Sich vor finanziellen Folgen schützen
Trotz bester Planung können beim Bau unvorhersehbare Schwierigkeiten auftreten. Die Bauwesenversicherung kann Schäden zwar nicht verhindern, aber zumindest vor den finanziellen Folgen schützen. Sie sollte deshalb zu jedem Bauvorhaben dazugehören.
Was versteht man unter einer Bauwesenversicherung?
Die Bauwesen- oder Bauleistungsversicherung schützt den Bauherren vor den Mehrkosten bei Schäden, die durch höhere Gewalt entstanden sind. Als höhere Gewalt gelten Unwetter, Überschwemmungen, Verkehrsunfälle, Streiks, Sabotage oder Erdbeben. Auch Fehler, die im Rahmen des Baus geschehen können, sind versichert. Dazu gehören Konstruktionsfehler, Fahrlässigkeit, Diebstahl von bereits eingebauten Heizungsanlagen und Baustoffen, Materialfehler oder Vandalismus. Je nach Vertragsvereinbarungen besteht die Möglichkeit einer Nachdeckung von bis zu drei Jahren.
Wieso ist die Versicherung sinnvoll?
Entstehen Schäden, die das Bauunternehmen zu verschulden hat, können die Kosten dafür dem Bauherrn nicht in Rechnung gestellt werden. Auch bei ungewöhnlichen Ereignissen hat das Bauunternehmen die Kosten zu tragen. Dazu zählen zum Beispiel außergewöhnliche Witterungsverhältnisse. Solche Risiken sind im vereinbarten Baupreis bereits berücksichtigt. Der Bauherr muss erst bei der Bauabnahme das bei der Auftragsvergabe vereinbarte Entgelt bezahlen.
Daneben gibt es aber Schäden, für die das Unternehmen nicht verantwortlich gemacht werden kann, die aber eine Bauverzögerung oder Mehrkosten für die Reparatur verursachen. Für diese Schäden muss der Bauherr aufkommen. Ohne Bauwesenversicherung bleibt er auf den Kosten sitzen, nach Abschluss kann er von der Versicherung Ersatz für die zusätzlichen Ausgaben verlangen.
Welche Schäden werden nicht abgedeckt?
Schäden durch Feuer, etwa aufgrund von Blitzschlag oder Brand, sind kein Bestandteil der Bauwesenversicherung. Für sie muss eine eigene Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden. Sie wird von den Versicherungsinstituten häufig kostenlos als Ergänzung angeboten, wenn sie nach Fertigstellung des Baus in eine Wohngebäudeversicherung übergeht.
Was kostet die Versicherung?
Die Kosten hängen vom Umfang und der Dauer des Bauvorhabens ab. Ein Vergleich kann dabei helfen, das günstigste Angebot zu finden. Dabei ist jedoch darauf zu achten, welche Leistungen bei den jeweiligen Versicherungsmodellen inklusive sind. Meist lohnt es sich, eine höhere Prämie zu wählen und dafür einen größeren Versicherungsumfang in Anspruch nehmen zu können. Eine Möglichkeit, um die Kosten für die Bauversicherung zu senken, ist die Vereinbarung von Selbstbehalten.
Welche Versicherungen sollten außerdem abgeschlossen werden?
Zusätzlich zur Bauwesenversicherung sollte eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Der Bauherr hat die Pflicht, seine Baustelle ordnungsgemäß abzusichern und damit dritte Personen vor Unfällen zu schützen. Kommt es zu Personenschäden, muss der Bauherr dafür haften, auch wenn er die Absicherung an die Bauleitung delegiert hat. Der Bauherr haftet also auch für Fehler durch Dritte. Die Haftung gilt nicht nur während der Zeiten, in denen gearbeitet wird, sondern auch bei unbefugtem Betreten der Baustelle. Die Bauherrenhaftplicht ist eine Vermögensversicherung und wird häufig in Kombination mit einer Bauwesenversicherung angeboten. Im Paket ist sie nur geringfügig teurer als eine Einzelpolice. Auch eine Glasversicherung und eine Grundbesitzerhaftpflicht sind zu empfehlen. Im Anschluss an die Bauversicherungen schützt eine Eigenheim- oder Wohngebäudeversicherung das Zuhause.
Worauf ist beim Versicherungsvertrag zu achten?
Der Abschluss einer Versicherung kann im Schadensfall vor dem finanziellen Ruin schützen. Oft geht es dabei um Summen in großer Höhe. Der Vertrag sollte deshalb sehr genau gelesen werden. Hierin können Ausnahmen und Sonderregelungen zugunsten des Anbieters formuliert sein, etwa indem bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden oder ein hoher Selbstbehalt für bestimmte Schadensfälle gilt. Alle Klauseln, die nicht absolut eindeutig sind, gilt es bei einem Gespräch mit dem Versicherungsvertreter zu klären. Im Zweifelsfall kann sich der Bauherr an den Konsumentenschutz wenden oder bei der österreichischen Arbeiterkammer ein Beratungsgespräch vereinbaren.