Der Hausverkauf ist kein Grund, die Haushaltsversicherung außerhalb der ordentlichen Frist zu kündigen. Allerdings solltest du die Versicherung auf dein neues Wohnhaus übertragen, da sie nur die Wertgegenstände versichert, die du ohnehin mitnimmst. Hier erhältst du weitere Informationen darüber, was bei einem Immobilienverkauf mit deinen Versicherungen geschieht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Haushaltsversicherung deckt alle Gegenstände ab, die du bei einem Umzug mitnehmen würdest.
  • Die Versicherung ist personengebunden und lässt sich beim Hausverkauf zur neuen Wohnadresse „mitnehmen“. Achte jedoch darauf, sie rechtzeitig umzumelden.
  • Die Gebäudeversicherung hingegen geht normalerweise automatisch auf den neuen Immobilieneigentümer über.
  • Ein guter Makler erzielt für dich einen guten Verkaufspreis Hier kannst du dir einen Makler aus deiner Region empfehlen lassen.
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Was deckt die Haushaltsversicherung ab?

Die Haushaltsversicherung deckt alle bewegbaren Gegenstände in deiner Immobilie ab. Als Faustregel gilt: Alles, was du bei einem Umzug mitnehmen würdest, ist durch die Haushaltsversicherung abgedeckt. Diese beweglichen Objekte sind vor Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser geschützt. Aber auch vor Raub und Vandalismus schützt die Versicherung. Außerdem ist es möglich, diese individuell zu ergänzen und Wertgegenstände wie Fahrräder oder teure elektrische Geräte zusätzlich zu versichern.

Die folgenden Schäden sind jedoch nicht versichert:

  • selbst verschuldete Schäden, wie etwa bei einer Überflutung des Badezimmers
  • Kurzschluss an elektrischen Geräten (es sei denn, dieser löst einen Brand aus)
  • Diebstahl von Personen, denen du den Eintritt ermöglicht hast
  • Schäden durch Grundwasser

Was geschieht mit der Haushaltsversicherung nach dem Hausverkauf?

Die Haushaltsversicherung ist an deine Person gebunden, aber nicht an das Haus. Das bedeutet, dass ein Hausverkauf dir keine außerordentliche Kündigungsfrist bietet. Du kannst und sollst die bestehende Versicherung allerdings auf dein neues Gebäude übertragen. Dafür werden eventuell die Konditionen neu berechnet, wobei dir ein guter Versicherungsmakler helfen kann. Dein persönlicher Makler kann dich an einen Versicherungsmakler weiterleiten. 

Viele Hausbesitzer begehen den Fehler, für ihr neues Wohnhaus eine neue Haushaltsversicherung abzuschließen und die bestehende Versicherung für das nun verkaufte, alte Wohnhaus zu vergessen. Bedenke, dass die alte Haushaltsversicherung nicht an den neuen Eigentümer übergehen kann. Wenn du zwei Haushaltsversicherungen besitzt, musst du auch beide bezahlen.

Wähle daher eine dieser Optionen beim Hausverkauf:

  • Kündige die bestehende Haushaltsversicherung (meist beträgt die ordentliche Kündigungsfrist 3 Monate zum Abschluss des Versicherungsjahres) und schließe eine neue Versicherung für deinen Hausrat im neuen Wohnhaus ab.
  • Trage die bestehende Haushaltsversicherung auf dein neues Wohnhaus um – dies geht oft zum gleichen Preis, da es sich ja um die gleichen Gegenstände handelt.

 

Tipp

Wenn du bei Abschluss der Hausratversicherung bereits weißt, dass du das Haus irgendwann verkaufen möchtest, solltest du eine Klausel in den Versicherungsvertrag einbeziehen, die dir im Falle des Verkaufs eine kürzere Kündigungsfrist erlaubt.

Was muss ich bezüglich der anderen Versicherungen beim Hausverkauf beachten?

Bei privaten Wohnhäusern ist die Gebäudeversicherung besonders wichtig. Diese schützt die festen Bestandteile des Gebäudes vor Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm und Hagel. Außerdem ist es möglich, je nach Region weitere Elementarschäden wie etwa Schäden durch Erdbeben zu versichern.

Diese Gebäudeversicherung geht mit dem Hausverkauf automatisch an den neuen Eigentümer über. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, an dem der neue Eigentümer in Abteilung I des Grundbuchs eingetragen wird. Beachte, dass du den Eigentümerwechsel trotzdem bei der Versicherung melden musst. In diesem Artikel erfährst du mehr über die Gebäudeversicherung.

Wenn du ein Mietobjekt, ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück besitzt, hast du vermutlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese deckt Schäden ab, die auf deinem Grundstück entstehen, etwa durch herunterfallende Dachziegel oder hervorstehende Gehwegplatten. Diese Versicherung ist personengebunden, erlischt also beim Verkauf. Der neue Eigentümer muss sich um eine nahtlos anschließende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kümmern.


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