriften zur Vergabe von Wohnkrediten diskutiert wurde, wurde dies ab August 2022 zur Realität. Sämtliche Kredite zur Finanzierung von Wohnimmobilien werden nur noch ausgestellt, wenn Kreditnehmer:innen mindestens 20 Prozent Eigenkapital einbringen können. Dies war bis dato nur eine Empfehlung, gilt jedoch ab 1. August 2022 verpflichtend.
Der Grund? Der Vergabeprozess für Kredite sei in Österreich zu locker, meinen die österreichische Nationalbank und die Finanzmarktaufsicht (FMA). Die Maßnahmen sollen gesetzt werden, um die starken Preissteigerungen von Wohnimmobilien zu bremsen und die Erhaltung eines stabilen Immobilienmarktes sicherzustellen.
Wenn du nun einen Kredit für den Kauf einer Wohnimmobilie brauchst, musst du mindestens 20 % des Kaufpreises (inkl. Nebenkosten) als Eigenkapital einbringen. Weiters darf die Laufzeit eines Wohnkredites die 35-Jahresmarke nicht mehr übersteigen. Die Kreditrate darf zudem maximal 40 % des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens betragen. Diese Grundsätze für die Kreditvergabe werden auch weiterhin gelten.
Finanzierungen für Sanierungen oder Renovierungen bis zu 50.000 € sind von dieser Regelung ausgenommen.
Deine mögliche Kreditrate, Eigenmittel und Kreditbedarf kannst du einfach mit dem Finanzierungsrechner von ImmoScout24 berechnen.
In Österreich wäre laut Angaben der österreichischen Nationalbank (OeNB) mehr als jede:r zweite:r Kreditnehmer:in aufgrund dieser neuen Auflagen nicht mehr kreditwürdig. Zurzeit kann die Hälfte aller Kreditnehmer:innen nicht die nötigen 20 % Eigenkapital aufbringen und rund ein Fünftel zahlt mehr als 40 % des monatlichen Nettoeinkommens als Kreditrate.
Die Maßnahmen werden gesetzt, um potenziell schwierige Situationen am Immobilienmarkt zu verhindern. Nach Angaben der OeNB steht Österreich jedoch nicht vor dem Platzen einer Immobilienblase. Der heimische Immobilienmarkt gilt weiterhin als stabil. Die Dynamik der steigenden Preise sowie die Möglichkeit eines Systemrisikos sollen jedoch durch diese rechtlichen Schritte gebremst werden.
Dies bedeutet nun, dass es schwieriger geworden ist, einen Wohnkredit in Anspruch zu nehmen – vor allem wenn du die neuen Voraussetzungen zur Kreditvergabe nicht erfüllst. Zwar gibt es weiterhin Möglichkeiten, einen Kredit durch die Option der Vollfinanzierung zu erlangen, dies ist aber mit viel höheren Zinsen, höheren Nebenkosten sowie einem höheren Risiko verbunden.
Reinhard Rosenstatter, Geschäftsführer von schlau-finanziert, einem Finanzierungspartner von ImmoScout24, dazu:
„Die kommende verpflichtende Eigenmittelquote stellt vor allem Normalverdiener ohne nennenswerte Ersparnisse vor eine Herausforderung. Eigentum wird damit nur für jene möglich sein, die über eine entsprechende Erbschaft oder Schenkung verfügen bzw. Eigenmittel in der Höhe dieser Quote ansparen konnten. Andernfalls bleiben nur kostenintensive Alternativen. Es ist also überaus wichtig, die Finanzierung vor Gültigkeit der verpflichtenden Eigenmittelquote auf Schiene zu bringen.“
Nutze den Finanzierungsrechner von ImmoScout24, um verschiedene Szenarien durchzuspielen und so einen guten ersten Eindruck deines Budgets für deine Immobilienfinanzierung zu erhalten!
In zwei spezifischen Fällen sollen Ausnahmen in der KIM-VO gelten. Diese sind wie folgt:
- Zwischenfinanzierungen im Rahmen eines Wechsels des Wohnsitzes. "Dabei darf diese Zwischenfinanzierung im Hinblick auf das Verwertungsrisiko bis zu 80 Prozent des gemäß CRR geschätzten Marktwerts der zu veräußernden Immobilie betragen und für eine maximale Laufzeit von zwei Jahren vereinbart werden" - so nach Angaben des FMSG. Hierbei wird von einer Untergrenze von 1 Millionen Euro ausgegangen, um zu starke Schwankungen zu vermeiden.
- Weiters soll die FMA laut FMSG die Vorfinanzierungen von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften in Höhe dieser Zuschüsse für einen maximalen Zeitraum von zwei Jahren ebenfalls vom Anwendungsbereich der Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Maßnahmen zur Begrenzung systemischer Risiken aus der Immobilienfinanzierung bei Kreditinstituten ausnehmen, da sich die Verschuldung von Kreditnehmenden durch diese Form nur vorübergehend erhöht.
Das FMSG (Finanzmarktstabilitätsgremium) berichtet, trotz strengeren Vorgaben zu über die weitere Vergabe von Immobilienkrediten nach unzureichenden Konditionen im 3. Quartal 2022 und die erhöhte Anfrage nach variabel verzinsten Immobilien.
Gesamtheitlich ist Rückgang an ausgestellten Immobilienkrediten am österreichischen Markt, der auf die erhöhte Inflation und die hohen Zinsen für Kredite zurückzuführen ist, feststellbar. Diese Entwicklungen sind sowohl in Österreich, als auch in der gesamten Eurozone beobachtbar.