Der Immobilienverkauf bei Demenz wird von Angehörigen häufig dazu genutzt, durch die Krankheit anfallende Kosten zu erstatten. Hier erfährst du, warum du dafür eine notariell beglaubigte Vollmacht brauchst, ob eine Maklervollmacht sinnvoll ist, und wie du vorgehst, um das Haus von demenzkranken Personen auf ein Familienmitglied umschreiben zu lassen.
- Ohne Vollmacht kannst du die Immobilie nicht im Auftrag einer demenzkranken Person verkaufen. Dies dient zudem dazu, sicherzustellen, dass niemand die Krankheit ausnutzt.
- Häufig ist es für die Angehörigen emotional leichter, eine Maklervollmacht auszustellen, um nicht selbst in den Verkauf verwickelt zu sein.
- Eine Schenkung oder Überschreibung ist nur mit einer notariell beglaubigten Schenkungsurkunde möglich.
- Ein guter Makler hat Erfahrung im Umgang mit dem Immobilienverkauf aus Krankheitsgründen. Er unterstützt dich und erzielt einen guten Verkaufspreis. Hier kannst du dir einen Makler aus deiner Region empfehlen lassen.
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Wer an Demenz leidet, muss sich häufig von seiner Immobilie trennen, um die Kosten für das Pflegeheim zu begleichen. Dafür ist ein Hausverkauf mit Vollmacht die angemessene Wahl. So können die eigenen Kinder oder andere Vertrauenspersonen wie Betreuer sich um den Verkauf kümmern, während die betroffene Person sich ihrer Gesundheit widmen kann.
Hierfür können verschiedene Vollmachten infrage kommen, wenn die demenzkranke Person nicht mehr selbst in der Lage ist, den Verkauf durchzuführen:
- Häufig entscheiden die Erkrankten sich für eine Generalvollmacht, die bei Demenz den Bevollmächtigten die Möglichkeit gibt, neben dem Immobilienverkauf auch alle anderen Entscheidungen für die erkrankte Person zu treffen.
- Darüber hinaus gibt es Betreuungs- und Vorsorgevollmachten.
- Alternativ können Demenzkranke, die ihre Immobilie verkaufen möchten, eine Maklervollmacht ausstellen. Diese ermöglicht es dem Experten, alle Entscheidungen rund um den Hausverkauf zu treffen und den Vorgang ohne ständige Rücksprachen nach bestem Wissen und Gewissen abzuwickeln. Für die Angehörigen ist diese Variante aus emotionalen Gründen häufig leichter, denn schließlich hängen an der Immobilie viele persönliche Erinnerungen.
Essenziell für den Wohnungsverkauf trotz Demenz ist es, eine notariell beglaubigte Vollmacht zu besitzen.
Eine weitere Option besteht darin, die Immobilie bei Demenz an Angehörige oder enge Freunde zu überschreiben. Dies kommt einer Schenkung gleich. Allerdings ist die Überschreibung nur dann möglich, wenn die demenzkranke Person eine notarielle Schenkungsurkunde unterzeichnet hat und zu diesem Zeitpunkt im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte war.
Das heißt, es ist schon zu einem frühen Zeitpunkt der Krankheit sinnvoll, die Überschreibung zu veranlassen, so sie denn gewünscht ist. Beachte auch, dass es hier häufig Erbstreitereien und Betrugsversuche gibt.
Es gilt: Ohne die notarielle Urkunde ist eine Schenkung nichtig! Im Zweifelsfall solltest du dich auf das Testament beziehen und einen Notar befragen.