Im Katasteramt oder Vermessungsamt werden sämtliche Immobilien- und Grundstückseigentümer registriert. Für Informationen zu Grundstücken ist es daher oft nötig, mit dem Amt Kontakt aufzunehmen. Hier liest du, wofür genau das Katasteramt zuständig ist, wann du es benötigst und was eine Datenabfrage kostet.
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- Das Katasteramt verwaltet die Grundstücksdatenbank von Österreich und geht dabei nach dem Vermessungsgesetz vor.
- Wenn du bauen möchtest, ein Grundstück kaufst, teilst oder erbst, ist der Kontakt mit dem Katasteramt wichtig.
- Wichtige Informationen kannst du beim Katasteramt online anfragen und erhältst die gewünschte Auskunft meist gegen eine Gebühr von einigen Euro.
Das Katasteramt, in Österreich auch als Vermessungsamt bekannt, ist dafür zuständig, die Grundstücksdatenbank Österreichs zu verwalten. Dabei gehen die 41 Ämter Österreichs nach dem österreichweit einheitlich geregelten Vermessungsgesetz vor.
Im Vermessungswesen ausgebildete Vertreter des Amtes nehmen Vermessungen der Grundstücke vor, schaffen Vermessungspunkte und erstellen digitale Landschafs- und Geländehöhenmodelle sowie amtliche österreichische Landkarten. Die dabei gewonnenen Daten werden in den Kataster eingetragen.
Mit dem Begriff Kataster ist ein Register oder eine Sammlung gemeint. Der sogenannte Liegenschaftskataster stellt also eine Sammlung aller vermessenen Flurstücke und deren Eigenschaften dar.
Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten können folgende Informationen beim Katasteramt bezüglich eines bestimmten Grundstücks einholen:
Räumliche Lage des Grundstücks
Gebäude auf der vorhandenen Fläche
Grundstücksnummer
Benutzungsart
Luftbilder und Pläne inklusive der umliegenden Gebiete
Koordinatenverzeichnis zur exakten Lagebestimmung
Zeichnerische Darstellung
Der Kataster ist nicht mit dem Grundbuch zu verwechseln. Während der Kataster die geographischen Grundstücksverhältnisse und die Nutzungsart wiedergibt, gibt das Grundbuch Auskunft über mit dem Grundstück verbundene Eigentumsverhältnisse, Baurechte, Pfandrechte oder Dienstbarkeiten.
Wann immer ein neues Grundstück oder Bauland erschlossen wird, muss das Katasteramt hinzugezogen werden. Denn beim Amt gibt es Informationen zur Größe des Grundstücks, zu den darauf verlaufenden Grenzen sowie zur Benutzungsart.
Vor dem Bau einer Immobilie solltest du dich also mit dem Katasteramt in Verbindung setzen. Auch wenn ein Grundstück geteilt werden soll, ist das Amt ein wichtiger Ansprechpartner. Bei einem Erbe ist es ebenfalls sinnvoll, sich beim Katasteramt über die exakte Lage und Größe der Liegenschaft zu informieren.
Darüber hinaus helfen die Vermessungsingenieure dabei, die genaue Größe eines Grundstücks zu ermitteln. Das geht mit Methoden wie der Festpunktvermessung, aber auch mithilfe von satellitengestützten Messmethoden.
Die meisten Grundstücke sind bereits vermessen. Jedoch kannst du deine Liegenschaft auf Wunsch neu vermessen lassen. Dabei hilft das Katasteramt. Alternativ kannst du eine Baufirma oder ein Ingenieurbüro beauftragen. Die Kosten dafür trägst du selbst. Wenn die Gemeinde ein Grundstück als Bauland erschließt, werden die Kosten auf die Preise der Grundstücke verteilt.
Die Preise für eine Abfrage beim Vermessungsamt hängen vom Umfang der Abfrage ab. Eine Festpunktübersicht kostet zum Beispiel zwischen 2,50 und 15 Euro, für ein Luftbild musst du bis zu 72,50 Euro bezahlen.
Für Häuslbauer und Kaufinteressenten ist die Abfrage aus der digitalen Kastralmappe ausreichend. Sie enthält Luftbildinformationen sowie Lage-, Bestands- und Teilungspläne und kostet in Form einer Onlineabfrage zwischen 3,36 und 44 Euro.