Was hinter der Energieeinsparverordnung (EnEV) steckt
Seit Mai 2015 ist die EnEV-Novelle in Österreich in Kraft. Die neuen Richtlinien der EU betreffen sowohl nationale Energiesparmaßnahmen als auch das Nutzungsverhalten privater Haushalte. Häuslbauer und Vermieter sind dazu verpflichtet, mit ihren Immobilien und deren Betrieb gewisse Energiestandards einzuhalten.
Was ist die EnEV?
Mit der Energiesparverordnung soll die Energieeffizienz von Gebäuden, insbesondere von Neubauten, verbessert werden. Dementsprechend schreibt sie gewisse bautechnische Mindeststandards vor, die im Rahmen eines Baus oder einer Sanierung einzuhalten sind. Ein wichtiges Prüfmittel dazu ist der Energieausweis, der in Österreich Pflicht ist und die Energieeffizienz von Gebäuden bewertet.
Worauf müssen Hausbesitzer und Vermieter achten?
Wer ein Haus bauen oder sanieren möchte, muss sich unbedingt an die Vorgaben der EnEV halten. So gibt es klare Grenzen für die folgenden Bereiche:
- Wärmeschutz
- Heizwärmebedarf
- Raumlufttechnik
Das Ziel der Verordnung ist, dass bis 2021 alle Neubauten den europäischen Niedrigstenergiegebäudestandards entsprechen. Durch diese energieeffiziente Bauweise bestehen sehr gute Chancen auf eine Wohnbauförderung.
Wann ist ein Ölkessel erlaubt?
Es gibt vielfach Berichte, nach denen Ölkessel und Gaskessel, die mehr als 30 Jahre alt sind, verpflichtend ausgetauscht werden müssen. Die österreichische Wirtschaftskammer gibt hier aber Entwarnung und betont, dass ein solches Betriebsverbot für Österreich nicht besteht, für Deutschland hingegen schon. Erst wenn ein solches Gerät altersbedingt nicht mehr funktionsfähig ist, muss es ausgetauscht werden.
Welche Bedeutung hat die EnEV für das Vermieten oder Verkaufen?
Wer eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchte, ist auch bei Altbauten zur Vorlage eines Energieausweises verpflichtet. Die Kosten für den Energieausweis muss der Eigentümer übernehmen. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), kann der Eigentümer das Ausstellen eines Ausweises für das gesamte Haus bei der WEG beantragen. Die Kosten dafür werden auf die Eigentümer aufgeteilt. Wird diesem Antrag nicht zugestimmt, kann der Eigentümer ein Gutachten für seine Wohnung erstellen lassen. Die Kosten dafür trägt er allein. Eine gute Note beim Energieausweis steigert den Wert der Immobilie.