Möchtest du dein Haus verkaufen, hast aber noch einen laufenden Kredit, gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Ob eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss und wie du diese vermeiden kannst, erfährst du in diesem Beitrag.
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- Auch bei laufendem Kredit kannst du dein Haus verkaufen, musst aber mit finanziellen Einbußen rechnen.
- In vielen Fällen verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Ablösung des Kredits, die je nach Höhe und Laufzeit des Immobilienkredits hoch ausfallen kann.
- Überlege daher, den laufenden Kredit auf den Käufer oder auf die Neufinanzierung zu übertragen.
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- Ist es möglich, ein Haus bei laufendem Kredit zu verkaufen?
- Wann kann es sinnvoll sein, ein Haus trotz laufendem Kredit zu verkaufen?
- Haus verkaufen und laufenden Kredit auf Neufinanzierung übertragen
- Haus verkaufen und laufenden Kredit auf den Käufer übertragen
- Lohnt es sich ein Haus bei laufendem Kredit zu verkaufen?
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Ein Hausverkauf ist auch bei einer laufenden Finanzierung möglich. Jedoch bist du, genauso wie die Bank, an den Darlehensvertrag gebunden. Hier sind Kündigungsfristen festgelegt und in den meisten Fällen wurde vereinbart, dass bei frühzeitigem Austritt aus dem Vertrag eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) an die Bank gezahlt werden muss. In der Regel kannst du Darlehensverträge mit Zinsbindung zehn Jahre nach Vertragsabschluss auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Schadensersatz, den die Bank für die vorzeitige Kündigung des Darlehensvertrages erhält. Er soll den Schaden ausgleichen, der dadurch entsteht, dass der Darlehensnehmer keine Zinsen zahlt. Die von der Bank berechnete Vorfälligkeitsentschädigung sollte durch den Verbraucher- oder Konsumentenschutz überprüft werden. So gehst du sicher, dass die Berechnungen der Bank keine Fehler enthalten. Beide Begriffe sind in Österreich verbreitet, im Gegensatz zur „Verbraucherzentrale“
Gerade wenn sich die familiäre oder wirtschaftliche Situation ändert, kann es nötig sein, ein Haus zu verkaufen, obwohl ein laufender Immobilienkredit besteht. Wenn die Immobilie nach einer Scheidung von keinem der beiden Partner mehr getragen werden kann, ist ein Auszug sinnvoll. Auch wenn sich die finanzielle Situation ändert, ist es häufig nötig, das Haus zu verkaufen. Weitere Gründe sind ein beruflich bedingter Umzug oder eine wohnliche Vergrößerung.
Bei laufendem Kredit ergeben sich in diesen Fällen oft Herausforderungen. Jedoch ist es möglich, das Haus trotz laufender Finanzierung zu verkaufen. Lasse dich dazu am besten von einem Makler oder einem anderen Experten beraten.
Hausverkäufer, die in eine andere Immobilie investieren möchten, können den laufenden Darlehensvertrag häufig auf die neue Finanzierung übertragen, sodass keine Vorfälligkeitsentschädigung entsteht. Die zu finanzierende Immobilie wird „ausgetauscht“. Hierfür wird die alte Immobilie aus dem Grundbuch gelöscht und die neue als Kreditsicherheit eingetragen.
Als Alternative zur Auflösung des Darlehensvertrages kann – sofern die kreditvergebende Bank zustimmt – auch der Käufer die laufende Finanzierung übernehmen. Für den Verkäufer entfällt in diesem Fall die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank. Der Käufer muss in diesem Fall den Vertrag jedoch zu den gleichen Konditionen weiterführen wie der Verkäufer der Immobilie.
Ob sich der Hausverkauf bei laufender Finanzierung lohnt, hängt unter anderem von der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ab. Gerade wenn die Zinsbindungsfrist nur noch kurze Zeit läuft, lohnt es sich häufig, mit dem Verkauf der Immobilie zu warten.
Nach Ablauf der Frist kann das Darlehen regulär gekündigt werden und der Verkäufer zahlt keine Vorfälligkeitsentschädigung. Ist der Verkauf dringend nötig – aufgrund finanzieller Not oder eines Umzugs – kann es sich aber auch lohnen, für die Vorfälligkeitsentschädigung aufzukommen.