In der Eigentümerversammlung treffen sich Hausverwaltung und Wohnungseigentümer zur Absprache und Abstimmung von Belangen des Wohnkomplexes. Hier mehr!
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Bei der Versammlung treffen sich die Hausverwaltung und sämtliche Personen, die ein Objekt in einem Wohnkomplex ihr Eigen nennen, um organisatorische Dinge zu besprechen und gemeinsame Entscheidungen zu treffen.
So werden im Rahmen des Treffens zum Beispiel anstehende Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen besprochen. Bei nicht obligatorischen Maßnahmen, wie etwa der Errichtung eines Kinderspielplatzes, wird abgestimmt.
Die Hausverwaltung ist dazu verpflichtet, mindestens alle zwei Jahre ein Treffen einzuberufen. Daneben haben auch Wohnungseigentümer die Möglichkeit ein Treffen zu veranschlagen. Dafür muss von einem Viertel der Eigentümer die Notwendigkeit bestätigt oder eine gerichtliche Ermächtigung von einer Einzelperson erwirkt werden.
Klassische Fälle, in denen Treffen von Eigentümern initiiert werden, sind Beschwerden oder gemeinsam geplante Umbaumaßnahmen.
Grundsätzlich ist die Teilnahme den Eigentümern vorbehalten. Sind diese verhindert, besteht die Möglichkeit sich vertreten zu lassen. Dafür muss der Vertreter eine vom Eigentümer unterzeichnete, schriftliche Vollmacht zum Treffen mitbringen.
Um eine verbindliche Entscheidung treffen zu können, müssen alle Eigentümer vorab darüber informiert werden, dass während der Versammlung eine Abstimmung stattfinden wird. Nur wenn die Mehrheit der Wohnungsbesitzer anwesend ist und für einen Vorschlag stimmt, gilt dieser als akzeptiert.
Wer an einem Treffen nicht teilnimmt und mit einer getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist, kann den Beschluss nachträglich nicht anfechten. Auch bei Anwesenheit hat der Eigentümer sich der Mehrheitsentscheidung zu beugen.
Eine Ausnahme besteht, wenn formelle Mängel nachgewiesen werden können. Dazu zählen eine zu geringe Teilnehmerzahl oder ein fehlendes Protokoll. In solchen Fällen kann der Beschluss binnen eines Monats angefochten werden.