Erste Anlaufstelle für Häuslbauer
Wer ein Haus bauen möchte, muss sich noch vor der Planung über die rechtlichen und geographischen Voraussetzungen, die das Baugrundstück vorgibt, informieren. Auskunft darüber gibt das Bauamt.
Welche Aufgaben erfüllt das Bauamt?
Das Amt beschäftigt sich mit verschiedensten Bauangelegenheiten. Es hat sowohl eine beratende und informierende als auch eine organisatorische Funktion. Es gibt Auskunft über das jeweils geltende Baurecht, die Bau- und Raumordnung und die Flächenwidmung, und ist unter anderem dafür zuständig, wenn das Ortsbild und Häuser unter Denkmalschutz geschützt werden.
Daneben hat das Amt folgende Aufgabenbereiche:
- Straßenverkehrsordnung
- Straßenverwaltung
- Abwicklung gemeindeeigener Bauprojekte
- Organisation des Verkehrs
- Zivil- und Katastrophenschutz
Wie hilft das Amt bei einem Bauvorhaben?
Häuslbauer können sich dort neben einer rechtlichen Auskunft Informationen über aktuelle Förderungen und die für den Bau benötigten Bewilligungen einholen. Direkt beim Amt können je nach Bundesland und Gemeinde zum Beispiel Förderungen für Fotovoltaik-, Solar- oder Biomasseanlagen und eine Verbesserung der Wärmedämmung beantragt werden.
Wo gibt es in Österreich Bauämter?
In jeder österreichischen Gemeinde gibt es eine Baubehörde. In kleinen Dörfern kann diese Aufgabe der Bürgermeister oder der Gemeinderat übernehmen, in den Städten gibt es eigene Magistratsabteilungen. In zweiter Instanz können Landesregierungen einen Bau genehmigen.
Während am Land alle benötigten Bewilligungen von einer einzigen Stelle erteilt werden, sind in den Landeshauptstädten mehrere verschiedene Abteilungen daran beteiligt.
Was wird vom Amt geprüft?
Neben der Einhaltung der Raumordnung und des Flächenwidmungsplans prüft die Baupolizei als Vertreter des Amtes, ob alle bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften sowohl während des Baus als auch nach der Fertigstellung eingehalten werden.
Wann ist eine Baubewilligung vom Amt notwendig?
Wenn ein neues Gebäude errichtet werden soll oder größere Ausbauten geplant sind, muss in jedem Fall eine Bewilligung beantragt werden. In manchen Bundesländern muss für verschiedene kleinere Projekte, wie zum Beispiel für den Bau von Garagen, Gartenhäusern oder Zäunen, eine Anzeige beim Amt gemacht werden. Geringfügige Arbeiten wie Fassadenrenovierungen sind nicht bewilligungspflichtig.