Schriftliche Ankündigung eines Bauvorhabens
Wer ein Haus bauen möchte, braucht in Österreich eine Baugenehmigung. Lange vor dem ersten Spatenstich muss je nach Umfang des Bauvorhabens mindestens eine Bauanzeige gemacht werden. Die Vorgehensweise dabei ist recht einfach, die Anzeige selbst darf aber auf keinen Fall vergessen werden.
Wozu benötigt man eine Bauanzeige?
Mit der Anzeige kündigt der Bauherr das Bauvorhaben bei der Gemeinde oder dem Magistrat schriftlich an. Sie enthält Informationen zum betroffenen Grundstück inklusive Liegenschaftsadresse und Einlagezahl. Der Anzeige muss von der zuständigen Gemeinde oder Bezirksbehörde stattgegeben werden, bevor mit den Baumaßnahmen begonnen werden darf.
Was muss mit der Bauanzeige gemeldet werden?
Neben der Adresse des Antragsstellers und den Daten zur Liegenschaft wird in der Anzeige darauf hingewiesen, auf welche Bauordnung sich der Bauherr bezieht. Bauordnungen werden von den Bundesländern erstellt und können sich dementsprechend voneinander unterscheiden. So werden nicht immer dieselben Dokumente für die Bauanzeige benötigt. Für gewöhnlich sind aber mindestens eine Planskizze inklusive Beschreibung sowie der Energieausweis notwendig. In dem Schreiben muss der Bauherr bestätigen, dass er alleiniger Eigentümer ist oder eine entsprechende Zustimmungserklärung der anderen Eigentümer vorliegt, und dass er die Einspruchsfrist der Baubehörde einhält. Diese beträgt in den meisten Fällen acht Wochen.
Welche Bauvorhaben müssen angemeldet werden?
Je nachdem, wie streng die Bauordnungen der Bundesländer sind, gibt es Unterschiede bei der Anzeigepflicht. Anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben sind Maßnahmen zur Instandhaltung, Sanierungen, Renovierungen, der Austausch von Türen und Fenstern oder auch das Errichten von Geräteschuppen. Änderungen der Raumaufteilungen, der Einbau von Bädern oder das Errichten von Gartenhäusern und Garagen müssen angemeldet werden.
Wer ein Bauvorhaben plant, sollte sich frühzeitig darüber informieren, welche Bestimmungen für sein Bundesland gelten. In manchen Bundesländern sind außerdem eine Baubeginnsanzeige und eine Fertigstellungsanzeige erforderlich.
Wann muss das Gartenhäuschen gemeldet werden?
Gartenhäuser stellen eine Grauzone dar, da sie häufig derart gut ausgestattet sind, dass darin übernachtet werden könnte. Das betrifft insbesondere Gartenhäuser in Blockhaus-Bauweise, die in vielen Haushalten als Gästeunterkunft dienen. In jedem Fall müssen die geltenden Abstände zu den Grundstücksgrenzen eingehalten werden, auch wenn es sich nur um ein kleines Nebengebäude handelt. Bei größeren Gartenhäusern kann es sogar Vorschriften zur Optik geben, damit sie ins Ortsbild passen. Statt sich auf die Angaben der Verkäufer im Baumarkt zu verlassen, sollte vor dem Kauf eines Gartenhauses bei der zuständigen Gemeinde oder beim Magistrat nachgefragt werden, ob das Haus nur anzeigepflichtig ist, oder ob dafür eine Baugenehmigung nötig ist. Alles, was größer als sechs Quadratmeter und höher als zwei Meter ist, benötigt zusätzlich zur Bauanzeige eine Baubewilligung. Wird das Häuschen beheizt, kann unter Umständen auch die Ausstellung eines Energieausweises notwendig sein.
Wann kann ein Bauantrag abgelehnt werden?
Wenn das geplante Bauvorhaben gegen die Bauordnung oder das Raumordnungsgesetz verstößt, kann der Antrag abgelehnt werden. Das ist etwa dann der Fall, wenn Grundstücksgrenzen nicht eingehalten werden. Auch das Einhalten von technischen und öffentlich-rechtlichen Vorschriften wird geprüft. Im Falle einer Ablehnung kann der Bauherr Einspruch erheben oder die Pläne so ändern, dass sie den Anforderungen entsprechen.
In Zusammenhang damit muss bei der Wahl des Architekten darauf geachtet werden, dass sich dieser mit den regional geltenden Vorschriften für Bauvorhaben auskennt. Im Vertrag sollte es dazu eine entsprechende Klausel geben, die ihn dazu verpflichtet, unter Einhaltung der Vorschriften zu planen.
Wie hoch sind die Kosten für eine Bauanzeige?
Österreichweit beträgt die Grundgebühr 14,30 Euro. Hinzu kommen noch Kosten für die Beschreibung und den Plan, die im Schnitt bei 3,90 Euro pro Bogen liegen, sowie eine Gemeinde-Verwaltungsabgabe.